Tag-Archiv für » erstattung «

Widerrufsbelehrung ab 13.06.2014 – Teil II: Hinsendekosten

Donnerstag, 20. März 2014 11:51

Der Händler muss im Falle des Widderufs die Hinsekonsten erstatten. Das ist schon länger bekannt. Nicht geregelt war allerdings, was passiert, wenn der Kunde einen Express Versand wählt. Nach herrschender Rechtsprechung muss der Händler auch diese Kosten erstatten. Dies ändert sich ab 13.06.2014.

Sofern der Verbraucher eine teureren Versand wählt obwohl der Händler einen günstigeren Standartversand anbietet, muss er die Mehrkosten selber tragen. In § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB ist ab 13.06.2014 geregelt:

(2) Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene güns tigste Standardlieferung entschieden hat.

Ab 13.06.2014 muss der Händler nur die Kosten für den günstigeren Standartversand erstatten.

Siehe auch: Widerrufsbelehrung ab 13.06.2014 – Teil I: Wertersatz

Thema: Widerrufsrecht Ab 13.06.2014 | Kommentare (0) | Autor:

Bezahlen mit Paypal: Eine Checkliste für Käufer und Verkäufer

Freitag, 5. Juli 2013 9:13

Viele Käufer und Verkäufer haben Probleme mit Paypal, weil sie die AGB von Paypal nicht gelesen haben. Zugegeben: AGB sind in der Regel nicht wirklich lesefreundlich gestaltet. Der Käufer- oder Verkäuferschutz greift nicht, wenn man einige wichtige Dinge nicht beachten. Die AGB von Paypal enthält Regelung, die sicherlich vielen nicht bekannt sind. Beispielsweise haftet Paypal nicht, wenn die Sendung auf dem Weg zum Empfänger verloren geht. Verschickt der Verkäufer den Artikel nicht oder weicht der Artikel erheblich von der Beschreibung ab, dann greift der Schutz.

Wir haben deshalb die wichtigsten Punkte für Käufer und Verkäufer zusammengefasst. Es ist eine Art “Checkliste”, die man sich am besten ausdruckt oder im Kopf behält.

Checkliste für Käufer

1. Der Artikel wurde gekauft und mit Paypal bezahlt.

2. Es ist ein materieller Artikel, der verschickt werden kann. Also keine Dienstleistungen, Downloads oder ähnliches.

3. Der Artikel verstößt nicht gegen die PayPal-Nutzungsrichtlinie.

4. Die PayPal-Zahlung steht in Zusammenhang mit dem gekauften Artikel. Die Bezahlung erfolgte über den Link “Jetzt Zahlen” bei eBay, über “Geld Senden” bei Paypal unter Angabe der eBay Artikelnummer. Auf anderen Seiten gilt: Nutzung der Funktion “Geld senden” auf der PayPal Webseite durch Anklicken der “Kaufen”-Schaltfläche im jeweiligen Shop. Andere Zahlungen außerhalb dieser Funktion sind nicht abgedeckt.

5. Die Zahlung muss komplett geleistet worden sein. Keine Anzahlung, keine Ratenzahlung und auch keine Hinterlegung.

6. Käuferschutzfälle müssen binnen 45 Tagen ab Zahlungsdatum gemeldet werden. Andernfalls verfällt der Anspruch. WICHTIG: Schließt man einen Fall als Kunde, kann der Fall nicht erneut geöffnet werden.

7. Käuferschutz gibt es nur, wenn der Artikel nicht verschickt wurde oder erheblich von der Beschreibung abweicht. Geht die Sendung verloren, haftet Paypal nicht. In diesem Fall muss man sich an den Verkäufer wenden. Voraussetzung: Es handelt sich um einen gewerblichen Verkäufer.

Sind diese Bedingungen erfüllt, ist der Käuferschutz durch Paypal gegeben.

Doch wann genau weicht ein Artikel erheblich von der Beschreibung. An dieser Stelle zitieren wir Punkt 4.2 der Paypal Käuferschutzrichtlinie:

Nachfolgend mehrere Beispiele, in denen ein Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht.

Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend.

Der Artikel ist ein völlig anderer, als der in der Artikelbeschreibung beschriebene, zum Beispiel ein Hörbuch anstelle einer Druckversion, ein Desktop-PC anstelle eines Laptops, eine leere Schachtel.
Der Zustand des gelieferten Artikels weicht erheblich von dem beschriebenen Zustand ab, zum Beispiel ist der Artikel offensichtlich mehrfach benutzt worden anstelle von neu und originalverpackt.
Der Artikel kann nicht verwendet werden, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, bspw. fehlen wichtige Komponenten oder Teile, der Artikel funktioniert nicht oder das Haltbarkeitsdatum ist überschritten. Hinweis: Dies gilt für den Zustand des Artikels, in dem der Käufer ihn erhalten hat, unabhängig davon, in welchem Zustand er versandt worden ist.
Der Artikel ist nicht authentisch, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, bspw. ein gefälschter Artikel oder eine Raubkopie.
Es fehlt ein Teil der bestellten Menge, beispielsweise wurden zehn Golfbälle bezahlt, jedoch nur vier geliefert.

Nachfolgend werden mehrere Beispiele genannt, in denen ein Artikel nicht erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend.

Der Artikel funktioniert nicht richtig, in der Artikelbeschreibung war jedoch bspw. Folgendes angegeben: “Artikel funktioniert möglicherweise nicht richtig”, “Es fehlen Teile”, “Das Foto zeigt Kratzer oder Beschädigungen”.
Der Käufer möchte den Artikel nicht mehr, nachdem er ihn erhalten hat, oder der Artikel entspricht nicht den Erwartungen des Käufers. Der Artikel war aber in der Artikelbeschreibung richtig beschrieben.
Die Artikelbeschreibung ist für beide Seiten missverständlich. Beispielsweise hat der Artikel scheinbar eine andere Farbe als angeboten; er ist in den Augen des Käufers hellgrün, der Verkäufer definiert die Farbe in der Produktbeschreibung aber als türkis.

Checkliste für Verkäufer

1. Der Status des Zahlungseingangs wird als “abgeschlossen” angezeigt.

2. Die Zahlung wurde komplett geleistet worden sein. Keine Anzahlung, keine Ratenzahlung und auch keine Hinterlegung.

3. Der Artikel verstößt nicht gegen die PayPal-Nutzungsrichtlinie.

4. Der Artikel sollte unbedingt nachverfolgbar verschickt werden. Keine Warensendung, Büchersendung oder Brief. Paypal verlangt bei einem geöffneten Käuferschutzfalls die Vorlage eines Versandbelegs. Der Beleg muss folgende Angaben erhalten:

  • Name des Versandunternehmens
  • Versanddatum
  • Name und Adresse des Empfängers

Diese Angaben müssen mit Name und Adresse auf der Seite “Transaktionsdetails” übereinstimmen.

  • Name und Adresse des Versenders

Diese Angaben müssen mit Name und Adresse des Verkäufers übereinstimmen.

5. Der Artikel darf nur an die auf der Seite “Transaktionsdetails” angegebene Adresse verschickt werden.

6. Keine Abholung durch den Kunden, wenn dieser mit Paypal bezahlt hat. Eine Empfangsbestätigung wird von Paypal nicht akzeptiert.

Sind diese Bedingungen erfüllt, ist der Verkäuferschutz durch Paypal gegeben.

Thema: E-Commerce | Kommentare (1) | Autor: