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Werk oder Beiwerk?

Freitag, 16. Mai 2008 18:01

Stellt die Abbildung eines T-Shirts auf dem Titelbild einer Zeitschrift eine Urheberrechtsverletzung dar? Mit dieser Frage musste sich das OLG München beschäftigen (Urteil vom 13.03.2008 – Az.: 29 U 5826/07).

Im vorliegenden Fall sah sich der Designer des T-Shirts in seinem Recht verletzt und klagte auf Unterlassung und Schadensersatz. Das OLG München bestätigte das Urteil des LG München I. Der Grafik-Designer hat nach § 57 UrhG keine urheberrechtlichen Ansprüche.

In § 57 UrhG ist zu lesen:

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.

Im Prinzip ist das Design eines T-Shirts urheberrechtlich geschützt. Das Motiv auf dem Magazin, hatte jedoch keinen inhaltlichen Bezug zum vorliegenden Titel (ein Magazin über Beruf & Karriere). Nach Ansicht des Gerichts war die Wahl des T-Shirts zufällig und hätte auch gegen jedes andere ausgetauscht werden können.

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