Tag-Archiv für » Verstöße «

OLG Rostock: Fliegender Gerichtsstand zulässig

Montag, 7. September 2009 8:03

Bei Wettbewerbsverstößen im Internet gilt der sog. “fliegende Gerichtsstand”. Das OLG München hat Kritik an dieser Regelung geübt. Ganz anders nun das OLG Rostock. Es bestätigte den fliegenden Gerichtsstand mit Beschluss vom 20.07.2009, Az: 2 W 41/09.

Im vorliegenden Fall ging es um zwei Spielwarenhändler. Der Beklagte Händler machte keine Angabe über die Dauer der Widerrufsfrist. Der Kläger stellte einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht Rostock. Weder der Kläger noch der Beklagte hatten ihren Sitz in Rostock. Das Landgericht winkte ab. Es sei nicht zuständig. Der Kläger soll sich an das Gericht am Geschäftsort des Klägers bzw. des Beklagten wenden. Der Kläger reichte Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein und bekam vom OLG Recht:

“Begehungsort bei einer im Internet begangenen Verletzungshandlung ist (auch) jeder Ort, an dem die verbreitete Information dritten Personen bestimmungsgemäß zur Kenntnis gebracht wird und keine bloß zufällige Kenntnisnahme vorliegt. Auf den Standort des Mediums (z. B. des Internet-Servers) kommt es nicht an.”

Die Frage war, ob die Geltendmachung der Unterlassungsansprüche an einem anderen Gerichtsort unter Umständen rechtsmissbräuchlich sei. Dies wurde vom Gericht verneint:

“Von einem Missbrauch i. S. d. § 8 Abs. 4 UWG wäre allenfalls auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde, für sich gesehen nicht schutzfähige Interessen und Ziele sind. [...] Anhaltspunkte hierfür sind dem Antrag jedoch nicht zu entnehmen.“

Trotz des Erfolgs in Bezug auf die örtliche Zuständigkeit hatte der Kläger in der Sache selbst keinen Erfolg. Der Verfügungsgrund wurde nicht glaubthaft gemacht. Somit war die Beschwerde zulässig aber unbegründet.

Thema: Abmahnung, Urteile | Kommentare (0) | Autor:

Gegenabmahnung ist zulässig

Sonntag, 12. April 2009 12:28

In letzter Zeit wird im Internet vermehrt abgemahnt. Die häufigste Ursache: Wettbewerbsverstöße. Nachdem der erste Ärger verflogen ist, stellt man sich die Frage, wie man auf eine Abmahnung reagieren soll. Ein Möglichkeit ist die so genannte Gegenabmahnung. Bisher wurde die Ansicht vertreten, teilweise auch von einigen Gerichten, das die Gegenabmahnung rechtsmissbräuchlich sei. Mit Urteil vom 28.11.2007 (1HK O 5136/07) entschied das LG Münnchen:

„Die Abmahnungen des Beklagtenvertreters stellen unstreitig die unmittelbare Reaktion auf zuvor zugegangene Abmahnungen des Klägers dar und zielten somit zu dessen Bestrafung auf eine möglichst hohe Kostenbelastung.”

Wer zu erst abmahnt, hat den Vorteil auf seiner Seite? Nein, meint das OLG Frankfurt. So geht das nicht. Wer sich zum Wettbewerbshüter aufschwingt, sollte doch zu erst sein Handeln sorgfältig prüfen. Dazu das Das OLG Frankfurt (Beschluss vom 05.12.2008, AZ: 6 W 157/08):

“Denn allein der Umstand, dass ein Wettbewerber, der sich selbst mit einer Abmahnung konfrontiert sieht, den Abmahnenden auf eigene Verstöße hinweist, rechtfertigt nicht die Annahme, dieser Wettbewerber lasse sich allein von sachfremden Gesichtspunkten leiten.”

Laut dem Urteil des OLG Frankfurt ist eine Gegenabmahnung somit grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich.

Thema: Abmahnung | Kommentare (0) | Autor:

Vorsicht Abmahnung: Anwaltskanzlei aus Seligenstadt mahnt bei eBay ab!

Montag, 16. März 2009 21:20

Ein gewerblicher Verkäufer auf der Internetauktionsplattform eBay, vertreibt gebrauchte Modelleisenbahnen und Modellautos. Ein Teil der Artikel wird in Kommission verkauft. Darunter war auch eine Bohrmaschine. Mit Schreiben vom 13.03.2009 wurde der Händler von der “Anwaltskanzlei Hartmann” abgemahnt. Die Mandantin des Anwalts vertreibt bei eBay unter dem Alias t***e “vergleichbare Produkte”. Das bedeutet konkret: Überwiegend Parfüms und genau eine Bohrmaschine.  Keine gebrauchten Produkte, nur neue. Und genau um diese eine Bohrmaschine geht es. Der Anwalt zählt folgende Verstöße auf.:

„Die von Ihnen vorgenommene Werbung ist wettbewerbswidrig, weil in der Widerrufsbelehrung eine 4-Wochen-Frist gesetzt wurde anstelle von 1 Monat”

„Ferner fehlt der Hinweis über die Übernahme der Versandkosten durch den Verkäufer”

„Die Angabe der Telefonnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung ist nicht statthaft.”

„Weiterhin wurde ein weltweiter Versand von Ihnen angeboten, ohne dass jedoch eine Preisangabe in der Nähe des Artikelpreises aufgeführt wäre”

„Ebenso liegen Unterschiede in der Widerrufsbelehrung zwischen Artikelseite und Michseite vor”

Der Streitwert beträgt 15.000,00 EUR und es wurde eine Frist bis 22.03.2009 angesetzt. Der Händler ist nicht alleine. Es wurden weitere vermeintliche “Mitbewerber” abgemahnt. Die Firma stellte in ihren Shop auch ein Fahrrad ein und mahnte kurzerhand einen Fahrradhändler ab. Es hat den Anschein, als ob es sich um eine Serienabmahnung handelt, die einzig dem Zweck dienen soll, Geld in die Kasse des Anwalts zu spülen.

Der Abgemahnte eBay Händler hat sich hilfesuchend an uns gewendet. Deshalb suchen wir weitere Geschädigte. Wer wurde ebenfalls von dieser Kanzlei abgemahnt? Wenn sich alle Abgemahnten zusammentun, könnte man unter Umständen beweisen, dass es sich um eine Serienabmahnung handelt. Dies würde sich positiv für alle Beteiligten auswirken. Einer Kontaktaufnahme sehen wir mit Freude entgegen.

Die Abmahnung können Sie hier durchlesen. Der Text wurde natürlich anonymisiert.

Abmahnung Seite 1

Abmahnung Seite 2

Abmahnung Seite 3

Abmahnung Seite 4

Abmahnung Seite 5

Abmahnung Seite 6


Thema: News | Kommentare (14) | Autor:

Bei einfachen Verstößen kein Patentanwalt nötig

Mittwoch, 25. Juni 2008 23:01

Das Markenrecht ist oft sehr vielfältig so das es in einigen Fällen nötig wird, einen Patenanwalt hinzuzuziehen. Bei einfach gelagerten Fällen, muss kein Patenanwalt zusätzlich beauftragt werden, so das LG Berlin. Die zusätzlichen Abmahngebühren für den Patentanwalt müsse nicht bezahlt werden.

Im vorliegenden Fall ging es um einen eBay-Shopbetreiber, der T-Shirts mit dem Markenemblem des Klägers angeboten hat. Er wurde vom Kläger abgemahnt und unterschrieb die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Nach Prüfung der Kostennote, stellte der Shopbetreiber fest, dass auch die Kosten für einen Patentanwalt berechnet wurden. Für den Patenanwalt wollte er jedoch nicht aufkommen. Das Gericht gab ihm Recht. Der Sachverhalt war rechtlich eindeutig. Somit hätte es gereicht, wenn ein Rechtsanwalt die Abmahnung verfasst hätte.

Das LG Berlin hierzu:

Diese Schadensminderungspflicht erfordert, dass der Geschädigte Maßnahmen unterlässt, die ein verständiger Mensch, der die Kosten dafür selbst aufwenden müsste, unterließe (grundsätzlich Palandt-Heinrichs, BGB, 66.Auflage, § 254 Randnummer 36).

