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Neues Muster für die Widerrufsbelehrung ab 11.06.2010

Freitag, 30. April 2010 9:27

Wie bereits am 04.04.2010 brichtet, tritt ab 11.06.2010 eine neue Muster Widerrufs- bzw Rückgabebelehrung in Kraft. Mit Inkrafttreten wird es ebenfalls auf eBay möglich sein, eine Widerrufsfrist von nur 14 Tagen anzubieten. Einzige Bedingung: Der Verbraucher müsste “unverzüglich” nach Vertragsschluss in Textform über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Hier die Muster der neuen Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung für Online Händler:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung1

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [14 Tagen]2 ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

[Name/Firma]
[Angaben zum gesetzlichen Vertreter]
[ladungsfähige Anschrift (kein Postfach!)]
[E-Mail-Adresse]
[ggf. Faxnummer]
[keine Telefonnummer!] Musterhändler GmbH
Geschäftsführer: Max Mustermann
Kommerzallee 1a, 12345 Musterhausen

[email protected]
Fax 01234 / 567.890

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.3

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. [Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.4 Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.] Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Erläuterungen:

1. Gemäß der in Anlage 1 zu Artikel 246 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB bereitgestellten Muster für eine Widerrufsbelehrung.

2. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird. Wird die Belehrung nicht umgehend nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz „einem Monat“.

3. Wenn ein Hinweis auf die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt, ist anstelle dieses Satzes folgender Satz einzufügen: „Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.“ Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung unterrichtet hat.

4. Nur möglich, wenn entsprechende Regelung in der AGB vorhanden. Andernfalls den Inhalt in der Klammer weglassen.


Rückgabebelehrung

Rückgabebelehrung1

Rückgaberecht

Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von [14 Tagen]2 durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.

Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
[Name/Firma]
[Angaben zum gesetzlichen Vertreter]
[ladungsfähige Anschrift (kein Postfach!)]
[E-Mail-Adresse]
[ggf. Faxnummer]
[keine Telefonnummer!] Musterhändler GmbH
Geschäftsführer: Max Mustermann
Kommerzallee 1a, 12345 Musterhausen
[email protected]
Fax 01234 / 567.890

Rückgabefolgen

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.3

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

Ende der Rückgabebelehrung

Erläuterungen:

1. Gemäß der in Anlage 2 zu Artikel 246 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB bereitgestellten Muster für eine Rückgabebelehrung.

2. Die Rückgabefrist beträgt 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Rückgabebelehrung in Textform mitgeteilt wird. Wird die Belehrung nicht umgehend nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz „einem Monat“.

3. Wenn ein Hinweis auf die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt, ist anstelle dieses Satzes folgender Satz einzufügen: „Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.“ Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung unterrichtet hat.

Weitere Informationen über die neue Widerrufsbelehrung ab 11.06.2010 finden Sie unter diesen Links:

Neue Widerrufsbelehrung ab 11.06.2010 – 14 Tage Widerrufsfrist bei eBay ausreichend

Ab 11.06.2010 nur 14 Tage Widerrufsrecht bei eBay

Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/116/1611643.pdf

Thema: Artikel, E-Commerce | Kommentare (3) | Autor: