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Volkswagen hat Anspruch auf zweistellige Domain „vw.de“

Donnerstag, 19. Juni 2008 10:34

Die DENIC, die zentrale Vergabestelle für Domains mit der Landeskennung „.de“, hat sich bisher wegen „technischer Bedenken“ geweigert, Domains mit nur zwei Buchstaben zu registrieren. So auch bei vw.de, die der Konzern Volkswagen registrieren wollte. Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 29.04.2008 die Denic verurteilt, die Domain vw.de zu registrieren. Dabei berief sich das Gericht auf § 20 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen indem es heißt:

„Marktbeherrschende Unternehmen […] dürfen ein anderes Unternehmen in einem Geschäftsverkehr, der gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist, weder unmittelbar noch mittelbar unbillig behindern oder gegenüber gleichartigen Unternehmen ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar unterschiedlich behandeln.“

Aufgrund der marktbeherrschende Stellung der DENIC, sei § 20 GWB anwendbar, so die Frankfurter Richter. Denn nur über die DENIC können Domains mit der Endung „.de“ registriert werden. Konkurrenten gibt es nicht. Die Argumente der Denic waren für die Richter nicht stichhaltig genug und die Weigerung „unverhältnismäßig“. Ein Sachverständigengutachten hat ergeben, dass es nur noch auf 3,5 Prozent der untersuchten Nameserver Probleme mit kurzen Domains gäbe.

Ob die Entscheidung Einfluss auf die Verfügbarkeit von zweistelligen de-Domains haben wird, bleibt abzuwarten. Es gibt aber auch Einschränkungen. Bei Kombinationen wie „com.de“ oder „fr.de“ könnte es, laut Gutachten, zu technischen Problemen kommen. Ob die DENIC, die Registrierung zweistelliger Domainnamen komplett freigeben wird, ist noch offen.

Das Urteil kann man hier nachlesen: OLG Frankfurt am Main, Az.: 11 U 32/04 vom 29.04.2008

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spickmich.de und die GEW

Montag, 9. Juni 2008 13:02

Das Portal spickmich.de wurde von verschiedenen Lehrkräften verklagt, weil die Benotung von Lehrern durch Schüler unzulässig sei. Bisher ging das Portal immer als Sieger hervor (wir berichteten). Der Deutschen Philologenverband und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft gab zur aktuellen Rechtsprechung eine Pressemitteilung heraus. Darin wird bemängelt, dass Lehrkräfte von Schülern immer wieder diffamiert und bloßgestellt werden.

Nach einer Studie der Lehrergewerkschaft GEW waren 15 000 Lehrer schon einmal Opfer von Mobbing im Internet oder SMS. Marianne Demmer, Leiterin des GEW-Vorstandsbereichs Schule, fordert deshalb:

„Wir brauchen ein Bündel an Präventionsmaßnahmen und klare Regeln für ein gutes Schulklima, damit Mobbing keinen Nährboden hat“

Man sollte sich aber auch vor Dramatisierungen und Überreaktionen hüten:

„Schülerstreiche und Mobbing sind ein ‚altes Thema‘, das nun im Internet-Zeitalter angekommen ist. Jetzt müssen die Lehrkräfte lernen, gelassen und professionell mit den Herausforderungen umzugehen. In besonders gravierenden Fällen muss der Arbeitgeber professionelle Unterstützung sicher stellen.“

Auf die praktische Umsetzung darf man gespannt sein…

Quelle: PM GEW vom 26.05.2008

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Gewerbliche Verkäufer bei eBay müssen Telefonnummer angeben

Mittwoch, 4. Juni 2008 10:49

Wer über eBay gewerblich Waren anbietet, muss unter anderem über eine „Möglichkeit einer unmittelbaren Kommunikation“ informieren, so das OLG Oldenburg. Nach Meinung des Gerichts, gehört auch die Angabe einer Telefonnummer dazu, unter der man den Verkäufer erreichen kann.

In §5 Nr.11 TMG ist zu lesen:

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

[…]Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,[…]

Das Urteil kann man hier abrufen: OLG Oldenburg, Az:1 W 29/06 vom 12.05.2006

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Abmahner zahlt Kosten bei unberechtigter Abmahnung

Dienstag, 27. Mai 2008 9:30

Wer unberechtigt abgemahnt wird, kann gegen den Abmahnenden auch die Kosten eines Rechtsanwalts für die Rechtsverteidigung im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs geltend machen, so das AG Bonn mit Urteil vom 29.04.2008.