Das ganze Urteil kann man hier nachlesen: LG Berlin, Az.:15 O 698/06 vom 18.09.2007

Thema: Abmahnung, News | Kommentare (0) | Autor:

Das Online-Auktionshaus haftet auch?

Freitag, 23. Mai 2008 17:43

Eine Online-Handelsplattform haftet für Rechtsverletzungen, die durch Dritte begangen wurden, erst ab Kenntnis. Das hat das LG Düsseldorf mit Urteil vom 19.03.2008 entschieden. Es sei dem Betreiber nicht zumutbar, das Angebot ständig auf mögliche Rechtsverletzung zu überprüfen.

Ausnahme: Wenn bereits in der Vergangenheit ähnliche Verstöße gemeldet wurden. Dann ist der Betreiber verpflichtet „Vorsorge zu treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Markenverletzungen kommt.”

Das Urteil kann man hier nachlesen: LG Düsseldorf, Az.: 2a O 314/07 vom 19.03.2008

Thema: News | Kommentare (0) | Autor:

Verkehrsverstöße werden EU-weit verfolgt

Sonntag, 23. März 2008 17:53

Die EU-Kommision will Verkehrsverstöße nun EU-weit verfolgen. Durch die Vernetzung von 27 nationalen Datenbanken, sollen die Fahrzeughalter im EU-Ausland aufgespürt werden. EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot möchte damit die Zahl der Verkehrstoten senken. “Wenn ein Mitgliedstaat streng ist, dann geht auch die Zahl der Unfälle und Todesfälle zurück“, so Barrot. Der neue Gesetzesvorschlag soll für vier Arten von Verstößen gelten: zu hohe Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer, Fahren ohne Gurt und Rotlichtverstöße. Im Jahr 2007 starben insgesamt 43 000 Menschen auf europäischen Straßen. Ob das neue Gesetz tatsächlich dazu beiträgt diese Zahl zu senken, bleibt abzuwarten. Das Gesetz könnte frühestens in drei Jahren in Kraft treten.

Einen Beschluss zur Eintreibung von Bußgeldern über 70 Euro gibt es bereits. Alle EU-Staaten hatten bis März 2007 Zeit, diesen Beschluss in nationales Recht umzusetzen. Tatsächlich haben es aber nur 7 der 27 Staaten gemacht, nämlich: Dänemark, Finnland, Frankreich, die Niederlande, Österreich, Rumänien und Ungarn.

Thema: News | Kommentare (0) | Autor:

Chat: Risiken und Nebenwirkungen

Montag, 25. Februar 2008 17:54

In der Presse hört man über Chatrooms meist nichts gutes. Belästigungen und Übergriffe lassen sich leider nicht vermeiden. Was soll man also tun? Dem eigenen Kind das Chatten und Surfen im Internet verbieten? Das wäre sicherlich der sicherste Weg aber nicht unbedingt der Beste. Der Weg um Erfahrungen zu sammeln, auch positive, wäre versperrt. Chat- Möglichkeiten gibt es wie Sand am Meer. Doch, wie erkenne ich einen „guten“ Chat? Einen der möglichst sicher ist? Gar nicht so einfach. Mit dieser kleinen Einführung wollen wir Eltern helfen, die verschiedenen Angebote besser einschätzen zu können. Des Weiteren geben wir Tipps wie man sicher Chattet.Chat: Risiken und Nebenwirkungen

Thema: Datenschutz | Kommentare (0) | Autor:

Keine Prüfungspflicht für Provider

Montag, 25. Februar 2008 17:50

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 27.02.2003 die Rechte von Internet-Providern gestärkt. Es stellte klar, dass bei der Konnektierung einer Domain eine Prüfungspflicht selbst bei offenkundigen Rechtsverstößen nicht besteht. Es liegt somit keine Verletzung der Markenrechte vor.Urteil des OLG Hamburg vom 27.02.2003, Az.3 U 7/01

Thema: Domainrecht | Kommentare (0) | Autor: