Beitrags-Archiv für die Kategory 'Haftung für Inhalte'

Was gilt als Meinungsäußerung im Forum?

Sonntag, 23. März 2008 18:32

Das LG Münster hat mit seinem Urteil vom 17.01.2008 entschieden, dass es sich bei gewissen Äußerungen in einem Internetforum durchaus um zulässige Meinungsäußerungen handelt. Im vorliegen Fall ging es um den Betreiber einer Informationsplattform für Wasserbetten. In seinem Forum fanden sich u.a. folgende Passagen:

– „Wenn das Bett und der Service des Herstellers jedoch zweitklassig sind hat man gelitten, deshalb gilt für uns: Wasserbetten von (…), NIE WIEDER.“

– „Wenn du die Suchfunktion benutzt und nach dem Herstellernamen suchst, wirst du einen Leidensgenossen finden.“

– „Wie du schon richtig sagst, wir sind ein Verbraucherforum und als Verbraucher macht man nunmal (leider) auch mal schlechte Erfahrungen.“

– „(…) damit wurde mir die nicht vorhandene Kooperationsbereitschaft von (…) deren schlechter Service noch einmal bestätigt.“

– „(…) und der Hersteller hat wohl tatsächlich ein Problem.“

– „In diesem Fall gehe ich jedoch von einem vorübergehenden und wahrscheinlich schon behobenen Qualitätsproblem aus.“

– „(…), das das Problem bei Betten von (…) bekannt ist aber wenn es so ist, warum steht man nicht dazu? Wie lang war der Zeitraum, in dem fehlerhafte Betten geliefert wurden?“

– „Wir können keine Aussage treffen, was, wann, wie falsch gelaufen ist. Es bleibt nur festzustellen, daß innerhalb von 6 Monaten zwei User vom gleichen Problem berichten, und zwar in beiden Fällen rund 5 Jahre nach dem Kauf des Wasserbettes. Juristisch verhält sich der Hersteller also in jedem Fall vollkommen korrekt! Ob eine solche Markenpolitik imageträchtig und kundenfreundlich ist, sei dahingestellt.“

– „Bei Autos sind Rückrufaktionen normal. Ich kann mich immer noch über so ein freches Verhalten aufregen.“

Dagegen hat ein Hersteller von Wasserbetten geklagt mit der Begründung, die Aussagen im Forum „stellen einen Eingriff in ihr Recht an dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und eine unlautere Wettbewerbshandlung dar.“ Er beantragte, dass der Beklagte es zu unterlassen hat die o.g. Passagen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen. Die Einstweilige Verfügung erging. Der Beklagte legte Widerspruch ein und bekam Recht. Die Klage wurde als unbegründet zurückgewiesen. LG Münster, Az.: 8 O 407/07 – Haftung für Foren-Einträge

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Verlinkung auf beleidigende Inhalte

Montag, 10. März 2008 19:09

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass derjenige der auf beleidigende Äußerungen eines Dritten verlinkt sich diese Inhalte zu eigen macht. Der Geschädigte hat durch die Ehrverletzung und der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Anspruch auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens. Ein einfacher Hinweis auf die Verantwortung des fremden Site-Betreibers reicht dabei nicht aus um sich von der Haftung zu befreien. LG Hamburg, Urteil vom 12.05.98

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Google haftet nicht für angezeigte Rechtsverletzungen

Samstag, 8. März 2008 18:47

Für die im Usenet begangenen und von der Suchmaschine angezeigten Rechtsverletzungen ist Google nicht haftbar. Entscheidung vom 22. Mai 2007

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Baustellenschild reicht bei Untersagund der Benutzung einer Domain aus

Samstag, 8. März 2008 18:26

Wenn einem Inhaber einer Domain die Benutzung dieser untersagt wurde, so muss er die Seite nicht unbedingt vom Netzt trennen. Ein „Baustellen-Hinweis” oder eine leere Seite reichen aus, um darauf hinzuweisen, dass die Seite nicht mehr benutzt wirde. Hanseatisches OLG, Beschluss vom 28.08.2007

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Haftung für fremde Inhalte

Samstag, 8. März 2008 18:02

Der Betreiber eines Internetportals haftet erst ab Kenntnis, für von dritten begangene Urheberrechtsverletzungen. Entscheidung vom 29. Oktober 2007

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Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

Samstag, 8. März 2008 17:59

Wenn auf einer Website mit der Top-Level Domain „uk“ Waren mit Euro-Preisen angeboten und dabei Urheberrechts Dritter verletzt, so ist der Gerichtsstand in Deutschland, wenn eine elektronische Korrespondenz in deutscher Sprache angeboten wird. Das gilt für den Fall, wenn das schädigende Ereignis nicht in Deutschland eingetreten ist. OLG Köln, Entscheidung 30. Oktober 2007

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Usenet-Provider muss nicht haften

Samstag, 1. März 2008 15:35

Im vorliegenden Fall entschied das OLG Düsseldorf, dass ein Usenet-Provider für die von Nutzern stammenden Urheberrechtsverletzungen nicht haften muss. Eine ständige Überprüfung der Inhalte sei hier nicht zumutbar, selbst nach Kenntnis konkreter Fälle. Usener-Provider Haftung, Az.I-20 U 95/07

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„Virtuelles Hausrecht“ in einem Chat Forum

Samstag, 1. März 2008 15:13

Der Betreiber eines für jedermann unentgeltlich zugänglichen Forum kann nicht ohne einen sachlichen Grund einen Benutzer aus dem Forum ausschließen. Urteil des LG Bonn Az.10 O 457/99;

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