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Neues Muster für die Widerrufsbelehrung ab 11.06.2010

Freitag, 30. April 2010 9:27

Wie bereits am 04.04.2010 brichtet, tritt ab 11.06.2010 eine neue Muster Widerrufs- bzw Rückgabebelehrung in Kraft. Mit Inkrafttreten wird es ebenfalls auf eBay möglich sein, eine Widerrufsfrist von nur 14 Tagen anzubieten. Einzige Bedingung: Der Verbraucher müsste “unverzüglich” nach Vertragsschluss in Textform über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Hier die Muster der neuen Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung für Online Händler:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung1

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [14 Tagen]2 ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

[Name/Firma]
[Angaben zum gesetzlichen Vertreter]
[ladungsfähige Anschrift (kein Postfach!)]
[E-Mail-Adresse]
[ggf. Faxnummer]
[keine Telefonnummer!] Musterhändler GmbH
Geschäftsführer: Max Mustermann
Kommerzallee 1a, 12345 Musterhausen

[email protected]
Fax 01234 / 567.890

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.3

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. [Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.4 Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.] Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Erläuterungen:

1. Gemäß der in Anlage 1 zu Artikel 246 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB bereitgestellten Muster für eine Widerrufsbelehrung.

2. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird. Wird die Belehrung nicht umgehend nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz „einem Monat“.

3. Wenn ein Hinweis auf die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt, ist anstelle dieses Satzes folgender Satz einzufügen: „Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.“ Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung unterrichtet hat.

4. Nur möglich, wenn entsprechende Regelung in der AGB vorhanden. Andernfalls den Inhalt in der Klammer weglassen.


Rückgabebelehrung

Rückgabebelehrung1

Rückgaberecht

Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von [14 Tagen]2 durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.

Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
[Name/Firma]
[Angaben zum gesetzlichen Vertreter]
[ladungsfähige Anschrift (kein Postfach!)]
[E-Mail-Adresse]
[ggf. Faxnummer]
[keine Telefonnummer!] Musterhändler GmbH
Geschäftsführer: Max Mustermann
Kommerzallee 1a, 12345 Musterhausen
[email protected]
Fax 01234 / 567.890

Rückgabefolgen

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.3

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

Ende der Rückgabebelehrung

Erläuterungen:

1. Gemäß der in Anlage 2 zu Artikel 246 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB bereitgestellten Muster für eine Rückgabebelehrung.

2. Die Rückgabefrist beträgt 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Rückgabebelehrung in Textform mitgeteilt wird. Wird die Belehrung nicht umgehend nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz „einem Monat“.

3. Wenn ein Hinweis auf die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt, ist anstelle dieses Satzes folgender Satz einzufügen: „Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.“ Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung unterrichtet hat.

Weitere Informationen über die neue Widerrufsbelehrung ab 11.06.2010 finden Sie unter diesen Links:

Neue Widerrufsbelehrung ab 11.06.2010 – 14 Tage Widerrufsfrist bei eBay ausreichend

Ab 11.06.2010 nur 14 Tage Widerrufsrecht bei eBay

Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/116/1611643.pdf

Thema: Artikel, E-Commerce | Kommentare (3) | Autor:

Ab 11.06.2010 nur 14 Tage Widerrufsrecht bei eBay

Mittwoch, 7. April 2010 19:18

Wie bereits am 04.04.2010 berichtet, tritt eine neue Muster Widerrufs- bzw Rückgabebelehrung in Kraft. Damit würde es auch auf eBay möglich sein, eine Widerrufsfrist von nur 14 Tagen anzubieten. Einzige Bedingung: Der Verbraucher müsste “unverzüglich” nach Vertragsschluss in Textform über sein Widerrufsrecht belehrt werden.

Wir fragten bei eBay nach, ob und wie das technisch umgesetzt wird. Die Reaktion erfolgte sehr schnell. Sobald ein Käufer einen Artikel per Sofort-Kauf oder in einer Auktion erwirbt, erhält er eine Bestellbestätigung von eBay mit allen relevanten Daten. Bisher hatte Verkäufer kaum Einfluss auf den Inhalt dieser Mail. Ab 11.06.2010 wird es möglich sein unter “Mein eBay” eine Widerrufsbelehrung einzupflegen. Diese wird dann automatisch in jede Bestellbestätigung eingefügt. Damit erfüllt der Verkäufer die vom Gesetzgeber geforderten Vorraussetzungen und kann die Widerrufsfrist auf 14 Tage verkürzen.

Thema: E-Commerce | Kommentare (0) | Autor:

OLG Rostock: Fliegender Gerichtsstand zulässig

Montag, 7. September 2009 8:03

Bei Wettbewerbsverstößen im Internet gilt der sog. “fliegende Gerichtsstand”. Das OLG München hat Kritik an dieser Regelung geübt. Ganz anders nun das OLG Rostock. Es bestätigte den fliegenden Gerichtsstand mit Beschluss vom 20.07.2009, Az: 2 W 41/09.

Im vorliegenden Fall ging es um zwei Spielwarenhändler. Der Beklagte Händler machte keine Angabe über die Dauer der Widerrufsfrist. Der Kläger stellte einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht Rostock. Weder der Kläger noch der Beklagte hatten ihren Sitz in Rostock. Das Landgericht winkte ab. Es sei nicht zuständig. Der Kläger soll sich an das Gericht am Geschäftsort des Klägers bzw. des Beklagten wenden. Der Kläger reichte Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein und bekam vom OLG Recht:

“Begehungsort bei einer im Internet begangenen Verletzungshandlung ist (auch) jeder Ort, an dem die verbreitete Information dritten Personen bestimmungsgemäß zur Kenntnis gebracht wird und keine bloß zufällige Kenntnisnahme vorliegt. Auf den Standort des Mediums (z. B. des Internet-Servers) kommt es nicht an.”

Die Frage war, ob die Geltendmachung der Unterlassungsansprüche an einem anderen Gerichtsort unter Umständen rechtsmissbräuchlich sei. Dies wurde vom Gericht verneint:

“Von einem Missbrauch i. S. d. § 8 Abs. 4 UWG wäre allenfalls auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde, für sich gesehen nicht schutzfähige Interessen und Ziele sind. [...] Anhaltspunkte hierfür sind dem Antrag jedoch nicht zu entnehmen.“

Trotz des Erfolgs in Bezug auf die örtliche Zuständigkeit hatte der Kläger in der Sache selbst keinen Erfolg. Der Verfügungsgrund wurde nicht glaubthaft gemacht. Somit war die Beschwerde zulässig aber unbegründet.

Thema: Abmahnung, Urteile | Kommentare (0) | Autor:

“Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt in Textform”- unzulässig

Dienstag, 8. April 2008 15:53

Die Belehrung: “Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung” ist nicht ganz korrekt, so das OLG Düsseldorf. Es ist zwar korrekt, dass die Frist nicht vor Erhalt einer Widerrufsbelehrung in Textform beginnt, jedoch falsch, da nach § 312d Abs. 2 S. 1 BGB die Frist nicht vor Erhalt der Ware beginnen kann. Die Belehrung ist zu ungenau, da der Verbraucher den Eindruck haben könnte, die Widerrufsfrist beginne schon nach erhalt einer Belehrung per E-Mail oder Brief. Das ist jedoch falsch. Es gilt: Nach Erhalt der Belehrung und Ware.

Zum Urteil: OLG Düsseldorf, Az.: I-20 U 107/07 vom 30.10.2007

Thema: AGB-Recht | Kommentare (0) | Autor: