Unternehmereigenschaft von Ebay-Händlern

Das OLG Frankfurt hat sich mit der Frage beschäftigt ab wann ein Ebay-Händler die Unternehmereigenschaft erfüllt. Die Abgrenzung ist besonders wichtig, da an die Unternehmereigenschaft auch umfangreiche Informationspflichten angeknüpft sind.

Das Gericht erklärte hierzu:

„(…)Eine Verkaufstätigkeit über die elektronische Handelsplattform eBay ist regelmäßig als gewerblich einzustufen, wenn der Anbieter als „PowerSeller“ registriert ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27.07.2004 – 6 W 54/04, GRUR 2004, 1042 und vom 22.12.2004 – 6 W 153/04, GRUR-RR 2005, 319, 320). Die (freiwillige) Registrierung als „PowerSeller“ ist jedoch umgekehrt keine notwendige Voraussetzung für die Bewertung einer Internet-Verkaufstätigkeit als unternehmerisch(…)“

und

„(…)Eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Betätigung kann auch dann anzunehmen sein, wenn Verkäufe aus Privatvermögen, die sich wegen des Umfangs bzw. einer geschäftsbezogenen Ausgestaltung von einer gängigen privaten Verkaufstätigkeit abheben, kontinuierlich über einen längeren Zeitraum hinweg fortgesetzt werden.(…)“

Das ganze Urteil gibt es hier: OLG Frankfurt a.M., Az.: 6 W 66/07 vom 04.07.200

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