Neues Widerrufsrecht ab Juni 2014 – Konsequenzen für Händler Teil I

Der Bundestag hat die Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie beschlossen. Wichtigste Regelung: Die Kosten der Rücksendung sollen die Kunden übernehmen, wenn sie den Vertrag widerrufen. Anders als derzeit ist der Wert der Rücksendung unerheblich.

Eine Gute Nachricht für Händler. Jedenfalls auf den ersten Blick. Onlineshops mit einer hohen Retourenquote, können so Geld sparen. Bei größeren Anbieter ist eine Änderung wahrscheinlich nicht zu erwarten. Diese werden weiterhin die Kosten übernehmen. Retourenkosten werden damit ein starker Wettbewerbsfaktor sein.

Weitere Änderungen:

– Kein Rückgaberecht mehr
– Ausnahmen vom Widerrufsrecht
– Kein „unendliches“ Widerrufsrecht mehr
– Widerruf Widerrufsrechts nur noch durch eindeutige Erklärung möglich
– Keine Erstattung der Hinsendekosten für Express-Sendungen
– Neuerungen beim Wertersatz
– u.v.m.

Die Änderungen werden wir in Teil II näher beleuchten.

Be Sociable, Share!

Autor:
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Widerrufsrecht Ab 13.06.2014

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren