Usenet-Provider muss nicht haften

Im vorliegenden Fall entschied das OLG Düsseldorf, dass ein Usenet-Provider für die von Nutzern stammenden Urheberrechtsverletzungen nicht haften muss. Eine ständige Überprüfung der Inhalte sei hier nicht zumutbar, selbst nach Kenntnis konkreter Fälle. Usener-Provider Haftung, Az.I-20 U 95/07

Be Sociable, Share!

Autor:
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Haftung für Inhalte

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren