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Stadt Augsburg lässt Abmahnung fallen

Mittwoch, 25. November 2009 7:07

Wie am 24.11.2009 berichtet, wurde ein 25 Jähriger wegen “Namensanmaßung”, durch widerrechtliches verwenden der Domain augsburgr.de von der Stadt Augsburg abgemahnt. Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl erklärte, dass der Ablauf in dem Fall zwar rechtlich korrekt war, jedoch sei er mit der Vorgehensweise und der Kostenlast für den Bürger nicht einverstanden. Gribl versicherte, dass der Blogger die Abmahnkosten von 1890 Euro nicht bezahlen müsse.

Ein richtige und gute Entscheidung. Bedauerlich ist nur, dass der Steuerzahler dafür nun aufkommen muss. Wäre die Verwaltung der Stadt Augsburg nicht so übereifrig gewesen, ließe sich sowohl Geld als auch Ärger sparen.

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Stadt Augsburg mahnt wegen augsburgr.de Domain ab

Dienstag, 24. November 2009 22:01

Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, wurde ein angehender Blogger von der Stadt Augsburg abgemahnt. Der 25-Jährige, wollte mit zwei Freunden einen gemeinsamen Blog starten. Eine passende Domain hatte er sich dazu auch schon überlegt: „augsburgr.de“. Er registrierte die Domain und fragte anschließend bei der Stadt bezüglich einer schriftliche Genehmigung nach um diesen Namen verwenden zu dürfen.

Die Stadt antwortete nicht und schickte stattdessen eine Abmahnung. Grund: „Namensanmaßung“, durch widerrechtliches verwenden der Domain. Streitwert: 50.000 EUR und Anwaltskosten in Höhe von 1890,91 EUR. Die Stadt sagt, die 50.000 EUR seien sehr entgegenkommend. Üblich wären 100.000 – 500.000 EUR.

Dies wird wohl nicht der letzte Fall gewesen sein. Die Stadt werde weitere Sachverhalte „prüfen und dann entsprechende Veranlassungen treffen“, hieß es. Eine Stadt mahnt ab. Man darf gespannt sein.

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Betreiber und Admin-C haften nicht für Rechtsverletzungen bei Domain-Parking

Sonntag, 15. Februar 2009 14:57

Das LG Düsseldorf hat noch einmal entschieden, dass eine Domainbörse, nicht vor Kenntnis für die Rechtsverletzungen haftet, die ein Kunde auf der Domain begeht. Die zumutbaren Prüfungspflichten wären überdehnt. Somit scheidet eine Mitstörerhaftung für den Betreiber und den Admin-C aus. Es wäre dem Betreiber nicht zumutbar, jede einzelne Domain samt Werbeanzeige auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen. Bisher gab es nur eine Entscheidung zum Thema Domain-Parking, die eine Mitstörerhaftung des Betreibers bejahte.  Alle anderen wurden von den Gerichten abgelehnt.

Das Urteil ist hier Nachzulesen: Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 03.09.2008 – Az.: 2a O 40/08

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Volkswagen hat Anspruch auf zweistellige Domain „vw.de“

Donnerstag, 19. Juni 2008 10:34

Die DENIC, die zentrale Vergabestelle für Domains mit der Landeskennung „.de“, hat sich bisher wegen „technischer Bedenken“ geweigert, Domains mit nur zwei Buchstaben zu registrieren. So auch bei vw.de, die der Konzern Volkswagen registrieren wollte. Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 29.04.2008 die Denic verurteilt, die Domain vw.de zu registrieren. Dabei berief sich das Gericht auf § 20 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen indem es heißt:

„Marktbeherrschende Unternehmen […] dürfen ein anderes Unternehmen in einem Geschäftsverkehr, der gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist, weder unmittelbar noch mittelbar unbillig behindern oder gegenüber gleichartigen Unternehmen ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar unterschiedlich behandeln.“

Aufgrund der marktbeherrschende Stellung der DENIC, sei § 20 GWB anwendbar, so die Frankfurter Richter. Denn nur über die DENIC können Domains mit der Endung „.de“ registriert werden. Konkurrenten gibt es nicht. Die Argumente der Denic waren für die Richter nicht stichhaltig genug und die Weigerung „unverhältnismäßig“. Ein Sachverständigengutachten hat ergeben, dass es nur noch auf 3,5 Prozent der untersuchten Nameserver Probleme mit kurzen Domains gäbe.

Ob die Entscheidung Einfluss auf die Verfügbarkeit von zweistelligen de-Domains haben wird, bleibt abzuwarten. Es gibt aber auch Einschränkungen. Bei Kombinationen wie „com.de“ oder „fr.de“ könnte es, laut Gutachten, zu technischen Problemen kommen. Ob die DENIC, die Registrierung zweistelliger Domainnamen komplett freigeben wird, ist noch offen.

Das Urteil kann man hier nachlesen: OLG Frankfurt am Main, Az.: 11 U 32/04 vom 29.04.2008

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Domainrecht: Prioritätsgrundsatz- Wer zuerst kommt mahlt zuerst?

Donnerstag, 17. April 2008 8:37

Im vorliegenden ging es um einen eingetragenen Verein. Dieser verlangte von einem ehemaligen Mitglied die Herausgabe der auf ihn registrierten Domain. Das Ex-Mitglied weigerte sich. Der Verein klagte und berief sich auf Verletzung seiner Namensrechte. Das Gericht gab dem Verein recht, da eine Verletzung des Namensrechts seitens des Domain-Inhabers vorliegt. Der Verein hat ihm die Nutzung nicht erlaubt und, wie der Beklagte selbst erklärte, sei er nicht beauftragt worden die Domain zu registrieren. Der Beklagte verwies auf den Prioritätsgrundsatz. Dieser besagt im Kennzeichenrecht, dass bei verwechslungsfähigen Rechten das ältere Vorrang hat. Das LG Schwerin lies das jedoch nicht gelten. Der Prioritätsgrundsatz gilt nur bei Namensgleichheit. Der Begklagte war aber nicht Namensträger. Das wäre dann der Fall, wenn er den Namen selbst führen würde oder eine von ihm geführte Rechtspersönlichkeit. Dies war hier jedoch nicht gegeben.

Das Urteil ist jedoch umstritten. Demnach könnte man durch eine nachträgliche Umbenennung eines Vereins, Dritten ihre früher registrierten Domains wegnehmen. Ob sich das auch in die Praxis umsetzen lässt, ist eher unwahrscheinlich.

Das ganze Urteil: LG Schwerin, Az.:3 O 668/06 vom 14.03.2008

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Baustellenschild reicht bei Untersagund der Benutzung einer Domain aus

Samstag, 8. März 2008 18:26

Wenn einem Inhaber einer Domain die Benutzung dieser untersagt wurde, so muss er die Seite nicht unbedingt vom Netzt trennen. Ein „Baustellen-Hinweis” oder eine leere Seite reichen aus, um darauf hinzuweisen, dass die Seite nicht mehr benutzt wirde. Hanseatisches OLG, Beschluss vom 28.08.2007

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Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

Samstag, 8. März 2008 17:59

Wenn auf einer Website mit der Top-Level Domain „uk“ Waren mit Euro-Preisen angeboten und dabei Urheberrechts Dritter verletzt, so ist der Gerichtsstand in Deutschland, wenn eine elektronische Korrespondenz in deutscher Sprache angeboten wird. Das gilt für den Fall, wenn das schädigende Ereignis nicht in Deutschland eingetreten ist. OLG Köln, Entscheidung 30. Oktober 2007

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Domain studi.de stellt keine Markenrechtsverletzung dar

Donnerstag, 6. März 2008 19:52

Die private Nutzung der Domain studi.de stellt keine Markenrechtsverletzung dar, da kein Handeln im geschäftlichen Verkehr stattfindet. LG München Az.: 1HK O 22408/06

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Unzulässige Nutzung eines Staatsnamens als Domain

Dienstag, 4. März 2008 21:41

Die Kombination eines Staatsnamens mit der Top-Level-Domain „.com“, in diesem Fall der Name der Tschechischen Republik, kann bereits ein rechtsverletzender Namensgebrauch nach § 12 BGB sein. Eine Namensanmaßung besteht immer dann, wenn ein Dritte unbefugt einen Namen, der eine
Zuordnungsverwirrung auslöst und schutzwürdige Interessen eines Namensträgers verletzt. Dies ist durch Verwendung eines fremden Namens als Domain erfüllt. Urteil vom 29.05.2007, Az.: 5 U 153/06

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Besitz ist nicht gleich Markenbenutzung

Montag, 25. Februar 2008 20:30

Die alleinige Registrierthaltung einer Domain gilt nicht als markenmäßige Benutzung einer Marke.Urteil des OLG Hamburg 12.04.2007, Az. 3 U 212/06

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