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Softwaresuche kann zur Kostenfalle werden

Sonntag, 11. Mai 2008 19:23

Verbraucherschützer warnen vor einer neuen Kostenfalle. Viele Nutzer die in Suchmaschinen nach Software wie „Open Office“ oder Antivirenprogrammen gesucht haben, sind ungewollt Abonnementverträge eingegangen. Unter den Suchergebnissen war auch der Anbieter mega-downloads.net gelistet.

Auf der Seite von mega-downloads.net wird man aufgefordert seine Daten einzugeben. Der Hinweis, dass man mit Abschicken der Daten ein Abonnement eingeht, ist leicht zu übersehen. Das Abonnement schließt man für 2 Jahre. Die Kosten betragen acht Euro pro Monat.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt Internet-Nutzern, Zahlungsaufforderungen des Anbieters zurückzuweisen. Man soll darauf hinweisen, dass kein rechtskräftiger Vertrag zu Stande gekommen sei. Auf der Website der Verbraucherzentrale können entsprechende Musterschreiben runtergeladen werden.

Hier geht es zu den Musterschreiben (es öffnet sich ein neues Fenster): Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen

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Polizeikommissar wegen Nebentätigkeit als Internethändler aus dem Dienst entfernt

Donnerstag, 8. Mai 2008 14:42

Ein 51-jähriger Polizeikommissar aus Rheinland-Pfalz wurde wegen einer nicht genehmigten Nebentätigkeit als Internethändler aus dem Dienst entfernt. Er kaufte überwiegend neuwertige Ware an, um sie dann Gewinnbringend über eBay zu verkaufen. In den Jahren 2003 bis 2006 machte er einen Gesamtumsatz in Höhe von rund 160.000 Euro. Die hierfür nötige Nebentätigkeitsgenehmigung hatte er nicht.

Der Beamte wurde auf Antrag des Landes entlassen. Das OLG Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung. Durch die Tätigkeit wurde sein dienstliche Interessen beeinträchtigt, da der im großem Umfang betriebene Internethandel dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung schade, so die Begründung.

Im Jahr 2003 war der Beamte wegen eines Disziplinarverfahrens für mehr als ein Jahr vorläufig des Dienstes enthoben. Erschwerend kam hinzu, dass der Beamte seiner Tätigkeit als Internethändler innerhalb eines Zeitraums nachging, in dem er wegen Krankheit keinen Dienst verrichten konnte. Der Beamte hat durch sein Verhalten endgültig das Vertauen des Dienstherren verloren. Eine Entfernung aus dem Dienst war daher geboten.

Quelle: Pressemitteilung OVG Rheinland-Pfalz vom 08.05.2008

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Vorsicht Abzocke!

Samstag, 12. April 2008 8:00

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor Mahnschreiben von Rechtsanwaltskanzleien oder Inkassobüros für angeblich in Anspruch genommene Internetdienstleistungen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt grundsätzlich alle Rechnungen und Mahnungen daraufhin zu überprüfen, ob ein Zahlungsanspruch überhaupt besteht. Ziel der Abzocker sei es den Verbraucher durch Anwaltsschreiben und mit leeren Drohungen, wie beispielsweise einem Schufa-Eintrag, einzuschüchtern und zum zahlen zu bewegen.

Mehr Infos zum Thema bietet die Verbraucherzentrale in ihrer zweiseitigen Broschüre „Knete oder Knast – Tipps gegen Internetabzocker“

Auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat reagiert und ein Musterschreiben ins Netz gestellt:

Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigen Forderung gegenüber Minderjährigen
Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigen Forderung gegenüber Volljährigen

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