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Gesperrt bei Google AdSense

Mittwoch, 15. Januar 2014 13:33

Immer mehr Webseiten Betreiber und Blogger berichten darüber, dass Ihr Adsense-Konto gesperrt wurde. Sieht man sich die vielen Berichten in diversen Foren an, so entsteht auf den ersten Blick leicht der Eindruck, dass Google willkürlich handelt.

Google Adsense
Bei Google AdSense handelt es sich um ein Programm, mit dem Betreiber einer Webseite Geld verdienen können, indem sie relevante Anzeigen zu ihrem Online-Content schalten. Man meldet sich an und schon kann es losgehen. Eine Auszahlung erfolgt allerdings erst ab 70 EUR Einnahmen. Zuvor muss jedoch sowohl das Konto als auch die Anschrift verifiziert werden. Für die Kontoverifizierung erhält man von Google eine kleine Überweisung. Im Verwedungszweck ist ein “Code” enthalten, den man bei Google eingeben muss. Das geht ziemlich schnell. Ganz anders die Verifizierung der Adresse. Hier muss man auf eine Postkarte von Google warten. Laut Google dauert es 3-4 Wochen bis die Karte eintrifft. In der Regel sollte man sich jedoch auf 5 Wochen und länger einstellen. Auch auf der Karte ist ein Code enthalten. Diesen gibt man in seinem Adsense Konto ein.

Kontosperrung durch Google
Die meisten Betroffenen berichten darüber, dass Sie gesperrt wurden als sie kurz vor der ersten Auszahlung waren. Google hält sich bei einer Sperre bedeckt und teilt lediglich mit:

Sehr geehrter Publisher,

mit unseren Werbeprogrammen möchten wir ein Online-Netzwerk schaffen, von dem sowohl Publisher und Werbetreibende als auch Nutzer profitieren. Aus diesem Grund sind wir bisweilen gezwungen, gegen Konten vorzugehen, deren Verhalten gegenüber Nutzern oder Werbetreibenden sich negativ auf die Wahrnehmung des Werbenetzwerks auswirken könnte. In Ihrem Fall wurden ungültige Aktivitäten auf Ihrer Website festgestellt. Deshalb musste Ihr Konto deaktiviert werden.

Leider können wir Ihnen nur beschränkt Informationen zu Ihrem Verstoß gegen die Richtlinien mitteilen. Wir verstehen, dass dies für Sie möglicherweise frustrierend ist. Wir müssen diese Vorsichtsmaßnahmen aber treffen, damit vorsätzliche Rechtsverletzer diese Informationen nicht verwenden können, um unsere Erkennungssysteme zu umgehen.

In einigen Fällen können Publisher wesentliche Änderungen vornehmen, um den Richtlinienverstoß zu beseitigen, und sicherstellen, dass die AdSense-Programmrichtlinien eingehalten werden (google.com/adsense/policies). Dazu besteht für Publisher die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen, damit wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung für das Problem finden können. Zur Unterstützung haben wir eine Liste mit den häufigsten Gründen für eine Kontoschließung erstellt. Lesen Sie sich diese Informationen unter http://support.google.com/adsense/bin/answer.py?answer=2660562 durch, bevor Sie eine Beschwerde einreichen. Bitte stellen Sie im Beschwerdeformular unter https://support.google.com/adsense/bin/request.py?contact_type=appeal_form eine genaue Analyse bereit. Wir melden uns dann bei Ihnen mit den entsprechenden Informationen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihr Google AdSense-Team

Eine nichtssagende E-Mail. Die Begründung, man könne keine Gründe nennen, da man sonst das Erkennungssystem umgehen könnte, ist schwer nachvollziehbar. Im Falle eines Widerspruchs erhielten die uns bekannten Betroffenen stets die Gleiche Antwort:

Sehr geehrter Publisher,

vielen Dank für die zusätzlich bereitgestellten Informationen. Wir wissen Ihr Interesse am AdSense-Programm sehr zu schätzen. Nach sorgfältiger Überprüfung Ihrer Kontodaten und Berücksichtigung Ihres Feedbacks haben unsere Experten bestätigt, dass die Deaktivierung Ihres AdSense-Kontos nicht aufgehoben werden kann.

Zusätzliche Informationen zu unseren Richtlinien bezüglich unzulässiger Aktivitäten oder zum Überprüfungsprozess finden Sie unter http://www.google.com/adsense/support/bin/answer.py?answer=57153. Zur Erinnerung: Publisher, deren Konten deaktiviert wurden, sind nicht mehr zur Teilnahme am AdSense-Programm berechtigt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihr Google AdSense-Team

Auch nach intensiver Recherche ist uns kein Fall bekannt indem Google eine Sperre aufgehoben hätte. Also steckt tatsächlich Willkür dahinter? Es drängt sich der Verdacht auf, dass Google vor Auszahlungen der Provision, insbesondere bei kleineren Websitebetreibern, auf Fehlersuche geht, um Auszahlungen zu verhindern. Hierzu behauptet Google einfach, dass ungültige Aktivitäten ausgeübt wurden.

Dies wäre allerdings wirtschaftlich gesehen Unsinn. Google AdSense verdient sein Geld damit, dass zum einen Werbung gebucht wird als auch auf möglichst vielen Plattformen präsent ist. Jeder Publisher, der sich an die Regeln hält, bringt Google Geld. Google ist ein Unternehmen, dass natürlich seinen Gewinn steigern möchte. Warum sollte Google Publisher somit sperren? Natürlich gibt es auch schwarze Schafe. Google AdSense ist ein Milliarden-Projekt mit mehreren Millionen Publishern. Ein Teil davon versucht das System zu missbrauchen. Dagegen muss sich Google natürlich wehren.

Allerdings sollte man auch die andere Seite der Medaille betrachten. Von der Sperre sind oft kleinere Publisher betroffen. Wenn ein Account gesperrt wird, dann wird das darauf befindliche Guthaben nicht ausgezahlt. Kleinere Publisher lohnen sich aufgrund des Aufwands für Google nicht. Unterstellt man, dass das durchschnittliche gesperrte Konto ein Guthaben von 100 EUR aufweist und mehrere tausend Nutzer monatlich gesperrt werden, so kommt eine beachtliche Summe zusammen. Doch was passiert mit dem Geld?

Publisher, deren Konto aufgrund eines Richtlinienverstoßes deaktiviert wurde, erhalten gemäß den AdSense-Nutzungsbedingungen keine weiteren Zahlungen. Die Einnahmen Ihres Kontos werden den betroffenen Werbetreibenden erstattet […]
Quelle: https://support.google.com/adsense/answer/2576043?hl=de&ref_topic=1342777

Ob die Einnahmen den betroffenen Werbetreibenden tatsächlich erstattet werden, ist als Außenstehender kaum nachvollziehbar. Sollte Google das Geld an die betroffenen Werbetreibenden nicht auszahlen, wäre dies wohl ein Fall von Betrug. Das Nachzuweisen dürfte sich als sehr schwierig erweisen. Sofern man weiß, von welcher Firma Google die Werbung auf der eigenen Seite geschaltet hat, könnte man die Werbetreibenden selbst kontaktieren und erfragen, ob sie in der letzten Zeit eine Erstattung erhalten habe. Kaum einer wird aber einen solchen Aufwand betreiben. Und ob das als Beweis ausreicht ist ebenfalls fraglich.

Das Verhalten von Google hinterläst einen unangenehmen Beigeschmack. Google sollte eine klare Grenze zwischen berechtigtem Verdacht sowie deutlichen Hinweisen ziehen. Natürlich ist letzteres ziemlich komplex in der Umsetzung. Ganz zu schweigen von der Form wie das Ganze durch google kommuniziert wird…

Thema: Für Webmaster | Kommentare (2) | Autor:

Firefox Add-On blockiert Google Analytics

Dienstag, 27. April 2010 17:35

Vielen dürfte „Google Analytics“ ein Begriff sein. Das ist ein kostenloser Dienst von Google, der u.a. die Herkunft der Besucher, Verweildauer und Suchbegriffe in Suchmaschinen speichert. Eine Software also, die es dem Webmaster ermöglicht so einiges über das Nutzerverhalten zu erfahren. Die Sorge das Google zu einer noch größeren „Datenkranke“ mutiert, ist berechtigt. Google weiß vieles, fast alles. Was hat der Nutzer zuletzt gesucht? Was klickt er am liebsten an? Welche Seiten besucht er? Das wird natürlich u.a. dazu genutzt um die Suchergebnisse zu „optimieren“. Natürlich könnte man die gewünschten Websites in Zukunft auch direkt besuchen, damit Google davon nichts merkt. Sofern man die Adresse gerade im Kopf hat. Aber auch das ist kein Problem. Dazu gibt’s Google Analytics. Das Programm verrät Google auf welcher Seite man gerade surft, sofern dort Google Analytics verwendet wird. Das ganze ohne das der Nutzer die Suchmaschine bemüht.

Dem möchte das Projekt GoogleSharing entgegentreten: Surfen soll wieder anonym werden. Zumindest was Google Analytics anbelangt. Die Programmierer haben dazu ein Add-On für den Browser Firefox entwickelt, der die Kommunikation zwischen Google und Web-Nutzern unterdrückt. Dies betrifft jedoch nur den Dienst Google Analytics. Andere Verbindungen sind davon nicht betroffen. Dabei wird die Kommunikation über zwischengeschalteten Server abgewickelt. Somit werden die Benutzerdaten verschleiert. Die Entwickler versprechen, dass das Surferlebnis nicht beeinträchtigt wird.

Thema: Datenschutz | Kommentare (0) | Autor:

Fremde Markennamen bei Google AdWord

Freitag, 30. Mai 2008 19:36

Darf man fremde Markennamen für die „Ad-Word-Werbung” von Google verwenden? Das OLG Frankfurt, bejahte dies in seinem Beschluss vom 26.02.2008.

Der Vertreiber eines Erfrischungsgetränkes beantragte eine einstweilige Verfügung gegen einen anderen Vertreiber von Erfrischungsgetränken, da der Konkurrent den Markennamen des Antragstellers unrechtmäßig benutze. Sobald man den Namen des Antragstellers bei Google eingab, erschien die Werbung des Konkurrenten.

Das OLG Frankfurt teilte nicht diese Auffassung und sah in dem Verhalten des Konkurrenten keinen Verstoß. Eine unzulässige Nutzung der Marke würde dann vorliegen, wenn dadurch das Suchergebnis an sich beeinflusst würde. Im vorliegenden Fall wurde jedoch nur die Platzierung der Werbeanzeige beeinflusst, jedoch nicht das Ergebnis in der Trefferliste.

Das Urteil kann man hier nachlesen: OLG Frankfurt am Main, Az.:6 W 17/08 vom 26.02.2008

Thema: News | Kommentare (0) | Autor:

Google Analytics und der Datenschutzhinweis

Donnerstag, 29. Mai 2008 12:28

Beitreiber eines privaten Webangebots unterliegen nicht den Anforderungen und Pflichten des BDSG. Privat heißt i.d.R, dass die Seite nur für familiäre Tätigkeiten oder Hobbys gedacht ist. Anders sieht es aus, wenn Tools wie Google Analytics genutzt werden. Laut den Nutzungsbedingungen, ist der Webmaster verpflichtet, einen Datenschutzhinweis zu platzieren. Denn nach Ansicht einiger Gerichte sind IP-Adressen personenbezogene Daten, die dem Schutz des BDSG unterliegen.

Laut Google Analytics muss der Webmaster den Datenschutzhinweis prominent platzieren, damit der Nutzer „genügend aufmerksam gemacht” wird. Ein Beispieltext wird von Google ebenfalls angeboten:

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.
Quelle:
GOOGLE ANALYTICS BEDINGUNGEN

Kurz gesagt: Der Datenschutzhinweis muss gut sichtbar auf der Seite platziert werden. Entweder man übernimmt den Text Wort für Wort oder nutzt eine Alternative, jedoch mit gleichwertigen Inhalt. Wer das nicht macht, verstößt gegen die Nutzungsbedingungen von Google Analytics.

Thema: News, Urheberrecht | Kommentare (7) | Autor:

Urheberrechtsverletzung durch Google-Bildersuche?

Samstag, 26. April 2008 21:09

Das OLG Jena hat am 27.02.2008 entschieden, dass die Google-Bildersuche urheberrechtswidrig sei, da die Bilder urheberrechtlich geschützt sind und Google auch keine Einwillungen hat diese als Thumbnails Online anzuzeigen. Das Argument, die Klägerin hätte technische Schutzmaßnahmen ergreifen können um die Bilder nicht öffentlich zu machen, ließ das Gericht nicht gelten.

„(…)Dadurch, dass die Klägerin selbst Bilder von diesen Bildern in digitalisierter Form ins Internet eingestellt hat, geht dieser Urheberrechtsschutz nicht verloren.“

Das Gericht verneinte jedoch im vorliegenden Fall den Unterlassungsanspruch der Klägerin, da die Geltendmachung rechtsmissbräuchlich sei. Das Argument:

„(…)Dies folgt aus dem Umstand, dass die Klägerin eine „Suchmaschinenoptimierung“ in der Gestalt vorgenommen hat, dass den Suchmaschinen der Zugriff auf ihre Seite erleichtert wird, die „Crawler“ der Suchmaschine sozusagen „angelockt“ werden.
Dass die Klägerin eine solche „Suchmaschinenoptimierung“ durch die Aufnahme zahlreicher META-Elemente, die sie ständig aktualisiert und ändert, vorgenommen hat, ist von der Beklagten bereits erstinstanzlich detailliert vorgetragen worden.“

Das komplette Urteil ist hier zu finden: OLG Jena, Az. 3 O 1108/05 vom 27.02.2008

Thema: News | Kommentare (0) | Autor:

Google haftet nicht für angezeigte Rechtsverletzungen

Samstag, 8. März 2008 18:47

Für die im Usenet begangenen und von der Suchmaschine angezeigten Rechtsverletzungen ist Google nicht haftbar. Entscheidung vom 22. Mai 2007

Thema: Haftung für Inhalte | Kommentare (0) | Autor: