Akteneinsicht für Abmahner abgelehnt

Die Musikindustrie musste einen herben Rückschlag hinnehmen. Laut einem Urteil des LG Saarbrücken, kann das Recht auf Akteneinsicht in Straf- bzw. Ermittlungsakten dem schutzwürdigen Interesse der betroffenen Person entgegenstehen. Der Umweg über das Strafverfahren ist für die Musikindustrie die einzige Möglichkeit um an die Adresse der Filesharer zu gelangen.

Natürlich ist es erfreulich, dass der Datenschutz auch mal respektiert wird und, im Idealfall, der Abmahnwelle ein Riegel vorgeschoben wird. Das ist jedoch kein Freifahrtschein für Filesharer. Der Tausch urheberrechtlich geschützter Werke stellt eine Verletzung der Schutzrechte dar. Die Methoden mit denen die Musikindustrie die Verletzungen verfolgt, sind in vielen Fällen jedoch verwerflich. Urteil des LG Kempten, Az.:3 O 146/08 vom 26.02.2008

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