Kommentare zu: Rechnung und Inkasso – „Muss ich das jetzt wirklich bezahlen?“ http://www.rechtsfokus.de/rechnung-und-inkasso-muss-ich-das-jetzt-wirklich-bezahlen Sun, 29 Sep 2019 22:53:46 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.9.11 Von: Ich habe die Rechnung von PayPal nicht gezahlt, was kann ich jetzt machen? – HKTXT http://www.rechtsfokus.de/rechnung-und-inkasso-muss-ich-das-jetzt-wirklich-bezahlen/comment-page-1#comment-9393 Wed, 11 Jul 2018 10:27:25 +0000 http://www.rechtsfokus.de/?p=1509#comment-9393 […] Rechnung und Inkasso – „Muss ich das jetzt wirklich … […]

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Von: Nora http://www.rechtsfokus.de/rechnung-und-inkasso-muss-ich-das-jetzt-wirklich-bezahlen/comment-page-1#comment-7304 Sun, 18 Dec 2016 08:22:48 +0000 http://www.rechtsfokus.de/?p=1509#comment-7304 Hallo ich habe eine Rechnung vor dem Eintreffen des Rechtsanwaltschreiben bezahlt. Sonntag habe ich überwiesen und Donnerstag kam die Aufforderung, die Anwaltskosten zu bezahlen und am darauf folgenden Samsteg kam erst die Aufforderung zur Zahlung der HauHauptvorderung + Anwaltskosten . Muss ich den Anwalt trotzdem bezahlen?

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Von: Bilal Kus http://www.rechtsfokus.de/rechnung-und-inkasso-muss-ich-das-jetzt-wirklich-bezahlen/comment-page-1#comment-6735 Mon, 02 May 2016 15:36:44 +0000 http://www.rechtsfokus.de/?p=1509#comment-6735 Haben einen Kunden Stopper bei einem Unternehmen bestellt, nach der dritten Mahnung die innerhalb 45 Tagen kam haben wir dir Überweisung getätigt.
Es hat sich mit dem Inkasso so überschnitten, das direkt nach dem wir die Überweisung getätigt haben das Unternehmen es zum Inkasso weitergeleitet hat.
Da jetzt der Hauptbetrag bezahlt wurde,möchte das Inkasso trotzdem die angeblich entstandenen Kosten haben.
Muss ich das jetzt zahlen…
Die von der Inkasso sind sehr frech und aggressiv und möchten das doppelte des rechnungsbetrages haben.,
Kann mir bitte jemand sagen, ob ich das zahlen muss…?

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Von: Kerstin http://www.rechtsfokus.de/rechnung-und-inkasso-muss-ich-das-jetzt-wirklich-bezahlen/comment-page-1#comment-6462 Thu, 11 Feb 2016 09:27:55 +0000 http://www.rechtsfokus.de/?p=1509#comment-6462 Ich habe eine Frage. Was genau bedeutet:
Eine Mahnung ist nicht erforderlich, wen für die Leistung „eine Zeit nach dem Kalender“ bestimmt ist.

Wenn ich monatlich eine Rechnung begleichen muss, ist dies dann eine Zeit, die nach dem Kalender bestimmt ist, oder werden damit nur genaue Daten, wie jeden 1. des Monats gemeint?

Ich habe leider dreimal hintereinander versäumt mein Verkehrsabo zu begleichen. Nun kam direkt ein Inkassobescheid mit für mich hohen Mahnkosten. Auf der Rechnung kann ich jedoch nichts von „Verzug“ oder „ohne Mahnung“ lesen und informiere mich daher gerade ob dies rechtens ist oder ob ich die Kosten umgehen kann.

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Von: Thomas http://www.rechtsfokus.de/rechnung-und-inkasso-muss-ich-das-jetzt-wirklich-bezahlen/comment-page-1#comment-5478 Thu, 11 Dec 2014 10:38:53 +0000 http://www.rechtsfokus.de/?p=1509#comment-5478 Im Grunde sollte jeder das vermeiden, was dazu führt, dass es überhaupt soweit kommt. Im Notfall ist rechtliche Hilfe etwas, was man dabei auch in Anspruch nehmen sollte.

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Von: Sudabeh http://www.rechtsfokus.de/rechnung-und-inkasso-muss-ich-das-jetzt-wirklich-bezahlen/comment-page-1#comment-3734 Fri, 14 Jun 2013 16:03:21 +0000 http://www.rechtsfokus.de/?p=1509#comment-3734 Es ist bekannt das viele Gerichte vorgerichtliche Inkassogebühren im Gegensatz zu Anwaltsgebühren streichen
Deshalb lieber gleich einen Anwalt mit dem Forderungseinzug beauftragen

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Von: Howling Mad Murdock http://www.rechtsfokus.de/rechnung-und-inkasso-muss-ich-das-jetzt-wirklich-bezahlen/comment-page-1#comment-3733 Fri, 14 Jun 2013 14:45:01 +0000 http://www.rechtsfokus.de/?p=1509#comment-3733 Grundsätzlich stellen die Kosten eines zugelassenen Inkassobüros zwar einen vom Schuldner zu ersetzenden Verzugsschaden dar (§§ 280 Abs. 2, 286 BGB). Denn der in Verzug befindliche Schuldner hat alle Kosten zweckentsprechender Maßnahmen der Rechtsverfolgung zu erstatten, soweit der Gläubiger die Aufwendungen nach dem Umständen des Falles als notwendig ansehen durfte.

Der Anspruch ist aber in mehrfacher Hinsicht begrenzt:Aufgrund der Schadensminderungspflicht des Gläubigers (§ 254 Abs.2 BGB) ist der Anspruch der Höhe nach auf den nicht anrechnungsfähigen Teil der Gebühren beschränkt, die ein Anwalt für die Betreibung der Forderung hätte verlangen dürfen, in der Regel also auf 0,65 Gebühren nach Teil 2 Abschnitt 4 VV 2400 oder 2402 RVG.

In den Fällen, in denen der Gläubiger nicht davon ausgehen durfte, die Forderung werde ohne Einschaltung der Gerichte beigetrieben werden können, sind weder Rechtsanwaltskosten noch Inkassokosten in der zuvor genannten Höhe erstattungsfähig; auch dies ergibt sich aus der Schadensminderungspflicht des Gläubigers (§ 254 Abs. 2 BGB). Denn der Gläubiger ist gehalten, unter mehreren Möglichkeiten, eine Forderung geltend zu machen, die kostengünstigste zu wählen. Vom Gläubiger ist unter solchen Umständen zu verlangen, dass er seine Forderung sofort im Mahnverfahren oder klageweise beitreibt (OLG Oldenburg,Urteil vom 24.04.2006, 11 U 8/6, m.w.N.).

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Von: Arkon_de http://www.rechtsfokus.de/rechnung-und-inkasso-muss-ich-das-jetzt-wirklich-bezahlen/comment-page-1#comment-3731 Fri, 14 Jun 2013 08:53:44 +0000 http://www.rechtsfokus.de/?p=1509#comment-3731 @rechtsfokus Jetzt verbreitet sich dieser Lobbyquatsch auch noch. 50 Jahre Rechtsprechung zu Inkassokosten ignorieren nicht schlecht.

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