Beiträge vom Juli, 2010

Der C.H. Beck Verlag und die Widerrufsbelehrung

Sonntag, 25. Juli 2010 18:57

Wenn man sich einige Angebote bei eBay oder auch viele Shops im Internet ansieht, hat man das Gefühl, dass viele Händler allem Anschein nach nicht mitbekommen haben, dass das Widerrufsrecht zum 11. Juni 2010 geändert wurde. Es gibt immer noch sehr viele Händler, die die alte und somit auch abmahngefährdete Widerrufsbelehrung nutzen. Über die Gründe kann man nur spekulieren. Auf die Änderung wurde auf vielen Seiten, auch auf dieser, hingewiesen. Das Problem betrifft jedoch nicht nur die „kleinen“ Shopbetreiber

Auch den „großen“ passiert es, dass Sie eine Änderung anscheinend „verschlafen“. So offensichtlich beim Verlag C.H. Beck geschehen. Bei der Bestellung eines Buches von (25.07.2010) und somit über sechs Wochen nach Inkraftreten der neuen Widerrufsbelehrung, wird immer noch die alte Version angezeigt (zum vergrößern Bild anklicken):

Seit etwa 1871 etwickelte sich der C.H. Beck Verlag zu einem juristischen Fachverlag. Viele Bekannte und in der Praxis genutze Fachbücher stammen von diesem Verlag. Warum nutzt ein so altehrwürdiger Verlag, der sich auf juristische Fachbücher spezialisiert, eine nicht mehr aktuelle Widerrufsbelehrung? Unkenntnis? Wohl kaum. Mangelnde Motivation die Website zu aktualisieren? Vielleicht wurde das einfach übersehen? Der Fehler wiederholt sich auch in der AGB. Die Konsequenz? Eine praktisch lebenslanges Widerrufsrecht.

§ 355 Abs. 4 BGB regelt, dass Widerrufsrecht spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss erlischt. Die Einschränkung steht im zweiten Satz:

„Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht entsprechend den Anforderungen des § 360 Abs. 1 über sein Widerrufsrecht in Textform belehrt worden ist […]“

Der Verbraucher wird in dem Fall zwar Belehrt, jedoch falsch.

So ein Patzer ist für einen juristischen Fachverlag jedenfalls ziemlich unschön.

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Widerrufsrecht auch bei benutzten Kosmetika

Montag, 19. Juli 2010 8:46

Grundsätzlich steht einem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die im Gesetz geregelt sind. In § 312d Abs. 4 Nr. 1 ist zu lesen:

„auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können.“

Im vorliegen Fall ging es um benutzte Kosmetika. Das OLG Köln hat entschieden, dass benutzte Kosmetika nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden können. Der Händler hatte folgende Klausel verwendet:

„Kosmetik kann nur in einem unbenutzten Zustand zurückgenommen werden.“

Ds LG Aachen erließ in diesem Punkt keine Verbotsverfügung. Dagegen wehrte sich die Antragsstellerin mit sofortiger Beschwerde. Das OLG Köln (Az.:Az. 6 W 43/10 vom 27.04.2010) entschied, dass die Antragsstellerin gegen die Antragsgegnerin einen Unterlassungsanspruch wegen einer falschen oder unzureichenden Belehrung der Verbraucher über ihr Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nach §§ 312d, 355 BGB hat.

„Die beanstandete Aussage, dass Kosmetik nur in einem unbenutzten Zustand zurückgenommen werden könne, genügt den von Unternehmen zu beachtenden Anforderungen an eine fehlerfreie Belehrung nicht und ist geeignet, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher spürbar zu beeinträchtigen.“

Das Gericht vertritt die Auffassung, dass der Verbraucher anhand dieser Formulierung nicht erkennen könne, ab wann bei Kosmetikprodukten sein Widerrufsrecht ausgeschlossen sein soll.

„Dass er den noch in der Tube befindlichen und insofern „unbenutzten“ Teil des Creme in jedem Fall soll zurückgeben dürfen, liegt allerdings fern. Ob jedoch erst die Entnahme eines größeren oder kleineren Teils der Creme oder das bloße Öffnen der Tube oder die Entfernung einer Versiegelung oder bereits das Öffnen einer etwa vorhandenen Original-Umverpackung als Beginn der Benutzung des Produkts gelten soll, kann der Verbraucher der Klausel nicht entnehmen. […]
Ob ein Ausschluss der Rücknahme „angebrochener Kosmetika“ sprachlich transparenter wäre, hat der Senat nicht zu entscheiden.“

Der Senat sieht jedoch unter bestimmten Umständen die Wertersatzpflicht des Verbrauchers als gegeben an. Dies ist der Fall, wenn der Verbraucher die Kosmetika benutzt hat.

„Damit sind nationale Regelungen ausgeschlossen, nach denen der Verbraucher für eine Benutzung angemessenen Wertersatz zu zahlen hat, so dass die richtlinienkonform ausgelegte Vorschrift des § 357 Abs. 3 BGB eingreift, sofern die „Benutzung“ der gelieferten Kosmetikartikel über den in Ladengeschäften möglichen und geduldeten Gebrauch solcher Waren hinausgeht – wobei offen bleiben kann, ob dazu bereits das Öffnen der Primärverpackung gehört, wenn der Verbraucher sich mangels anderer Prüfmöglichkeiten (Testprodukt im Ladengeschäft) sonst keinen unmittelbaren Eindruck vom Duft oder von der Hautverträglichkeit des Kosmetikums verschaffen kann.“

Händler sollten sich aus diesem Grund überlegen, ob sie Ausnahmen vom Widerrufsrecht in ihr Angebot aufnehmen sollten.

Das ganze Urteil kann man auf medien-internet-und-recht.de nachlesen.

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Neuerungen für gewerbliche eBay-Händler ab September 2010

Mittwoch, 14. Juli 2010 10:47

Der weltweite Online-Marktplatz eBay (www.ebay.de) führt ab September 2010 weitere Neuerungen ein, die das Verkaufen auf eBay noch effizienter machen. Die Änderungen werden wieder mit mehreren Wochen Vorlauf angekündigt, damit sich gewerbliche Händler bestmöglich darauf vorbereiten können und besonders im wichtigen Weihnachtsgeschäft davon profitieren. Zu den Neuerungen gehören unter anderem:

– Die neue eBay-Angebotsanalyse
– Standardisierte Lieferinformationen
– Eine verbesserte Vollversion des Assistenten zum gebündelten Bearbeiten von Angeboten
– Mehr Komfort im Kommunikationsablauf

Eine Übersicht mit weiterführenden Informationen sowie eine detaillierte Verkäufer-Checkliste sind unter http://sellerupdate.ebay.de/september2010/ zu finden.

Neue eBay-Angebotsanalyse
Ab Anfang Oktober 2010 zeigt die neue kostenlose eBay-Applikation „Angebotsanalyse“ allen gewerblichen Verkäufern, wie viele Interessenten ihre Angebote sehen, darauf klicken und schließlich kaufen. Analysiert werden alle Festpreisangebote, inklusive der Angebote mit mehreren Artikeln oder Varianten. Verkäufer erfahren mit der Angebotsanalyse, welche Artikel besonders gut laufen, wie erfolgreich diese im Vergleich zu den Top-5-Angeboten auf der ersten Suchergebnisseite platziert sind und bei welchen Artikeln Optimierungsbedarf besteht. Alle Angebote können zudem direkt aus der Applikation überarbeitet werden.

Weitere Informationen: http://sellerupdate.ebay.de/september2010/listing-analytics-tool.html

Neue standardisierte Lieferinformationen
Ab September 2010 werden die von Verkäufern angebotenen Versandservices prominenter und in drei standardisierten Versand-Klassifikationen angezeigt: „Sparversand“ (vier bis sechs Werktage), „Standardversand“ (ein bis drei Werktage) und „Expressversand“ (ein Werktag). Die Klassifizierung richtet sich nach der durchschnittlichen Versanddauer der Versandservices und wird automatisch bei allen Angeboten aktualisiert. Darüber hinaus können Verkäufer zusätzliche Versandkosten oder Lieferzeiten für die Lieferung in bestimmte Inlandsregionen angeben, wie z.B. auf die Friesischen Inseln oder die Ostseeinseln. Diese Änderungen helfen Käufern, die gesamte Lieferdauer besser einzuschätzen und reduzieren Anfragen zur Lieferzeit an Verkäufer.

Weitere Informationen: http://sellerupdate.ebay.de/september2010/upfront-postal-information.html

Assistent zum gebündelten Bearbeiten von Angeboten
Die Funktion zum gebündelten Bearbeiten und Wiedereinstellen von Artikeln wird ab September 2010 allen Verkäufern als verbesserte Vollversion zur Verfügung stehen. Viele neue Überarbeitungsfunktionen helfen Verkäufern dann dabei, Angebote noch einfacher zu verwalten: Artikelbeschreibungen und alle anderen Angebotsangaben können übersichtlich in einer Tabelle in „Mein eBay“ für bis zu 500 Angebote auf einmal überarbeitet werden. Gleichzeitig werden mögliche Überarbeitungsfehler, geänderte Gebühren und eine Vorschau der Änderungen angezeigt.

Weitere Informationen: http://sellerupdate.ebay.de/september2010/bulk-edit-tool.html

Verbesserungen in „Meine Nachrichten“ und in „Mein eBay“
Ab September 2010 können E-Mails in „Meine Nachrichten“ effektiver sortiert, organisiert und verwaltet werden. Zusätzlich können Verkäufer eine Abwesenheitsbenachrichtigung, E-Mail-Signaturen und Nachrichtenfilter einrichten. Auch die Kommunikation zwischen eBay-Mitgliedern wird verbessert: E-Mails werden gleichzeitig an die vom Mitglied hinterlegte E-Mail-Adresse und in den Posteingang von „Meine Nachrichten“ gesendet. Dadurch erhöht sich der Komfort in der E-Mail-Kommunikation, da alle E-Mails auch aus „Meine Nachrichten“ verwaltet werden können.

Weitere Informationen: http://sellerupdate.ebay.de/september2010/my-messages-updates.html

Quelle: eBay Presseinformationen

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Kostenexplosion durch Elena: Regierung prüft den Nutzen von Elena

Mittwoch, 7. Juli 2010 9:34

„Elena“ (elektronisches Entgeltnachweis-Verfahren) sollte alles besser und einfacher machen. Behörden und Betriebe sollten vom Papierkram befreit werden. Nach nur sechs Monaten nach der Einführung will die Regierung offenbar das Projekt Elena auf Eis legen. Der Grund: Kostenexplosion und technische Mängel. So soll nach Berechnungen der Kommunen die Umsetzung von Elena bis zu acht Mal teurer werden als geplant. Auch der Datenschutz macht Probleme.

Alles in allem könnte das Projekt etwa 3,2 Milliarden Euro kosten. Das Datensammelprojekt war zum 01.01.2010 gestartet. Arbeitgeber müssen erfasste Daten monatlich an eine zentrale Speicherstelle bei der Rentenversicherung senden. Jährlich werden etwa 60 Millionen Bescheinigungen über Einkommen und Beschäftigung eingereicht. Ab 01.01.2012 sollten Bürger, die Arbeitslosengeld I, Wohn- oder Elterngeld beantragen wollen, eine elektronische Signatur haben müssen. Die Signatur sollte auf dem neuen Personalausweis, der Gesundheitskarte oder einer Bankkarte gespeichert werden. Die geschätzten Kosten pro Arbeitnehmer sollen etwa 60 bis 80 Euro statt der geplanten zehn Euro betragen. Die Regierung will nun prüfen, ob der Nutzen von „Elena“ die Mehrkosten rechtfertige.

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Nach Volksentscheid in Bayern: Bald ein bundesweit strengeres Rauchverbot in Gaststätten?

Dienstag, 6. Juli 2010 21:58

In Bayern hat man sich am 04.07.2010 per Volksentscheid für ein absolutes Rauchverbot ausgesprochen. Die bisherigen Ausnahmeregelungen zum Rauchverbot für abgetrennte Gasträume, kleine Kneipen und Bierzelte wurde damit gekippt. Ab dem 01.08.2010 werden die Ausnahmen nicht mehr gelten, wie Spiegelonline berichtet. Eine letzte Ausnahme soll für das diesjährige Oktoberfest gemacht werden. Die Beteiligung an dem Volksentscheid lag bei ca. 37%. Auch in anderen Bundesländern wird über einen umfassenderen Nichtraucherschutz diskutiert. Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern wäre für eine bundesweit einheitliche Lösung. Dass es dazu kommt, gilt jedoch als unwahrscheinlich.

Je nach Bundesland ist der Nichtraucherschutz zur Zeit unterschiedlich geregelt. Die Deutsche Presseagentur (dpa) hat einen Überblick zusammen gestellt:

Baden-Württemberg
Gaststätten müssen rauchfrei sein, können aber abgeschlossene Raucherräume einrichten. Rauchen in Einraumkneipen, ist erlaubt. In Diskotheken darf nur in vollständig abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche gequalmt werden, wenn sie nicht von Jugendlichen besucht werden. Das Rauchen in Festzelten ist erlaubt.7

Bayern
Von August an ist Qualmen in Gaststätten, Kneipen und Bierzelten ausnahmslos verboten. Auf dem Oktoberfest darf in diesem Jahr noch geraucht werden, ab 2011 nicht mehr.

Berlin
Rauchen ist nur in abgetrennten Raucherräumen von Restaurants und Kneipen erlaubt sowie in Kneipen, die kleiner als 75 Quadratmeter sind. Clubs und Diskotheken, die auch von unter 18-Jährigen besucht werden, müssen rauchfrei sein. Wenn nur Erwachsene Zutritt haben, dürfen separate Raucherräume eingerichtet werden. In Shisha(Wasserpfeifen)-Gaststätten ohne Alkoholausschank darf geraucht werden, wenn Minderjährige draußenbleiben.

Brandenburg
In Brandenburg darf geraucht werden, wenn die Gastfläche nicht größer als 75 Quadratmeter ist, kein abgetrennter Nebenraum existiert und keine zubereiteten Speisen angeboten werden. Das Lokal muss als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein. Bei größeren Einheiten darf ein Raum für Raucher abgetrennt werden.

Bremen
In Gaststätten und Diskotheken sind separate Raucherräume erlaubt, wenn Minderjährige keinen Zutritt haben. In Einraumgaststätten bis 75 Quadratmeter darf geraucht werden, wenn sie als Raucherkneipe gekennzeichnet sind und unter 18-Jährige keinen Eintritt haben. In Festzelten, auf Jahrmärkten und Volksfesten müssen Nichtraucher den blauen Dunst ertragen.

Hamburg
Qualmen ist in Kneipen, Restaurants und Diskotheken verboten, wenn dort Essen angeboten wird. Gaststätten, in denen es kein Essen gibt, können separate Raucherräume einrichten. In Lokalen ohne Essensangebot, die nur einen Raum und eine Gastfläche von weniger als 75 Quadratmeter haben, kann Rauchen erlaubt sein, wenn unter 18-Jährige keinen Zutritt haben.

Hessen
In Einraumkneipen darf gequalmt werden, in größeren Gaststätten und Diskotheken nur in Nebenräumen. In Festzelten, die nur vorübergehend betrieben werden, gilt das gesetzliche Rauchverbot nicht.

Mecklenburg-Vormpommern
Tabakqualm ist in Kneipen und Restaurants nur in separaten Nebenräumen erlaubt. Für Einraumkneipen gelten Ausnahmen. In Diskotheken darf generell nicht geraucht werden.

Niedersachsen
In Restaurants, Kneipen und Diskotheken ist Rauchen nur in abgetrennten Räumen erlaubt. In Einraumkneipen darf geraucht werden, wenn dort kein Essen serviert wird. Die Kneipe muss als Rauchergaststätte gekennzeichnet werden, Jugendliche unter 18 Jahren haben keinen Zutritt.

Nordrhein-Westfalen
Rauchen ist in Einraumgaststätten erlaubt, die nicht größer als 75 Quadratmeter sind. Sie müssen als Raucherkneipen gekennzeichnet sein, Jugendlichen unter 18 Jahren dürfen keinen Zutritt haben, und in solchen Kneipen dürfen keine zubereiteten Speisen serviert werden. In Diskotheken darf nur in abgetrennten Räumen gequalmt werden.

Rheinland-Pfalz
In Gaststätten und Diskotheken können Nebenräume als Raucherräume deklariert werden. Die Gäste von Einraumgaststätten unter 75 Quadratmetern dürfen qualmen. Vorübergehend aufgestellte Festzelte müssen nicht rauchfrei sein.

Saaarland
Der blaue Dunst ist derzeit nur in separaten Nebenräumen, in einer inhabergeführten Gaststätte oder einer Gaststätte mit einem Schankraum unter 75 Quadratmetern ohne Speisenangebot erlaubt. Nach einem neuen Gesetz soll das Rauchen bald in allen Gastronomiebetrieben grundsätzlich verboten sein. Die Regel sollte ursprünglich von Juli an gelten, wurde aber Ende Juni vom Verfassungsgerichtshof nach Klagen von Gastwirten vorläufig gestoppt. Die Richter wollen im kommenden Jahr in der Sache entscheiden.

Sachsen
Kneipen können einen separaten Raucherraum einrichten. Außerdem dürfen Einraum-Gaststätten, Spielhallen und Diskotheken ihren Gästen das Qualmen erlauben, wenn Minderjährige keinen Zutritt haben. Zulässig ist das Rauchen außerdem bei geschlossenen Gesellschaften wie bei Familienfeiern.

Sachsen-Anhalt
Gaststätten können einen Raucherraum einrichten, Jugendliche dürfen diesen nicht betreten. In Einraumkneipen darf gequalmt werden, in Nebenräumen von Diskotheken nur, wenn Minderjährige generell keinen Zutritt haben.

Schleswig-Holstein
Gequalmt wird in Einraumkneipen und in Nebenräumen von Gaststätten. In diese Nebenräume dürfen nur Erwachsene. Vorübergehend aufgestellte Festzelte sind vom Rauchverbot ausgenommen.

Thüringen
Thüringen hat sein Nichtraucherschutzgesetz im Juni abgeschwächt. Damit darf in Einraumkneipen wieder offiziell geraucht werden. In größeren Gaststätten ist der Griff zum Glimmstängel nur in separaten Raucherräumen erlaubt.

Quelle: Deutsche Presseagentur (dpa)

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eBay: Einschränkungen bei privaten Auktionen ab 01.08.2010

Dienstag, 6. Juli 2010 9:48

Seit einiger Zeit kann man als Privatmann bei eBay Artikel mit einem Startpreis von 1,00 EUR kostenlos einstellen. Das gilt für die Länder Deutschland, Österreich und Schweiz. Diese Regelung verführte einige gewerbliche Verkäufer dazu, Ware mit niedriger Qualität unter ihren privaten Accounts einzustellen. Dem möchte eBay entgegensteuern und führt ab 01.08.2010 eine neue Obergrenze für Auktionen ein, die keine Einstellgebühr erfordern. Ab August können alle privaten Verkäufer pro Monat bis zu 100 Auktionen ohne Angebotsgebühren einstellen. Ab der 101. Auktion fällt eine Angebotsgebühr.

Wer mit seinen Account 100 Artikel eingestellt hat, zahlt beim nächsten mal. Auf den ersten Blick erscheint diese Regelung sinnvoll. Sie lässt sich jedoch leicht umgehen, da man bei eBay mehrere Accounts eröffnen kann. Die Beschränkung wird das Problem nicht gänzlich lösen können.

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Förderung von Harz IV-Kindern mit Sach- oder Dienstleistungen

Montag, 5. Juli 2010 20:24

Künftig sollen Kinder von Hartz IV-Empfängern besser gefördert werden. Nicht mit Geldleistungen sondern in Form von Gutscheinen oder kostenlosen Angeboten. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) kündigte das Vorhaben am 05.07.2010 in Berlin an: „Die zusätzlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern in der Grundsicherung, die bisher nicht in den Regelsätzen eingerechnet waren, sollen künftig als Sach- oder Dienstleistung zum Kind kommen“ sagte die Ministerin. Der Entwurf sieht 480 Millionen Euro für Hartz IV-Kinder vor. Bis Ende dieses Jahres müssen die Regelsätze für Kinder von Langzeitarbeitslosen neu bestimmt werden.

Viele Medien berichteten, dass es 23 EUR mehr im Monat geben soll. Der Betrag wurde errechnet indem man den Betrag von 480 Millionen Euro auf die rund 1,7 Millionen Kinder in Harz IV-Bezug umlegte. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die Förderung in Form von Aufstockung der Bezüge erfolgt. Genauere Informationen sollen im Herbst folgen.

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Die Causa Kirsten Heisig

Sonntag, 4. Juli 2010 10:11

Die seit Dienstag verschwundene 48-Jährige Jugendrichterin Kirsten Heisig wurde tot aufgefunden. Am Samstagnachmittag wurde von der Polizei eine weibliche Leiche in einem Waldstück im Tegeler Forst gefunden. Die Staatsanwaltschaft schließt Fremdverschulden aus. Klarheit soll eine Obduktion schaffen. Am Monat war Richterin Heisig nicht in ihrer Dienststelle am AG Tiergarten erschienen. Nach Polizeiangaben war sie abends noch bei Verwandten in Reinickendorf. Den Verwandten sei jedoch nichts Außergewöhnliches an ihrem Verhalten aufgefallen. Am Dienstag meldete der Ehemann sie als vermisst.

Heisig engagierte sich stark im Kampf gegen die Jugendkriminalität und Jugendgewalt. Sie war Initiatorinnen des sogenannten Neuköllner Modells. Das Projekt startete 2008. Ziel ist es, jugendliche Straftäter innerhalb von fünf Wochen nach der Tat zu verurteilen um so eine bessere erzieherische Wirkung zu erzielen. Heisig legte nicht nur Wert auf ein Geständnis, sondern fragte insbesondere nach den Motiven der Täter. In Ihrer Freizeit besuchte sie Schulen um Jugendliche darüber aufzuklären, wie schnell man in die Kriminalität abrutschen kann. Es gab auch viele Neider. Ihr hartes Vorgehen stieß nicht überall auf Akzeptanz.

An einen Selbstmord mag man nicht so recht glauben. „Diese Frau war die Lebenslust pur“, sagte Neuköllns Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky im Tagesspiegel. Mit ihrer harten Art machte sie sich auch viele Feinde. Sicherlich auch unter den libanesisch-kurdischer Clans. Die wären durchaus in der Lage so einen Mord zu organisieren und auszuführen. Eine Art Warnung an alle anderen Richter, es sich genau zu überlegen wen sie verurteilen. Andererseits könnte es der Richterin in den letzten Monaten auch zu viel geworden sein.

Solange der Obduktionsbericht nicht vorliegt, kann man jedoch nur spekulieren.

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