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Speicherung der IP-Adressen unzulässig
Mittwoch, 27. Februar 2008 14:38
Hat der Kunde einen Flatrate-Tarif so ist das kurzzeitige Speichern von Internet-Verkehrsdaten für die Entgelt-Ermittlung nicht zulässig. Ausnahme: Zum Erkennen, Eingrenzen und Beseitigen einer Störung, ist das Speichern bis zu sieben Tagen erlaubt. AG Bonn Urteil vom 5. Juli 2007
Thema: Datenschutz | Kommentare (0) | Autor: BD