Beiträge vom Januar, 2014

Prüfer kontaktiert: Unzulässige Beeinflussung?

Donnerstag, 30. Januar 2014 11:43

Eine Prüfungskandidatin erreichte in einer schriftliche Prüfung nicht die erforderliche Punktzahl um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Dagegen legte sie Widerspruch ein. Das Landesjustizprüfungsamt gab ihre Benotung zur Überprüfung an einen Prüfer. Die Prüfungskandidatin kontaktierte den Prüfer und bat um nähere Erläuterungen zu den Gründen der Notenvergabe. Das sächsische Justizprüfungsamt sah darin einen nach der sächsischen Justizausbildungs- und Prüfungsordnung unzulässigen Beeinflussungsversuch.

Das Prüfungsverfahren wurde abgebrochen und die Klausurnote nachträglich auf „ungenügend (0 Punkte)“ herabgesetzt. Begründung: Die notwendige Unbefangenheit des Prüfers im Rahmen der Überprüfung der vergebenen Benotung sei mit dem Anruf beeinträchtigt worden. Während des Gesprächs hat die Kandidatin den Prüfer darüber informiert, dass sie bereits zum zweiten Mal an der Prüfung teilnehme und nicht die hinreichende Punktezahl erreicht habe, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden.

Die Prüfungskandidatin klagte. Das Verwaltungsgericht hob die Entscheidung auf und verpflichtete Landesjustizprüfungsamt das Prüfungsverfahrens fortzusetzen. Hiergegen legte das Landesjustizprüfungsamt Berufung eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage der Kandidatin ab. Das Bundesverwaltungsgericht folgte dieser Entscheidung nicht. Die von der Klägerin mitgeteilten Umstände waren nicht geeignet, die Unbefangenheit des Prüfers zu beeinträchtigen. Von einem verantwortungsbewussten und gewissenhaften Prüfer kann erwartet werden, dass er solche Mitteilungen richtig einzuordnen weiß und sich von ihnen im Rahmen seiner Bewertung nicht beeinflussen lässt. Daher war es nicht geboten, das Verhalten der Klägerin mit einer Sanktion zu belegen. Die vorgenommene Herabsetzung der Note auf „ungenügend (0 Punkte)“ verstieß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und verletzte dadurch das Grundrecht der Klägerin auf Berufswahlfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG.

Urteil: Bundesverwaltungsgericht Az.: 6 C 19.11 vom 21.03.2012

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Neuerungen für private Verkäufer bei eBay.de ab 04.02.2014

Donnerstag, 30. Januar 2014 9:11

Ab dem 04.02.2014 ändern sich für private Verkäufer die Angebotsgebühren auf eBay: Die ersten 20 Angebote pro Monat sind kostenlos. Das gilt sowohl für Artikel die mit Festpreis als auch Auktion eingestellt wurden. Danach fällt eine Gebühr an von 50 Cent pro Artikel, abhängig von Angebotsformat und Startpreis. Die Gebühr für die „Sofort-Kaufen“-Option entfällt. Die 0-Cent-Auktion bleibt aber weiterhin bestehen. Private Verkäufer können dadurch bis zu 100 Auktionen mit einem Startpreis von 1 Euro pro Monat ohne Angebotsgebühr einstellen.

Natürlich hat eBay nichts zu verschenken. Im gleichen Zug wird die Verkaufsprovision für private Verkäufer deutlich angehoben. Die Verkaufsprovision beträgt dann einheitlich 10 % des Verkaufspreises, maximal jedoch 199 Euro. Bisher galt eine Verkaufsprovision von 9% des Verkaufspreises, maximal 75 Euro. Diese Änderung gilt nicht für die Kategorien Fahrzeuge, Sportboote und Flugzeuge. Hier bleibt alles beim Alten.

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„Profikiller“ schon ab 200 Pfund

Mittwoch, 29. Januar 2014 19:28

Man kennt es aus verschiedenen Filmen: Will man jemanden „loswerden“ geht man in die nächste Bar und heuert einen Profikiller an. Wie der Spiegel berichtet, wollten britische Kriminalitätsforscher wissen, ob es so etwas wie Auftragsmörder tatsächlich gibt. Die Ergebnisse wurden im „Howard Journal of Criminal Justice“ veröffentlicht. Mit Hilfe elektronischer Pressearchive erfassten die Forscher Auftragsmorde aus den Jahren 1974 bis 2013 und glichen die Daten mit Gerichtsunterlagen ab. Zusätzlich wurden mit den überführen Tätern Interviews geführt.

Nach Erkenntnissen der Forscher liegt der Durchschnittspreis bei 15.180 Pfund (ca. 18.400 Euro). Der niedrigste Preis lag bei 200 Pfund (ca. 240 Euro), der höchste bei 100.000 Pfund (ca. 120.000 Euro). Die Forscher teilten die Täter anhand der Daten in vier Typen des westeuropäischen Auftragsmörders ein. Man fand heraus, das Auftragsmorde gar nicht so häufig vorkommen, wie man vielleicht glaubt. Innerhalb von 39 Jahren konnten lediglich 35 Fälle auf Mordaufträge zurückgeführt werden.

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Gesperrt bei Google AdSense

Mittwoch, 15. Januar 2014 13:33

Immer mehr Webseiten Betreiber und Blogger berichten darüber, dass Ihr Adsense-Konto gesperrt wurde. Sieht man sich die vielen Berichten in diversen Foren an, so entsteht auf den ersten Blick leicht der Eindruck, dass Google willkürlich handelt.

Google Adsense
Bei Google AdSense handelt es sich um ein Programm, mit dem Betreiber einer Webseite Geld verdienen können, indem sie relevante Anzeigen zu ihrem Online-Content schalten. Man meldet sich an und schon kann es losgehen. Eine Auszahlung erfolgt allerdings erst ab 70 EUR Einnahmen. Zuvor muss jedoch sowohl das Konto als auch die Anschrift verifiziert werden. Für die Kontoverifizierung erhält man von Google eine kleine Überweisung. Im Verwedungszweck ist ein „Code“ enthalten, den man bei Google eingeben muss. Das geht ziemlich schnell. Ganz anders die Verifizierung der Adresse. Hier muss man auf eine Postkarte von Google warten. Laut Google dauert es 3-4 Wochen bis die Karte eintrifft. In der Regel sollte man sich jedoch auf 5 Wochen und länger einstellen. Auch auf der Karte ist ein Code enthalten. Diesen gibt man in seinem Adsense Konto ein.

Kontosperrung durch Google
Die meisten Betroffenen berichten darüber, dass Sie gesperrt wurden als sie kurz vor der ersten Auszahlung waren. Google hält sich bei einer Sperre bedeckt und teilt lediglich mit:

Sehr geehrter Publisher,

mit unseren Werbeprogrammen möchten wir ein Online-Netzwerk schaffen, von dem sowohl Publisher und Werbetreibende als auch Nutzer profitieren. Aus diesem Grund sind wir bisweilen gezwungen, gegen Konten vorzugehen, deren Verhalten gegenüber Nutzern oder Werbetreibenden sich negativ auf die Wahrnehmung des Werbenetzwerks auswirken könnte. In Ihrem Fall wurden ungültige Aktivitäten auf Ihrer Website festgestellt. Deshalb musste Ihr Konto deaktiviert werden.

Leider können wir Ihnen nur beschränkt Informationen zu Ihrem Verstoß gegen die Richtlinien mitteilen. Wir verstehen, dass dies für Sie möglicherweise frustrierend ist. Wir müssen diese Vorsichtsmaßnahmen aber treffen, damit vorsätzliche Rechtsverletzer diese Informationen nicht verwenden können, um unsere Erkennungssysteme zu umgehen.

In einigen Fällen können Publisher wesentliche Änderungen vornehmen, um den Richtlinienverstoß zu beseitigen, und sicherstellen, dass die AdSense-Programmrichtlinien eingehalten werden (google.com/adsense/policies). Dazu besteht für Publisher die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen, damit wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung für das Problem finden können. Zur Unterstützung haben wir eine Liste mit den häufigsten Gründen für eine Kontoschließung erstellt. Lesen Sie sich diese Informationen unter http://support.google.com/adsense/bin/answer.py?answer=2660562 durch, bevor Sie eine Beschwerde einreichen. Bitte stellen Sie im Beschwerdeformular unter https://support.google.com/adsense/bin/request.py?contact_type=appeal_form eine genaue Analyse bereit. Wir melden uns dann bei Ihnen mit den entsprechenden Informationen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihr Google AdSense-Team

Eine nichtssagende E-Mail. Die Begründung, man könne keine Gründe nennen, da man sonst das Erkennungssystem umgehen könnte, ist schwer nachvollziehbar. Im Falle eines Widerspruchs erhielten die uns bekannten Betroffenen stets die Gleiche Antwort:

Sehr geehrter Publisher,

vielen Dank für die zusätzlich bereitgestellten Informationen. Wir wissen Ihr Interesse am AdSense-Programm sehr zu schätzen. Nach sorgfältiger Überprüfung Ihrer Kontodaten und Berücksichtigung Ihres Feedbacks haben unsere Experten bestätigt, dass die Deaktivierung Ihres AdSense-Kontos nicht aufgehoben werden kann.

Zusätzliche Informationen zu unseren Richtlinien bezüglich unzulässiger Aktivitäten oder zum Überprüfungsprozess finden Sie unter http://www.google.com/adsense/support/bin/answer.py?answer=57153. Zur Erinnerung: Publisher, deren Konten deaktiviert wurden, sind nicht mehr zur Teilnahme am AdSense-Programm berechtigt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihr Google AdSense-Team

Auch nach intensiver Recherche ist uns kein Fall bekannt indem Google eine Sperre aufgehoben hätte. Also steckt tatsächlich Willkür dahinter? Es drängt sich der Verdacht auf, dass Google vor Auszahlungen der Provision, insbesondere bei kleineren Websitebetreibern, auf Fehlersuche geht, um Auszahlungen zu verhindern. Hierzu behauptet Google einfach, dass ungültige Aktivitäten ausgeübt wurden.

Dies wäre allerdings wirtschaftlich gesehen Unsinn. Google AdSense verdient sein Geld damit, dass zum einen Werbung gebucht wird als auch auf möglichst vielen Plattformen präsent ist. Jeder Publisher, der sich an die Regeln hält, bringt Google Geld. Google ist ein Unternehmen, dass natürlich seinen Gewinn steigern möchte. Warum sollte Google Publisher somit sperren? Natürlich gibt es auch schwarze Schafe. Google AdSense ist ein Milliarden-Projekt mit mehreren Millionen Publishern. Ein Teil davon versucht das System zu missbrauchen. Dagegen muss sich Google natürlich wehren.

Allerdings sollte man auch die andere Seite der Medaille betrachten. Von der Sperre sind oft kleinere Publisher betroffen. Wenn ein Account gesperrt wird, dann wird das darauf befindliche Guthaben nicht ausgezahlt. Kleinere Publisher lohnen sich aufgrund des Aufwands für Google nicht. Unterstellt man, dass das durchschnittliche gesperrte Konto ein Guthaben von 100 EUR aufweist und mehrere tausend Nutzer monatlich gesperrt werden, so kommt eine beachtliche Summe zusammen. Doch was passiert mit dem Geld?

Publisher, deren Konto aufgrund eines Richtlinienverstoßes deaktiviert wurde, erhalten gemäß den AdSense-Nutzungsbedingungen keine weiteren Zahlungen. Die Einnahmen Ihres Kontos werden den betroffenen Werbetreibenden erstattet […]
Quelle: https://support.google.com/adsense/answer/2576043?hl=de&ref_topic=1342777

Ob die Einnahmen den betroffenen Werbetreibenden tatsächlich erstattet werden, ist als Außenstehender kaum nachvollziehbar. Sollte Google das Geld an die betroffenen Werbetreibenden nicht auszahlen, wäre dies wohl ein Fall von Betrug. Das Nachzuweisen dürfte sich als sehr schwierig erweisen. Sofern man weiß, von welcher Firma Google die Werbung auf der eigenen Seite geschaltet hat, könnte man die Werbetreibenden selbst kontaktieren und erfragen, ob sie in der letzten Zeit eine Erstattung erhalten habe. Kaum einer wird aber einen solchen Aufwand betreiben. Und ob das als Beweis ausreicht ist ebenfalls fraglich.

Das Verhalten von Google hinterläst einen unangenehmen Beigeschmack. Google sollte eine klare Grenze zwischen berechtigtem Verdacht sowie deutlichen Hinweisen ziehen. Natürlich ist letzteres ziemlich komplex in der Umsetzung. Ganz zu schweigen von der Form wie das Ganze durch google kommuniziert wird…

Thema: Für Webmaster | Kommentare (2) | Autor: