Kommentare zu: Bezahlen mit Paypal: Wirklich sicher? http://www.rechtsfokus.de/bezahlen-mit-paypal-wirklich-sicher Sun, 23 Jul 2017 07:20:09 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.8.1 Von: René http://www.rechtsfokus.de/bezahlen-mit-paypal-wirklich-sicher/comment-page-1#comment-1989 Sun, 03 Apr 2011 11:01:59 +0000 http://www.akte-abmahnung.de/?p=566#comment-1989 Die Deutsche Ladungsfähige Anschrift von PayPal lautet:

PayPal Deutschland GmbH

14532 Kleinmachnow
Brandenburg
Bundesrepublik Deutschland
Telefonnummer: (0900) 1463229
Telefaxnummer: (030) 80195365

Handelsregister: Potsdam Stadt HRB 17106 P Branche: Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten …

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Von: Tom Schweizer http://www.rechtsfokus.de/bezahlen-mit-paypal-wirklich-sicher/comment-page-1#comment-1979 Tue, 29 Mar 2011 19:14:36 +0000 http://www.akte-abmahnung.de/?p=566#comment-1979 Ich möchte mich wehren gegen die 2. Limitierung meines Kontos in 3 Jahren. Umsatzverlust ca 400 EUR / Tag. Wo kann dieser Ombudsmann kontaktiert werden ? Englisch no problem 4 me.

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Von: Kand.in.Sky http://www.rechtsfokus.de/bezahlen-mit-paypal-wirklich-sicher/comment-page-1#comment-787 Sun, 20 Sep 2009 14:58:46 +0000 http://www.akte-abmahnung.de/?p=566#comment-787 Ich stelle mir gerade vor was los wäre wenn die etablierten Bezahldienste („Banken“) meinten sich in die Geschäfte ihrer Kundschaft einmischen zu müssen.

#k.

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Von: Ist bezahlen mit Paypal wirklich sicher? | www.Gegen-Abzocke.com http://www.rechtsfokus.de/bezahlen-mit-paypal-wirklich-sicher/comment-page-1#comment-786 Sun, 20 Sep 2009 13:25:24 +0000 http://www.akte-abmahnung.de/?p=566#comment-786 […] Quelle: Akte-Abmahnung […]

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Von: DickeAkte http://www.rechtsfokus.de/bezahlen-mit-paypal-wirklich-sicher/comment-page-1#comment-785 Sun, 20 Sep 2009 10:28:04 +0000 http://www.akte-abmahnung.de/?p=566#comment-785 Die gezahlte Provision können Sie sich doch wieder holen. Gehen Sie unter „Verkaufte Artikel“. Dort können Sie ganz rechts auswählen: „Nicht bezahlter Artikel/Abbruch der Transaktion“. Der Rest ist selbsterklärend. Wenn Sie sich mit dem Käufer nicht einigen können, schließen Sie den Fall und eBay erstattet Ihnen die Verkaufsprovision. Der Käufer wird noch zusätzlich verwarnt.

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Von: visornet24 http://www.rechtsfokus.de/bezahlen-mit-paypal-wirklich-sicher/comment-page-1#comment-784 Sun, 20 Sep 2009 10:07:18 +0000 http://www.akte-abmahnung.de/?p=566#comment-784 450.- Euro, verteilt auf 4 Jahre habe ich durch Betrug bei Ebay verloren. Betrüger feiern Hochkonkunktur bei Ebay. In den Medien wurden zahlreich Betrugsfälle angesprochen. Ebay selbst, sagt: Das war nur Werbung für das Unternehmen. Nichts hat sich seit den Medienberichten verändert. Das läge auch nicht am Interesse des Unternehmens. Zwei mal ein Päcken mit der Deutschen Post zum Käufer gesendet. Der Käufer behauptet: „Ich habe nichts bekommen.“ Pech, wer sein Päckchen für 3,90 Euro anstelle von 6,90 Euro mit Versicherung losschickt. Für Hartz IV Empfänger können diese drei Euro Unterschied, entscheidend sein. Laut Kripobericht laufen 1500 Betrugsfälle am Tag über den Schreibtisch. Ebay kümmert das alles nicht.: „Wir sind nur die Plattform“, heißt es.

Besonders beliebt, ist der Betrugsversuch von hochverschuldeten Personen. Diese bieten verschiedene Wertgegenstände an, die sie nicht besitzen. Der Käufer zahlt und sieht weder den Gegenstand noch das Geld jemals wieder. Wo nichts ist, (durch Schulden) dort kann auch per Gerichtsbeschluß nichts geholt werden. Der ermittlende Polizeibeamte meint: „Ob Sie selbst arm sind oder nicht, das kümmert diese Betrüger nicht. Die wollen nur das Geld. Die verdienen sich damit ein kleines Zubrot „. Zitat Ende. Sehr merkwürdig sind die Geschäftsaktivitäten von Ebay hinsichtlich des Käuferschutzes. Bei Paypal Ja !, bei Ebay Nein !. Ein Beweis, daß Ebay nicht daran interessiert ist den Käufer zu schützen, sondern nur daß er sich bei Paypal anmeldet, zur Gewinnmaximierung. Den Käuferschutz kann bei Paypal auch jemand in Anspruch nehmen, der ein vollständig unversehrten Artikel erhalten hat. Den Beweis, für den Mangel der Ware, muß der Käufer erst vor Gericht erbringen. Und eine Gerichtsverhandlung scheuen die Meisten.

Es kommt noch besser. Paypals Rechtsanwälte, forden die Kaufpreiserstattung, nebst Gebühren für den Betrüger „kostenlos“ ein.

Abschließend lässt sich sagen: Wenn dieses unseriöse Unternehmen Konkurs erleiden, würde, ist eine gute „Tat“ vollbracht worden. Leider gibts es keine Alternativen zu Ebay, meist wegen der hohen Investitionskosten.

Und wer sein Konto bei Ebay auflösen will, der überlegt sich dieses vorher zehn mal. Sehr seltene und kostbare Güter werden schließlich nur bei Ebay angeboten. Auch wird bei Ebay „Massenware“ konkurenzlos günstig angeboten. Also gibt es auch dort keine Alternativen.
In meinem Fall läßt der Ärger nicht lange auf sich warten. Einen Artikel im Wert von 350.- Euro für 270.- Euro eingestellt. 20 Tage gewartet. Keine Käufer, aber 10.- Euro Gebühren bezahlt. Per Email wird mir mitgeteilt, daß das kostenfreie Wiedereinstellen von Artikeln, seit 2008 für Festpreisangebote nicht mehr möglich ist. :(((

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