Kommt bald die Domain-Vorratsdatenspeicherung?

Die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) hat strikte Auflagen für die Registrierung von Domains beschlossen. Demnach sollen Anbieter zukünftig die von den Kunden angegebene Telefonnummer und E-Mail Adrese prüfen. Die ICANN geht damit auf die Forderung von Strafverfolgungsbehörden weltweit ein. Strafverfolger wollen zuverlässige Informationen in den Whois-Datenbanken.
Sie wollen gerne genauer wisen welche Person hinter einer Domain steckt und wer für die technische Verwaltung zuständig ist. Die Internet-Verwaltung ICANN setzt diesen Wunsch nun um. Man einigte sich nun mit jenen Firmen, die Registrierungen von Internet-Domains durchführen. Zwar wird noch über einzelne Formulierungen verhandelt, die grundlegenden Änderungen gelten jedoch als beschlossen.

In Zukunft müssen Registrare E-Mail-Adressen, Telefonnummern sowie andere persönliche Daten der Domaininhaber überprüfen. Das betrifft nicht nur die Domainanbieter, die direkt bei der ICANN registriert sind sonder, auch deren Reseller und letztendlich auch die Inhaber einer Domain müssen sich an die neuen Auflagen halten. Konsequenz für den Endkunden: Die Pflicht die Daten in der Whois-Datenbank aktuell zu halten.

Betroffen sind auch Personen, die ihre Domain über Treuhänder-Dienste registriert haben. Die Anbieten lassen sich im Auftrag ihrer Kunden selbst als Inhaber der Domain eintragen. Damit wird nicht öffentlich bekannt, wer wirklich hinter einer Domain steckt. Nach einem Bericht von Heise, sollen die Klardaten der Kunden bei der ICANN oder einem von ihr ausgewählten Treuhänder hinterlegt werden. Wie das in der Praxis funktionieren soll, ist noch unklar.

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