Beitrags-Archiv für die Kategory 'Datenschutz'

Videoüberwachung kann Persönlichkeitsrecht verletzen

Mittwoch, 14. April 2010 0:52

Die Überwachung des Hauseingangs durch eine Kamera stellt einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters dar. Dieser wäre nur gerechtfertigt, wenn die Überwachung zur Abwehr schwerwiegender Beeinträchtigungen erforderlich wäre. Ist dies nicht der Fall, kann die Entfernung der Videokamera verlangt werden.

Zum Sachverhalt

Der Vermieter einer Wohnung installierte im Oktober 2008 im Treppenhaus seines Mietshauses im Erdgeschoss eine Videokamera. Die Kamera war von innen auf die Eingangstüre gerichtet und erfasste jede Person, die das Haus betrat und sich im Eingangsbereich aufhielt. Eine Mieterin des Anwesens sah dies und forderte den Vermieter auf, die Kamera zu entfernen. Als er dies verweigerte, erhob sie Klage vor dem AG München. Schließlich sei ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Dies sah der Vermieter anders: Vor dem Anwesen seien Fahrräder gestohlen, die Hauseingangstür sowie der Hauseingangsbereich mit Farbe besprüht worden. Deshalb sei er berechtigt, die Kamera anzubringen.

Entscheidung des AG München

Der zuständige Richter gab der Mieterin Recht:

Die Überwachung des Hauseingangs durch eine Kamera – und zwar unabhängig davon, ob eine Speicherung der Bilder erfolge – stelle einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters dar. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse auch die Freiheit von unerwünschter Kontrolle und Überwachung durch Dritte. Dies beinhalte für den Mieter einer Wohnung nicht nur die Freiheit, die eigene Wohnung zu verlassen und zu betreten, ohne dass dies überwacht werde. Es beinhalte auch das Recht, ungestört und unüberwacht Besuch zu empfangen.

Der Eingriff wäre allenfalls gerechtfertigt gewesen, wenn die Überwachung zur Abwehr von schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Beklagten erforderlich und eine drohende Rechtsverletzung anderweitig nicht zu verhindern gewesen wäre. Entgegen der Ansicht des Vermieters komme es hierbei nicht darauf an, ob eine offene oder verdeckte Überwachung vorliege. Bei einer offenen Überwachung könne der Mieter zwar sein Verhalten darauf einstellen, dass er überwacht werde, die Überwachungsfunktion und Unfreiheit bleibe aber bestehen.

Für eine derartige Rechtfertigung lägen keine Gründe vor. Konkret habe nur ein Vorfall berichtet werden können, bei dem eine Besprühung der Hauseingangstür, der Klingel, des Lichtschalters und des Gehweges erfolgt sei. Es sei schon fraglich, ob ein einmaliger Vorfall überhaupt ausreichen würde. Eine Überwachung wäre jedenfalls nur gerechtfertigt, wenn diese derartige Vorfälle auch verhindern könnte. Dies sei jedoch nicht der Fall. Der im Außenbereich besprühte Bereich könne allenfalls bei geöffneter Hauseinganstür von der Kamera erfasst werden. Bei geschlossener Tür nütze die Kamera nichts. Diese sei daher zur Verhinderung von Straftaten nicht geeignet. Das gelte auch für gestohlene Fahrräder, da die Kamera die Abstellplätze nicht erfasse.

Das Urteil ist rechtskräftig. (AG München, Urt. v. 16. 10. 2009 – AZ 423 C 34037/08)

Quelle: Pressemitteilung des AG München Nr. 16 v. 12. 4. 2010

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Akteneinsicht für Abmahner abgelehnt

Montag, 14. April 2008 22:47

Die Musikindustrie musste einen herben Rückschlag hinnehmen. Laut einem Urteil des LG Saarbrücken, kann das Recht auf Akteneinsicht in Straf- bzw. Ermittlungsakten dem schutzwürdigen Interesse der betroffenen Person entgegenstehen. Der Umweg über das Strafverfahren ist für die Musikindustrie die einzige Möglichkeit um an die Adresse der Filesharer zu gelangen.

Natürlich ist es erfreulich, dass der Datenschutz auch mal respektiert wird und, im Idealfall, der Abmahnwelle ein Riegel vorgeschoben wird. Das ist jedoch kein Freifahrtschein für Filesharer. Der Tausch urheberrechtlich geschützter Werke stellt eine Verletzung der Schutzrechte dar. Die Methoden mit denen die Musikindustrie die Verletzungen verfolgt, sind in vielen Fällen jedoch verwerflich. Urteil des LG Kempten, Az.:3 O 146/08 vom 26.02.2008

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Datenverlust bei PC-Reparatur

Montag, 3. März 2008 23:54

Ein Techniker muss vor der Reparatur den Kunden nachweisbar nach einer vorhandenen aktuellen Datensicherung befragen, idealerweise schriftlich. Dies muss vom Kunden beantwortet werden. Erst dann haftet das reparierende Unternehmen nicht für den möglichen Datenverlust und den daraus entstehenden finanziellen Schaden. OLG Hamm, Az.13 U 133/03

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Löschung personenbezogener Daten

Montag, 3. März 2008 23:36

Wer unerwünschte Werbe-Emails bekommt, hat nicht nur Anspruch auf Unterlassung der Zusendung, sondern auch einen Löschungsanspruch auf seine gespeicherten personenbezogenen Daten. Der bloße Empfang der E-Mail stellt keine Einwilligung für Werbe-Emails dar. OLG Bamberg, Az.1 U 143/04

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Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten

Montag, 3. März 2008 23:27

Das Einverständnis zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten wird erst dann wirksam erteilt, wenn die Einwilligungserklärung bestätigend wiederholt wird. Ein durchschnittlich verständiger Nutzer muss erkennen könnten, dass er einer Verarbeitung rechtsverbindlich zustimmt. Urteil vom 11.01.06, Az.: 7 U 52/05

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Opt-out-Regelung in AGB stellt keine Benachteiligung dar

Montag, 3. März 2008 23:03

Eine Opt-out-Regelung in den Allgemeine Geschäftsbedingung betreffend der Einwilligung in Werbung und Marktforschung, stellt keine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB dar. Der Verbraucher hat nämlich die Möglichkeit seine Einwilligung durch nicht Ankreuzen zu verweigern. Dies entspreche den inhaltlichen Anforderungen im Sinne des § 4a Abs. 1 BDSG, so das Gericht. Urteil des LG München I, Az.:29 U 2769/06

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Onlinedurchsuchung stark eingeschränkt

Donnerstag, 28. Februar 2008 21:01

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 27. Februar 2008 Online-Durchsuchung nur in sehr engen Grenzen erlaubt. Laut der Karlsruher Richter gibt es ein Grundrecht
„auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. BVerfG Urteil vom 27.02.08, Az.: 1 BvR 370/07 & 1 BvR 595/07

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Speicherung der IP-Adressen unzulässig

Mittwoch, 27. Februar 2008 14:38

Hat der Kunde einen Flatrate-Tarif so ist das kurzzeitige Speichern von Internet-Verkehrsdaten für die Entgelt-Ermittlung nicht zulässig. Ausnahme: Zum Erkennen, Eingrenzen und Beseitigen einer Störung, ist das Speichern bis zu sieben Tagen erlaubt. AG Bonn Urteil vom 5. Juli 2007

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Lehrerbewertung im Internet zulässig

Montag, 25. Februar 2008 20:16

Mit dem Urteil vom 22.08.2007 stellte das LG Köln fest, dass die Bewertung eines Lehreres auf Basis eines Schulnotensystems keinen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt. Solange die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten wird, stellt dies ein Werturteil dar und ist zulässig.
Urteil des LG Köln vom 22.08.2007, AZ 28 O 333/07

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