Angebote mit Mindestpreis bei Ebay wettbewerbswidrig

Als Verkäufer hat man bei Ebay die Möglichkeit, einen für den Käufer nicht sichtbaren Mindestpreis festzusetzen. Das soll den Verkäufer davor bewahren, bestimmte Artikel unter Wert verkaufen zu müssen. Da der Wert über dem Startpreis liegt und der Kunde das nicht sieht, hat das LG Frankfurt am Main entschieden, dass der versteckten Mindestpreise nach §§ 4 Nr. 1, 5 Abs. 2 S. 2 UWG wettbewerbswidrig ist. Landgericht Frankfurt/Main, Az.:3-08 O 168/07 vom 28.11.2007

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