Rezension: Bewertungsportale im Internet von Wilkat

Eine Weisheit des Marketings lautet: „Die beste Werbung ist die Mund-zu-Mund-Propaganda“. Persönlichen Empfehlungen für Produkte und Dienstleistungen würde man eher vertrauen, als den Werbebotschaften des Anbieters. Die Bewertungsprotale im Internet boomen. Ärzte, Handwerker, Spielplätze, Restaurants, Produkte, Hotels und vieles mehr lassen sich online bewerten.
Bewertungsportale im Internet sind derzeit die umstrittensten Formen der Meinungsäußerung. Die einen halten Bewertungsportale für einen Fortschritt in Sachen Transparenz, die anderen für einen „digitalen Pranger“. Das Werk „Bewertungsportale im Internet“ von Anja Wilkat will alle relevanten zivilrechtlichen Fragen, die mit dem Betrieb und der Nutzung von Bewertungsportalen im Internet entstehen umfassend aufarbeiten. Das Werk gliedert sich dabei in vier Teile.

Im ersten Teil der Arbeit wird die Entstehung und Entwicklung von Bewertungsportalen anhand von Beispielen nachvollzogen. Anhand der Beispiele arbeitet die Autorin die wirtschaftliche Bedeutung von Bewertungsportalen heraus. Die Autorin geht hier intensiv auf die Rechtschutzmöglichkeiten im Drei-Parteien-Verhältnis ein. Die Verhältnisse der Beteiligten werden zunächst auf das Vorliegen von Sonderverbindungen untersucht. Danach erfolgt die Unterscheidung in mittelbare und unmittelbare Personenbewertungen. Diese bildet die Grundlage für die nachfolgenden rechtlichen Ausführungen.
Im zweiten Teil erfährt der Leser, inwieweit produktbezogene Bewertungen im Internet rechtlich zulässig sind. Der Schwerpunkt liegt auf dem Recht des Bewerteten. Es wird jedoch ebenfalls untersucht, ob der Betrieb von Bewertungsportalen der Presse- bzw. Meinungsfreiheit unterfällt. Anschließend werden die kollidierenden Interessen umfassend abgewogen. Besonders problematisch ist die Frage unter welchen Voraussetzungen produktbezogene Bewertungen gegen das Lauterkeitsrecht verstoßen. Die Frage stellt sich bei fingierten positiven Bewertungen oder fingierten negativen Bewertungen durch Mitbewerber oder bei Bewertungen durch Dritte gegen Entgelt.

Im dritten Teil des Werks wird auf die rechtlichen Grenzen der Zulässigkeit mittelbarer und unmittelbarer Personenbewertungen im Internet ausgelotet. Dabei wird untersucht, ob die Bewertungsfunktion personenbezogener Portale dem Anwendungsbereich des BDSG bzw. den datenschutzrechtlichen Vorschriften des TMG unterfällt. Anschließend arbeitet die Autorin heraus unter welchen Voraussetzungen mittelbare Personenbewertungen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bewerteten verletzen. Dazu wird auf die Entscheidung des BGH im Fall von spickmich.de eingegangen und Stellung genommen. Der Schwerpunkt liegt in diesem Teil auf der Frage, ob und inwieweit die Besonderheiten des Internets das Ergebnis der Abwägung beeinflussen.

Im letzten Teil wird dargestellt, welche Ansprüche dem Bewerteten aus einer rechtswidrigen Bewertung gegen den Bewertenden sowie gegen den Portalbetreiber zustehen. Die Autorin geht dabei auch auf die für die Auslegung des § 10 S.1 TMG relevante jüngste Rechtsprechung des EuGH zu Art. 14 ECRL ein. Zusätzlich werden mögliche Ansprüche des Bewerteten gegen den Portalbetreiber aus dem RStV erörtert.

Das Buch stellt die Thematik sehr umfassend dar. Es ist allerdings eindeutig nur für Praktiker empfehlenswert. Fachfremde wird es sicherlich teilweise schwer fallen, den komplexen Ausführungen zu folgen. Für jene die jedoch bereit sind sich mit der Materie detailliert auseinandersetzen wollen, ist das Werk gut geeignet.

Fazit: Das Werk setzt sich vertieft mit der Thematik auseinander. Allerdings ist die Zielgruppe hier eher das Fachpublikum. Dieser Zielgruppe wird das Werk auch gerecht. Für alle anderen aus oben genanntem Grund nur unter Vorbehalt zu empfehlen.

Daten zum Buch

Anja Wilkat
Bewertungsportale im Internet
Nomos Verlag
ISBN 978-3-8487-0389-0
Preis: 84,00 EUR

Erhältlich direkt beim Nomos Verlag oder Amazon.

Be Sociable, Share!
Tags »

Autor:
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Buchempfehlungen/Rezensionen

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren