Haftung für Inhalte

Wer eine eigene Seite im Word Wide Web hat, der haftet für die darauf sich befindlichen Inhalte. Aber für was genau ist man haftbar? Was sollte man vermeiden?
Es gibt sehr viele Webmaster die meinen, dass die Haftungsfrage mit einem einfachen Hinweis wie dem gelöst wäre: „Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf.mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden,dass man sich ausdrücklich on diesen Inhalten distanziert. Ich habe auf meiner Seite Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten habe. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage.“

In diesem „Disclaimer“ möchte sich der Webmaster pauschal von allen Links distanzieren. Das Problem dabei ist, dass das Urteil des LG Hamburg falsch zitiert wurde. Eigentlich kann man an dieser Stelle nicht einmal vom zitieren reden. Wer so etwas schreibt, hat das Urteil bestimmt nicht gelesen, sondern den Disclaimer von irgendjemand anderem übernommen. Das Gericht stellte in dem Urteil fest, dass eine Pauschale Distanzierung von sämtlichen Links keinen Freibrief darstellt. Wer auf eine Seite verlinkt, auf der steht „Firma XYZ ist doof“, dem wird auch dieser vermeintliche Haftungsausschluss nicht viel helfen. Genau so einen pauschalen Haftungsausschluss hat das Gericht beanstandet „Des weiteren habe er durch Aufnahme einer Haftungsfreizeichnungsklausel klargestellt, dass er keinerlei Verantwortung übernehme.“ Es wird also das Gegenteil von dem festgestellt, was so manche Webmaster auf ihrer Seite stehen haben. Das komplette Urteil ist hier einsehbar.

Alles schön und gut. Wofür muss man denn jetzt haften? Zunächst sollte man zwischen Mediendiensten und Telediensten unterscheiden, da es unterschiedliche gesetzliche Regelungen dazu gibt:

Mediendienste
Mediendienste sind Informationen, die an die Allgemeinheit gerichtet sind. Es handelt sich hierbei um redaktionelle Inhalte wie Bilder, Töne oder Texte, Bsp. Bei Onlinemagazinen.
Mediendienste unterliegen der Regelung der Länder. Die Rechtsgrundlage ist der Mediendienste-Staatsvertrag.

Teledienste
Teledienste sind anders als Mediendienste für einen individuellen Nutzer bestimmt, Bsp. Warenbestellungen. Die Rechtsgrundlage ist das Teledienstegesetz. Seit 01.03.2007 wurde der Begriff Teledienst durch den weiter gefassten Begriff „Telemedien“ (Telemediengesetz) abgelöst.

Es gibt Angebote die haben sowohl die Merkmale eines Mediendienstes als auch Teledienstes. Was die Haftung angeht so sind die Vorschriften weitgehend gleich. Um auf die Verantwortlichkeit genauer eingehen zu können, muss man je nach Diensteanbieter unterscheiden. Diensteanbieter im Sinne des des TDG und MDStV können natürliche oder juristische Personen sein:

Content Provider – stellen eigene Inhalte bereit.
Host-Provider – stellen Speicherplatz für fremde Inhalte bereit.
Access Provider – stellen den Zugang zu fremden Inhalten

Der Content-Provider muss für seinen eigenen Inhalt nach § 7 Abs.1 TMG uneingeschränkt haften. Als eigener Inhalt gelten auch Texte oder Aussagen Dritter, die man sich zu Eigen macht. Das könnte dann der Fall sein, wenn man etwas zitiert ohne darauf hinzuweisen, dass es sich um fremden Inhalt handelt. Wer von vornherein Ärger vermeiden möchte, sollte diese Inhalte entsprechend kennzeichnen. Wenn man als Diensteanbieter fremde Inhalte übermittelt oder den Zugang zu diesen herstellt, so ist man dafür nicht Verantwortlich. Aber nur wenn folgende Bedingungen nach § 8 TMG erfüllt sind:

– der Dienstanbieter hat die Übermittlung nicht selbst veranlasst
– den Adressaten nicht ausgewählt
– die übermittelte Informationen wurde weder ausgewählt noch verändert
– er hat nicht mit dem Nutzer zusammengearbeitet um eine rechtswidrige Handlungen zu begehen.

Beim Hosting gelten noch weitere Bedingungen. Hosting ist das Speichern von Informationen des Nutzers in seinem Auftrag. Der Anbieter ist nur bei Vorsatz verantwortlich. Er muss nicht Haften, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

– er hat keine Kenntnis von den Inhalten
– nach Bekanntwerden hat er sofort reagiert indem er den entsprechenden Inhalt gesperrt hat

Die Konsequenzen
Was passiert wenn man doch mal etwas übersieht und haftbar gemacht wird? Der Anbieter haftet nach Vorschriften des Zivil- und Strafrechts. Die wichtigste Vorschrift, die man kennen sollte ist § 823 BGB. Dieser regelt die Schadensersatzpflicht bei Verletzung von fremden Rechten. Das wäre die Zivilrechtliche Haftung. Strafrechtlich kann man unter anderem bei Beleidigung, § 185 StGB oder § 303 StGB (Datenveränderung, Computersabotage) haftbar gemacht werden.

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Autor:
Datum: Dienstag, 11. März 2008 20:15
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