Verlinkung auf beleidigende Inhalte

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass derjenige der auf beleidigende Äußerungen eines Dritten verlinkt sich diese Inhalte zu eigen macht. Der Geschädigte hat durch die Ehrverletzung und der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Anspruch auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens. Ein einfacher Hinweis auf die Verantwortung des fremden Site-Betreibers reicht dabei nicht aus um sich von der Haftung zu befreien. LG Hamburg, Urteil vom 12.05.98

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