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Die Kombination einer Ortsbezeichnung mit einem Geschäftsbetrieb in einer Domain gilt nach einem Urteil des OLG Hamm als unlautere Irreführung, wenn es noch größere Konkurrenten der gleichen Branche in derselben Stadt gibt. Dadurch gewinnt der Kunden den Eindruck, dass es in der betreffenden Stadt keine Tauchschule gibt, die sich mit der Beklagten vergleichen kann. Urteil des OLG Hamm vom 18.03.2003, Az. 4 U 14/03

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