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Gesperrt bei Google AdSense

Mittwoch, 15. Januar 2014 13:33

Immer mehr Webseiten Betreiber und Blogger berichten darüber, dass Ihr Adsense-Konto gesperrt wurde. Sieht man sich die vielen Berichten in diversen Foren an, so entsteht auf den ersten Blick leicht der Eindruck, dass Google willkürlich handelt.

Google Adsense
Bei Google AdSense handelt es sich um ein Programm, mit dem Betreiber einer Webseite Geld verdienen können, indem sie relevante Anzeigen zu ihrem Online-Content schalten. Man meldet sich an und schon kann es losgehen. Eine Auszahlung erfolgt allerdings erst ab 70 EUR Einnahmen. Zuvor muss jedoch sowohl das Konto als auch die Anschrift verifiziert werden. Für die Kontoverifizierung erhält man von Google eine kleine Überweisung. Im Verwedungszweck ist ein „Code“ enthalten, den man bei Google eingeben muss. Das geht ziemlich schnell. Ganz anders die Verifizierung der Adresse. Hier muss man auf eine Postkarte von Google warten. Laut Google dauert es 3-4 Wochen bis die Karte eintrifft. In der Regel sollte man sich jedoch auf 5 Wochen und länger einstellen. Auch auf der Karte ist ein Code enthalten. Diesen gibt man in seinem Adsense Konto ein.

Kontosperrung durch Google
Die meisten Betroffenen berichten darüber, dass Sie gesperrt wurden als sie kurz vor der ersten Auszahlung waren. Google hält sich bei einer Sperre bedeckt und teilt lediglich mit:

Sehr geehrter Publisher,

mit unseren Werbeprogrammen möchten wir ein Online-Netzwerk schaffen, von dem sowohl Publisher und Werbetreibende als auch Nutzer profitieren. Aus diesem Grund sind wir bisweilen gezwungen, gegen Konten vorzugehen, deren Verhalten gegenüber Nutzern oder Werbetreibenden sich negativ auf die Wahrnehmung des Werbenetzwerks auswirken könnte. In Ihrem Fall wurden ungültige Aktivitäten auf Ihrer Website festgestellt. Deshalb musste Ihr Konto deaktiviert werden.

Leider können wir Ihnen nur beschränkt Informationen zu Ihrem Verstoß gegen die Richtlinien mitteilen. Wir verstehen, dass dies für Sie möglicherweise frustrierend ist. Wir müssen diese Vorsichtsmaßnahmen aber treffen, damit vorsätzliche Rechtsverletzer diese Informationen nicht verwenden können, um unsere Erkennungssysteme zu umgehen.

In einigen Fällen können Publisher wesentliche Änderungen vornehmen, um den Richtlinienverstoß zu beseitigen, und sicherstellen, dass die AdSense-Programmrichtlinien eingehalten werden (google.com/adsense/policies). Dazu besteht für Publisher die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen, damit wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung für das Problem finden können. Zur Unterstützung haben wir eine Liste mit den häufigsten Gründen für eine Kontoschließung erstellt. Lesen Sie sich diese Informationen unter http://support.google.com/adsense/bin/answer.py?answer=2660562 durch, bevor Sie eine Beschwerde einreichen. Bitte stellen Sie im Beschwerdeformular unter https://support.google.com/adsense/bin/request.py?contact_type=appeal_form eine genaue Analyse bereit. Wir melden uns dann bei Ihnen mit den entsprechenden Informationen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihr Google AdSense-Team

Eine nichtssagende E-Mail. Die Begründung, man könne keine Gründe nennen, da man sonst das Erkennungssystem umgehen könnte, ist schwer nachvollziehbar. Im Falle eines Widerspruchs erhielten die uns bekannten Betroffenen stets die Gleiche Antwort:

Sehr geehrter Publisher,

vielen Dank für die zusätzlich bereitgestellten Informationen. Wir wissen Ihr Interesse am AdSense-Programm sehr zu schätzen. Nach sorgfältiger Überprüfung Ihrer Kontodaten und Berücksichtigung Ihres Feedbacks haben unsere Experten bestätigt, dass die Deaktivierung Ihres AdSense-Kontos nicht aufgehoben werden kann.

Zusätzliche Informationen zu unseren Richtlinien bezüglich unzulässiger Aktivitäten oder zum Überprüfungsprozess finden Sie unter http://www.google.com/adsense/support/bin/answer.py?answer=57153. Zur Erinnerung: Publisher, deren Konten deaktiviert wurden, sind nicht mehr zur Teilnahme am AdSense-Programm berechtigt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihr Google AdSense-Team

Auch nach intensiver Recherche ist uns kein Fall bekannt indem Google eine Sperre aufgehoben hätte. Also steckt tatsächlich Willkür dahinter? Es drängt sich der Verdacht auf, dass Google vor Auszahlungen der Provision, insbesondere bei kleineren Websitebetreibern, auf Fehlersuche geht, um Auszahlungen zu verhindern. Hierzu behauptet Google einfach, dass ungültige Aktivitäten ausgeübt wurden.

Dies wäre allerdings wirtschaftlich gesehen Unsinn. Google AdSense verdient sein Geld damit, dass zum einen Werbung gebucht wird als auch auf möglichst vielen Plattformen präsent ist. Jeder Publisher, der sich an die Regeln hält, bringt Google Geld. Google ist ein Unternehmen, dass natürlich seinen Gewinn steigern möchte. Warum sollte Google Publisher somit sperren? Natürlich gibt es auch schwarze Schafe. Google AdSense ist ein Milliarden-Projekt mit mehreren Millionen Publishern. Ein Teil davon versucht das System zu missbrauchen. Dagegen muss sich Google natürlich wehren.

Allerdings sollte man auch die andere Seite der Medaille betrachten. Von der Sperre sind oft kleinere Publisher betroffen. Wenn ein Account gesperrt wird, dann wird das darauf befindliche Guthaben nicht ausgezahlt. Kleinere Publisher lohnen sich aufgrund des Aufwands für Google nicht. Unterstellt man, dass das durchschnittliche gesperrte Konto ein Guthaben von 100 EUR aufweist und mehrere tausend Nutzer monatlich gesperrt werden, so kommt eine beachtliche Summe zusammen. Doch was passiert mit dem Geld?

Publisher, deren Konto aufgrund eines Richtlinienverstoßes deaktiviert wurde, erhalten gemäß den AdSense-Nutzungsbedingungen keine weiteren Zahlungen. Die Einnahmen Ihres Kontos werden den betroffenen Werbetreibenden erstattet […]
Quelle: https://support.google.com/adsense/answer/2576043?hl=de&ref_topic=1342777

Ob die Einnahmen den betroffenen Werbetreibenden tatsächlich erstattet werden, ist als Außenstehender kaum nachvollziehbar. Sollte Google das Geld an die betroffenen Werbetreibenden nicht auszahlen, wäre dies wohl ein Fall von Betrug. Das Nachzuweisen dürfte sich als sehr schwierig erweisen. Sofern man weiß, von welcher Firma Google die Werbung auf der eigenen Seite geschaltet hat, könnte man die Werbetreibenden selbst kontaktieren und erfragen, ob sie in der letzten Zeit eine Erstattung erhalten habe. Kaum einer wird aber einen solchen Aufwand betreiben. Und ob das als Beweis ausreicht ist ebenfalls fraglich.

Das Verhalten von Google hinterläst einen unangenehmen Beigeschmack. Google sollte eine klare Grenze zwischen berechtigtem Verdacht sowie deutlichen Hinweisen ziehen. Natürlich ist letzteres ziemlich komplex in der Umsetzung. Ganz zu schweigen von der Form wie das Ganze durch google kommuniziert wird…

Thema: Für Webmaster | Kommentare (2) | Autor:

GMX: Das Geschäft mit TopMail

Donnerstag, 1. August 2013 15:03

Im Web gibt es sehr viele Anbieter von kostenlosen E-Maildiensten. GMX und web.de sind die größten Anbieter auf dem Markt. Kunden mit einem kostenlosen Account bekommen regelmäßig Werbung. Das ist an sich nicht verwerflich und völlig in Ordnung. Im Gegenzug kann man das Postfach kostenfrei nutzen.

Für unerfahrene Nutzer ist die Werbung von GMX teilweise als solche nicht erkennbar. In den Mails ist von „Treueprämie“, „Geburtstagswünsche“ oder „Dankeschön“ die Rede. Hinter den sehr schönen Begriffen verbirgt sich immer ein Vertrag. Klickt man drauf, schließt man mit GMX einen Vetrag über dem E-Maildienst „TopMail“. Bei diesem Dienst gibt es natürlich keine Werbung, ein größeres Postfach, eine Wunschmail und viele andere, mehr oder weniger sinnvolle, Annehmlichkeiten. Die lässt sich GMX auch gut bezahlen. Das wäre auch nicht weiter schlimmt, wenn GMX klarer kommunizieren würde, dass hier ein Vertrag abgeschlossen wird.

Im vorliegenden Fall hat uns eine Leserin angeschrieben. Sie hat von GMX am 14.07.2013 eine Rechnung über 29,94 EUR für die Nutzung von GMX TopMail bekommen. Am gleichen Tag hat Sie den Kundenservice angeschrieben, dass Sie weder einen Umstellung gewollt noch beauftragt habe. Der Kundenservice teilte ihr am 19.07.2013 mit, dass der Vertrag am 13.04.2013 im Rahmen einer Treueüberraschung abgeschlossen wurde. Die Leserin ist sich sicher, dass Sie auf keinen Link geklickt hat. Sie bat den Kundenservice um einen Nachweis des Vertragsabschlusses. Am 21.07.2013 erhielt Sie die Antwort, dass der Vertrag per Mail bestätigt wurde. Eine solche Bestätigung hat die Leserin, nach eigener Aussage, jedoch nie erhalten. Auch ging der Kundenservice gar nicht auf ihre Reklamation ein. Nachfragen wurden nicht beantwortet. Der Kundenservice teilte lediglich mit:

Wenn Sie nicht wünschen, dass sich Ihr Vertrag ein weiteres Mal verlängert, senden Sie uns bitte eine schriftliche unterschriebene Kündigung an folgende Postanschrift oder an die unten genannte Faxnummer:

GMX erwartet vom Kunden eine unterschriebene Kündigung per Post oder Fax damit diese gültig ist. Eine Mail sei nicht ausreichend, so die Aussage. GMX beruft sich jedoch auf einen Vertrag der ohne Unterschrift zustande kam. Die Vertragserklärung per Klick ist für GMX ausreichend. Eine Kündigung per Mail jedoch nicht. Das ist in unseren Augen widersprüchlich.

Wir haben GMX bezüglich des TopMail Vertrags der Leserin angeschrieben und bekamen folgende Antwort:

Da es sich offensichtlich um ein Missverständnis handelt, haben wir den TopMail-Vertrag von Frau L. per sofort storniert und in einen kostenlosen FreeMail-Tarif umgewandelt. Außerdem haben wir die offenen Forderungen in Höhe von insgesamt 29,94 Euro vollständig ausgebucht.

Frau L. hat den Vertrag GMX TopMail am 13.04.2013 online bestellt. Der Vertragsabschluss erfolgte während des Logins in ihr Postfach durch das Betätigen des „Jetzt kaufen“-Buttons. Alle wesentlichen Vertragsinhalte wie Kosten pro Monat, Dauer des kostenlosen Testzeitraums oder Vertragslaufzeit waren dabei deutlich hervorgehoben. Über die Vertragskonditionen haben wir Frau L. zusätzlich noch einmal in einer separaten E-Mail informiert.

GMX erfüllt bei der Bestellung die gesetzlichen Vorgaben der sogenannten Button-Lösung. GMX hat das Gesetz immer begrüßt, weil es endlich eine klare und für alle einheitlich geltende Regelung für Bestellprozesse im Internet schafft.

Im vorliegenden Fall ist alles nochmal gut gegangen.

Im Web sind viele Beiträge von Betroffenen zu finden. Natürlich könnte man sagen: Pech gehabt. Sie hätten genauer lesen sollen. Die große Anzahl an Betroffenen zeigt allerdings, dass es möglicherweise nicht immer so transparent zugeht, wie GMX es gegenüber der Öffentlichkeit gerne kommuniziert.

Hat man jedoch aufgepasst und rechtzeitig gekündigt oder widerrufen, so ist die Sache damit nicht immer erledigt. GMX verspricht:

„Wenn Sie GMX TopMail nicht 100% überzeugt, können Sie Ihren kostenlosen Test jederzeit in Ihrem GMX Postfach unter „Mein Account“ beenden.“

Klingt einfach? Ist es aber nicht. Möchte man den Tarif umstellen, erhält man die Meldung man soll unter der Rufnummer 0721 960 98 10 anrufen. Eine telefonische Kündigung sei möglich. Nicht jedoch per Mail. Versucht man es dennoch, erhält man meist keine Antwort. Erfolgt eine Antwort, so wird dem Kunden kommuniziert, eine Kündigung oder Widerruf wäre in der Form nicht möglich.

Hier sollte dringend nachgebessert werden, da diese Praxis kein gutes Licht auf GMX wirft.

Thema: E-Commerce | Kommentare (78) | Autor:

Verdacht auf Betrug:GEMA stellt Strafanzeige

Sonntag, 30. Mai 2010 15:49

Wie die GEMA mitteilt, wurde Strafanzeige wegen Betrugs „mit potentiell großen Ausmaßen” erstattet. Zwei Mitarbeiter der Generaldirektion der GEMA in Berlin sollen Kontrollfeststellungen manipuliert haben, um unberechtigte Auszahlungen an bestimmte Mitglieder (Urheber und Verleger) herbeizuführen. Näheres soll die Staatsanwaltschaft Berlin ermitteln. Den verdächtigten Mitarbeitern wurden nach ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrats fristlos gekündigt. Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, betonte, dass „es sich um einen beispiellosen Einzelfall“ handelt.

Pressemeldung der Gema

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