Tag-Archiv für » störer «

Betreiber und Admin-C haften nicht für Rechtsverletzungen bei Domain-Parking

Sonntag, 15. Februar 2009 14:57

Das LG Düsseldorf hat noch einmal entschieden, dass eine Domainbörse, nicht vor Kenntnis für die Rechtsverletzungen haftet, die ein Kunde auf der Domain begeht. Die zumutbaren Prüfungspflichten wären überdehnt. Somit scheidet eine Mitstörerhaftung für den Betreiber und den Admin-C aus. Es wäre dem Betreiber nicht zumutbar, jede einzelne Domain samt Werbeanzeige auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen. Bisher gab es nur eine Entscheidung zum Thema Domain-Parking, die eine Mitstörerhaftung des Betreibers bejahte.  Alle anderen wurden von den Gerichten abgelehnt.

Das Urteil ist hier Nachzulesen: Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 03.09.2008 – Az.: 2a O 40/08

Thema: News | Kommentare (0) | Autor:

Das Online-Auktionshaus haftet auch?

Freitag, 23. Mai 2008 17:43

Eine Online-Handelsplattform haftet für Rechtsverletzungen, die durch Dritte begangen wurden, erst ab Kenntnis. Das hat das LG Düsseldorf mit Urteil vom 19.03.2008 entschieden. Es sei dem Betreiber nicht zumutbar, das Angebot ständig auf mögliche Rechtsverletzung zu überprüfen.

Ausnahme: Wenn bereits in der Vergangenheit ähnliche Verstöße gemeldet wurden. Dann ist der Betreiber verpflichtet „Vorsorge zu treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Markenverletzungen kommt.“

Das Urteil kann man hier nachlesen: LG Düsseldorf, Az.: 2a O 314/07 vom 19.03.2008

Thema: News | Kommentare (0) | Autor:

eBay muss Namensklau unterbinden

Donnerstag, 17. April 2008 14:05

Der Bundesgerichtshofs hat sich am 10 April 2008 mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen ein Internet-Auktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn es zum „Namensklau“ kommt.

Im vorliegenden Fall ging es um einen eBay Nutzer der zwar einen Account hatte, jedoch keinen Handel trieb. Im November 2003 wurde er von unzufriedenen „Käufern“ angerufen, die meinten Waren bei ihm erworben zu haben. Ganz Konkret: Es handelte sich dabei um Pullover. Wie sich jedoch herausstellte waren es Plagiate, die von einem Nutzer „universum3333“ bei eBay angeboten wurden. Der Nutzer registrierte den Account auf den bürgerlichen Namen des Klägers. Mit Adresse und Geburtstag, versteht sich. Der Kläger meldete dies eBay. Die sperrten daraufhin den Account. Es kam jedoch zu weiteren Anmeldungen. Dabei wurden wieder die Daten des Klägers genutzt. Als ob das nicht genug wäre, sendeten die unzufriedenen Kunden dem vermeintlichen Verkäufer die Ware zurück. Der Kläger hat eBay daraufhin wegen der Verletzung seines Namensrechts als Störerin auf Unterlassung in Anspruch genommen.

Letztendlich musste sich das BGH der Sache annehmen und gab dem Kläger recht. Das Auktionshaus hat keine generelle Pflicht, die ins Netz gestellten Informationen auf Rechtsverletzungen zu prüfen. Wenn jedoch ein Betroffener auf eine missbräuchliche Nutzung seines Namens hinweist, muss eBay den Anbieter sperren und weiteren Missbrauch der Daten verhindern.

Thema: News | Kommentare (0) | Autor:

Störerhaftung des Admin-C

Montag, 25. Februar 2008 20:24

Der Admin-C haftet nicht für Persönlichkeitsrechtsverletzungen des Betreibers einer Webseite.
Urteil des OLG Hamburg vom 22.05.2007, Az.: 7 U 137/06

Thema: Domainrecht | Kommentare (0) | Autor: