Keine Prüfungspflicht für Provider

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 27.02.2003 die Rechte von Internet-Providern gestärkt. Es stellte klar, dass bei der Konnektierung einer Domain eine Prüfungspflicht selbst bei offenkundigen Rechtsverstößen nicht besteht. Es liegt somit keine Verletzung der Markenrechte vor.Urteil des OLG Hamburg vom 27.02.2003, Az.3 U 7/01

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