Der Abmahner wollte im vorliegenden Fall einen Wettbewerber wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Pflichten zur Anbieterkennzeichnung abmahnen. Das Gericht war jedoch der Auffassung, dass nur ein geringer Bagatellverstoß vorliege. Dies hätte der Abmahnende auch erkennen können. Dazu das Gericht:

„Dies hätte der Beklagte bei Anwendung gehöriger Sorgfalt auch erkennen müssen sowie die Tatsache, dass er keine Rechtsauffassung vertritt, die durchaus vertretbar ist (vgl. LG Berlin, Urt. v. 1.06.2007 – 103 0 246/06). Er verschickt seit Jahren zahlreiche Abmahnungen an Diensteanbieter, ohne die Besonderheiten der jeweiligen Sachverhaltskonstellationen zu berücksichtigen. Eine gewissenhafte Prüfung der Rechtslage und Anwendung der gebotenen Sorgfalt liegt insoweit nicht vor.“

Wie man sieht, kann eine Abmahnung auch mal nach hinten losgehen. Damit auch tatsächlich ein Anspruch auf Erstattung der Kosten vorliegt, muss geprüft werden ob der Abmahner bei einer gewissenhaften Prüfung der Rechtslage hätte erkennen können, dass die Abmahnung unberechtigt ist. In der Praxis wird das schwer nachzuweisen sein.

Das ganze Urteil gibt es hier: AG Bonn, Az.: 2 C 525/07 vom 29.04.2008

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Verpackungsverordnung gilt auch für Vereine

Mittwoch, 21. Mai 2008 18:07

Jeder der Waren gewerblich an den Endverbraucher verkauft, ist verpflichtet die verwendete Verpackung zu entsorgen. In § 3 IX der „Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen“ wird definiert, wer Vertreiber in diesem Sinne ist:

„Vertreiber im Sinne dieser Verordnung ist, wer Verpackungen, Packstoffe oder Erzeugnisse, aus denen unmittelbar Verpackungen hergestellt werden, oder Waren in Verpackungen, gleichgültig auf welcher Handelsstufe, in Verkehr bringt. Vertreiber im Sinne dieser Verordnung ist auch der Versandhandel.“

Insbesondere bei eBay stellen sich viele Verkäufer die Frage ob ihr handeln nun gewerblich oder privat ist. Es herrscht eine große Rechtsunsicherheit, da die Gerichte oft zu sehr unterschiedlichen Auffassungen gelangen (siehe: Abmahnungen bei eBay).

Wer sich nicht an die Verordnung hält, kann wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt werden. Auch ein Bußgeld bis zu 50.000€ pro Verstoß kann verhängt werden. Was viele nicht wissen: Das betrifft auch Vereine, die Abzeichen oder Bekleindung an Endverbraucher verkaufen.

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Internetvertragsfalle „free SMS“

Montag, 19. Mai 2008 13:31

Ein Verbraucher hat sich auf der Seite von smsfree24.de angemeldet, um die vermeintlich kostenlosen Dienste in Anspruch zu nehmen. Nach einiger Zeit kam die Rechnung, da angeblich ein zweijähriger Vertrag geschlossen wurde. Der Kunde zahlte nicht. Daraufhin klagten die Betreiber auf Zahlung des Entgelts für die Nutzung der Seite. Das AG Hamm wies die Klage zurück, mit der Begründung:

„Jedoch selbst für den Fall, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen entsprechende Regelung der Entgeltlichkeit enthalten sollten, wäre diese Klausel gem. § 305c Abs.1 BGB als überraschende Klausel nicht Vertragsbestandteil geworden.“

Durch Verwendung von Begriffen wie „gratis“ und „umsonst“, wird der Besucher in dem Glauben gelassen, es handle sich um einen kostenlosen Dienst. Der Nutzer musste also nicht damit rechnen, dass es sich um entgeltliche Leistungen handelt. Auch wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen wurde. Somit war nach § 305c BGB die entsprechende Klausel überraschend.

Das Urteil des AG Hamm kann man hier nachlesen: Amtsgericht Hamm, Az.:17 C 62/08 vom 26.03.2008

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Abmahnrisiko bei eBay

Mittwoch, 14. Mai 2008 22:06

Kurz nach der Gründung war Ebay eine Art virtueller Flohmarkt. Ähnlich war es auch als das Onlineauktionshaus nach Deutschland kam. Heute stellen Gewerbetreibende den Großteil der Verkäufer bei Ebay. Doch viele, insbesondere die ein Kleingewerbe haben, wissen nicht, dass sie sich in ein Haifischbecken begeben. Das trifft auch auf Privatleute zu. Ehe man sich versieht, ist man Gewerbetreibender bei Ebay. Auch wenn man das gar nicht will. Da reicht es schon mal ein paar Artikel zu viel reinzustellen. Gewerblichen Ebay-Anbieter haben umfangreiche Informations- und Belehrungspflichten…(ganzen Artikel lesen)

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Softwaresuche kann zur Kostenfalle werden

Sonntag, 11. Mai 2008 19:23

Verbraucherschützer warnen vor einer neuen Kostenfalle. Viele Nutzer die in Suchmaschinen nach Software wie „Open Office“ oder Antivirenprogrammen gesucht haben, sind ungewollt Abonnementverträge eingegangen. Unter den Suchergebnissen war auch der Anbieter mega-downloads.net gelistet.

Auf der Seite von mega-downloads.net wird man aufgefordert seine Daten einzugeben. Der Hinweis, dass man mit Abschicken der Daten ein Abonnement eingeht, ist leicht zu übersehen. Das Abonnement schließt man für 2 Jahre. Die Kosten betragen acht Euro pro Monat.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt Internet-Nutzern, Zahlungsaufforderungen des Anbieters zurückzuweisen. Man soll darauf hinweisen, dass kein rechtskräftiger Vertrag zu Stande gekommen sei. Auf der Website der Verbraucherzentrale können entsprechende Musterschreiben runtergeladen werden.

Hier geht es zu den Musterschreiben (es öffnet sich ein neues Fenster): Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen

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Kosten für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen trotz eigener Rechtsabteilung ersatzfähig

Samstag, 10. Mai 2008 13:47

Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass in der Regel im Zuge einer Abmahnung auch die Anwaltskosten des Abmahnenden ersetzt werden müssen.

Im vorliegenden Fall ging es um die Deutsche Telekom AG. Diese hat sich für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nicht der eigenen Rechtsabteilung bedient, sondern dafür externe Anwälte engagiert. Ein Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung ist nicht verpflichtet die eigenen Juristen zur Überprüfung von Wettbewerbern einzusetzen und ggf. Abmahnungen auszusprechen. Dies gehöre nicht zu den originären Aufgaben eines gewerblichen Unternehmens, so das Gericht. Die tatsächliche Organisation des abmahnenden Unternehmens ist hierbei ausschlaggebend.

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Polizeikommissar wegen Nebentätigkeit als Internethändler aus dem Dienst entfernt

Donnerstag, 8. Mai 2008 14:42

Ein 51-jähriger Polizeikommissar aus Rheinland-Pfalz wurde wegen einer nicht genehmigten Nebentätigkeit als Internethändler aus dem Dienst entfernt. Er kaufte überwiegend neuwertige Ware an, um sie dann Gewinnbringend über eBay zu verkaufen. In den Jahren 2003 bis 2006 machte er einen Gesamtumsatz in Höhe von rund 160.000 Euro. Die hierfür nötige Nebentätigkeitsgenehmigung hatte er nicht.

Der Beamte wurde auf Antrag des Landes entlassen. Das OLG Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung. Durch die Tätigkeit wurde sein dienstliche Interessen beeinträchtigt, da der im großem Umfang betriebene Internethandel dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung schade, so die Begründung.

Im Jahr 2003 war der Beamte wegen eines Disziplinarverfahrens für mehr als ein Jahr vorläufig des Dienstes enthoben. Erschwerend kam hinzu, dass der Beamte seiner Tätigkeit als Internethändler innerhalb eines Zeitraums nachging, in dem er wegen Krankheit keinen Dienst verrichten konnte. Der Beamte hat durch sein Verhalten endgültig das Vertauen des Dienstherren verloren. Eine Entfernung aus dem Dienst war daher geboten.

Quelle: Pressemitteilung OVG Rheinland-Pfalz vom 08.05.2008

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