Verpackungsverordnung gilt auch für Vereine

Jeder der Waren gewerblich an den Endverbraucher verkauft, ist verpflichtet die verwendete Verpackung zu entsorgen. In § 3 IX der „Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen“ wird definiert, wer Vertreiber in diesem Sinne ist:

„Vertreiber im Sinne dieser Verordnung ist, wer Verpackungen, Packstoffe oder Erzeugnisse, aus denen unmittelbar Verpackungen hergestellt werden, oder Waren in Verpackungen, gleichgültig auf welcher Handelsstufe, in Verkehr bringt. Vertreiber im Sinne dieser Verordnung ist auch der Versandhandel.“

Insbesondere bei eBay stellen sich viele Verkäufer die Frage ob ihr handeln nun gewerblich oder privat ist. Es herrscht eine große Rechtsunsicherheit, da die Gerichte oft zu sehr unterschiedlichen Auffassungen gelangen (siehe: Abmahnungen bei eBay).

Wer sich nicht an die Verordnung hält, kann wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt werden. Auch ein Bußgeld bis zu 50.000€ pro Verstoß kann verhängt werden. Was viele nicht wissen: Das betrifft auch Vereine, die Abzeichen oder Bekleindung an Endverbraucher verkaufen.

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