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Widerrufsbelehrung in Textform ist ein Muss!

Montag, 9. November 2009 15:12

Jeder gewerbliche Händler muss im Fernabsatz ein Widerrufsrecht einräumen. Das ist für niemand etwas neues. Was viele jedoch nicht wissen: Damit die Frist zu laufen beginnt, muss der Verbraucher eine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten. Ist dies nicht der Fall, hat er ein unendliches Widerrufsrecht, da die Frist nicht zu laufen beginnt. Das LG Bochum hat mit Urteil vom 24.10.2009, Az.: 14 O 191/08 entschieden, dass dieses Versäumnis eine Wettbewerbswidrigkeit darstellt.

Die (kurze) Entscheidung können Sie hier nachlesen: LG Bochum vom 24.10.2008, Az.: 14 O 191/08

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Vorsicht Abmahnung: Anwaltskanzlei aus Seligenstadt mahnt bei eBay ab!

Montag, 16. März 2009 21:20

Ein gewerblicher Verkäufer auf der Internetauktionsplattform eBay, vertreibt gebrauchte Modelleisenbahnen und Modellautos. Ein Teil der Artikel wird in Kommission verkauft. Darunter war auch eine Bohrmaschine. Mit Schreiben vom 13.03.2009 wurde der Händler von der “Anwaltskanzlei Hartmann” abgemahnt. Die Mandantin des Anwalts vertreibt bei eBay unter dem Alias t***e “vergleichbare Produkte”. Das bedeutet konkret: Überwiegend Parfüms und genau eine Bohrmaschine.  Keine gebrauchten Produkte, nur neue. Und genau um diese eine Bohrmaschine geht es. Der Anwalt zählt folgende Verstöße auf.:

„Die von Ihnen vorgenommene Werbung ist wettbewerbswidrig, weil in der Widerrufsbelehrung eine 4-Wochen-Frist gesetzt wurde anstelle von 1 Monat”

„Ferner fehlt der Hinweis über die Übernahme der Versandkosten durch den Verkäufer”

„Die Angabe der Telefonnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung ist nicht statthaft.”

„Weiterhin wurde ein weltweiter Versand von Ihnen angeboten, ohne dass jedoch eine Preisangabe in der Nähe des Artikelpreises aufgeführt wäre”

„Ebenso liegen Unterschiede in der Widerrufsbelehrung zwischen Artikelseite und Michseite vor”

Der Streitwert beträgt 15.000,00 EUR und es wurde eine Frist bis 22.03.2009 angesetzt. Der Händler ist nicht alleine. Es wurden weitere vermeintliche “Mitbewerber” abgemahnt. Die Firma stellte in ihren Shop auch ein Fahrrad ein und mahnte kurzerhand einen Fahrradhändler ab. Es hat den Anschein, als ob es sich um eine Serienabmahnung handelt, die einzig dem Zweck dienen soll, Geld in die Kasse des Anwalts zu spülen.

Der Abgemahnte eBay Händler hat sich hilfesuchend an uns gewendet. Deshalb suchen wir weitere Geschädigte. Wer wurde ebenfalls von dieser Kanzlei abgemahnt? Wenn sich alle Abgemahnten zusammentun, könnte man unter Umständen beweisen, dass es sich um eine Serienabmahnung handelt. Dies würde sich positiv für alle Beteiligten auswirken. Einer Kontaktaufnahme sehen wir mit Freude entgegen.

Die Abmahnung können Sie hier durchlesen. Der Text wurde natürlich anonymisiert.

Abmahnung Seite 1

Abmahnung Seite 2

Abmahnung Seite 3

Abmahnung Seite 4

Abmahnung Seite 5

Abmahnung Seite 6


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Bezeichnung “Ladenpreis” nicht eindeutig

Mittwoch, 23. April 2008 20:29

Das LG Berlin hat entschieden, dass der Begriff „Ladenpreis“ nicht eindeutig ist und in Fällen, in denen überwiegend Markenware beworben werden wettbewerbswidrig sei.

Im vorliegenden Fall verkaufte der Beklagte gewerblich Bekleidungsstücke über eBay. Eines Tages bot er eine Jeans zum Verkauf an und bewarb sie mit dem Hinweis „Ladenpreis 94.00 €“. Drei Tage später wurde er vom Kläger abgemahnt und zu einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Dieser weigerte sich. Es wurde Klage eingereicht. Mit Urteil vom 20.08.2007 stellte das LG Berlin klar: Der Begriff „Ladenpreis“ ist Mehrdeutig. Der Verbraucher kann nicht auf Anhieb erkennen ob der Begriff sich auf frühere Preise bezieht, auf dem vom Herrsteller empfohlenen oder auf einen allgemeinen Marktpreis. Der Beklagte hätte angeben müssen auf welchen Preis er sich hierbei bezieht.

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Wer im Telefonbuch steht, sollte in der Stadt auch ein Büro haben

Sonntag, 20. April 2008 11:49

Ein Umzugsunternehmen, dass im Internet oder im Telefonbuch mit der Vorwahl einer Stadt wirbt und dort keine Niederlassung mit eigenem Büro hat und auch auf eine eventuelle Anrufweiterschaltung nicht hinweist, handelt wettbewerbswidrig. Das hat das OLG Koblenz mit Urteil vom 25.03.2008 entschieden.

Die Begründung: Der Großteil Leser bevorzugt nämlich ein ortsansässiges Unternehmen, weil sie meinen besser “vor Ort” betreut zu werden als von einem ortsfremden Unternehmen, so das Gericht. Zitat:

Die Vorstellung, dass ein Umzugsunternehmen an einem bestimmten Ort seinen Sitz oder eine Niederlassung hat, ist für einen nicht unbeachtlichen Teil der Leser von Bedeutung. Diese Leser werden, wenn sie in K… wohnen und einen Umzug von K… aus an einen anderen Ort durchführen wollen, ein ortsansässiges Unternehmen bevorzugen. Ein Unternehmen, das am derzeitigen Wohnort zumindest mit einer Niederlassung vertreten ist, gewährleistet aus ihrer Sicht eine optimale Betreuung „vor Ort“. Dieses Unternehmen ist unproblematisch zu erreichen. Seine Mitarbeiter können schnell und ohne großen Aufwand die derzeitige Wohnung aufsuchen, sich in dieser Wohnung das Umzugsgut ansehen und Ratschläge für die Durchführung des Umzugs geben.

Hier gibt es das ganze Urteil: OLG Koblenz, Az.:4 U 959/07 vom 25.03.2008

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Angebote mit Mindestpreis bei Ebay wettbewerbswidrig

Montag, 7. April 2008 12:43

Als Verkäufer hat man bei Ebay die Möglichkeit, einen für den Käufer nicht sichtbaren Mindestpreis festzusetzen. Das soll den Verkäufer davor bewahren, bestimmte Artikel unter Wert verkaufen zu müssen. Da der Wert über dem Startpreis liegt und der Kunde das nicht sieht, hat das LG Frankfurt am Main entschieden, dass der versteckten Mindestpreise nach §§ 4 Nr. 1, 5 Abs. 2 S. 2 UWG wettbewerbswidrig ist. Landgericht Frankfurt/Main, Az.:3-08 O 168/07 vom 28.11.2007

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Unwirksame AGB-Klauseln wettbewerbswidrig

Samstag, 5. April 2008 21:44

Was die Frage angeht ob die Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln wettbewerbswidrig ist, sind sich Fachliteratur und Rechtsprechung nicht einig. Je nach Gericht fällt die Entscheidung verschieden aus. Das OLG Frankfurt/Main hat dies mehrfach bejaht. Ganz anders sieht es beim OLG Hamburg aus. Hier meint man, dass nicht jede Verwendung einer nach den §§ 307 ff. BGB unwirksamen AGB-Klausel wettbewerbswidrig ist. Das OLG Köln geht sogar soweit und meint: Eine unwirksame AGB-Klausel ist in der Regel kein Wettbewerbsverstoß. Das Landgericht Frankfurt/Main hat mit seinem Urteil vom 08.02.2008 erneut die wettbewerbswidrigkeit unwirksamer AGB-Klauseln bestätigt. Dabei ging das Gericht auf die Auswirkungen der EG-Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken ein. Seit dieser Richtlinie ist die Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln ebenfalls als wettbewerbswidrig einzustufen, so das Gericht. Landgericht Frankfurt/Main, Az.:3/12 O 157/07 vom 08.02.2008

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