Abmahnungen im Internet: Kleine Anfrage im Bundestag

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat eine Kleine Anfrage (Drucksache 17/1447 vom 21.04.2010) an die Bundesregierung gestellt. Die Fraktion möchte wissen, was die Regierung gegen Abmahnmissbrauch in Internet unternehmen will. Die Kleine Anfrage ist ein auf wenige Punkte begrenzte Fragestellung eines Parlamentariers an die Exekutive. Die Antwort der Regierung erfolgt meist in wenigen Wochen. Anders als bei der Großen Anfrage fällt die Antwort weniger umfangreich aus. Recherche werden selten durchgeführt. Es werden nur Informationen berücksichtigt, die der Regierung aktuell vorliegen.

Die Abgeordneten hatten insgesamt 12 Fragen:

1.Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche Anzahl von Abmahnungen sowie die finanziellen Folgen für die einzelnen Unternehmer im Online-Handel, die durch die hier als Abmahnmissbrauch beschriebene Praxis verursacht werden?

2.Aufgrund welcher Verstöße werden nach Erkenntnis der Bundesregierung die Unternehmen abgemahnt?

3.Welche Auswirkungen haben die abgemahnten Verstöße auf den Wettbewerb und auf die Durchsetzung von Verbraucherrechten?

4.Sieht die Bundesregierung alternative Möglichkeiten, die abgemahnten Wettbewerbsverstöße zu beseitigen?

5.Welche Aufgaben haben aus Sicht der Bundesregierung die Betreiber von virtuellen Marktplätzen an der Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen?

6.Plant die Bundesregierung zur Lösung dieser Problematik gesetzgeberisch tätig zu werden, und wenn ja, wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung aus?

7.Welche konkreten Gesetzesvorschläge gibt es bzw. sind in Planung (etwa Ausweitung der Deckelung des Ersatzes der erstattungsfähigen Abmahnkosten bei erstmaligem Verstoß auf das Wettbewerbsrecht; Senkung des Streitwerts bei Erstabmahnungen; Begrenzung des Kreises der Abmahnberechtigten)?

8.Plant die Bundesregierung eine auf einzelne Gesetze, etwa das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, beschränkte Lösung oder schwebt ihr eine allgemeine Lösung vor (die z. B. auch den Bereich geistiger und gewerblicher Schutzrechte umfasst)?

9.Gibt es schon erste Ergebnisse der Überlegungen des Bundesministeriums der Justiz, das sich schon in der letzten Legislaturperiode mit dem Abmahnmissbrauch beschäftigt hat, und wie lauten diese?

10.Gibt es Überlegungen, den „fliegenden Gerichtsstand“ einzuschränken? Sieht die Bundesregierung in einer Abschaffung des fliegenden Gerichtstands zumindest auch eine Möglichkeit zur Entschärfung des Abmahnmissbrauchs, indem der Abmahnende sich nicht mehr ein Gericht aussuchen kann, das die ihm günstige Rechtsauffassung teilt?

11.Wie sehen die ersten Erfahrungen mit dem neuen § 97a UrhG aus, der in bestimmten Fällen die ersatzfähigen Aufwendungen auf 100 Euro beschränkt?
Inwieweit haben sich die Begriffe „erstmalige Abmahnung“, „einfach gelagerte Fälle“ und „unerhebliche Rechtsverletzung“ dieser Norm in der Praxis nach Auffassung der Bundesregierung bewährt?

12.Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs auf EU-Ebene erfolgen muss?
Ist der Abmahnmissbrauch bisher Gegenstand der Verhandlungen über eine EU-Verbraucherrechterichtlinie gewesen?
Wenn ja, wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert?
Wenn nein, plant die Bundesregierung diesbezügliche Initiativen und ggf. welche?

Die kleine Anfrage ist hier zu finden: Kleine Anfrage (Drucksache 17/1447)

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