Bezahlen mit Paypal: Wirklich sicher?
Die Firma eBay betreibt das weltweit größte Internetauktionshaus. Einen „echten“ Konkurrenten, der eBay das Wasser reichen könnte, gibt es (noch) nicht. Die deutsche Zweigniederlassung hat zum 25.09.2008 neue Bedingungen für Verkäufer eingeführt. Unter anderem wurde festgelegt, dass alle Festpreisartikel, die in Verbindung mit einem Ebay Shop angeboten werden, PayPal als zusätzliche Zahlungsmethode anbieten müssen.
Die Firma Paypal ist sowohl eine Tochtergesellschaft der Firma Ebay, als auch ein von ihr betriebenes Online-Bezahlsystem, das zur Begleichung von Beträgen genutzt wird. PayPal funktioniert ähnlich wie ein Treuhandkonto. Der Käufer zahlt den Kaufpreis bei PayPal ein. Das Geld wird von da an den Verkäufer weitergeleitet. Der ganze Service ist natürlich nicht kostenlos. Jedenfalls nicht für Verkäufer. Ab 25.09.2008 sind Verkäufer gezwungen einen Bezahldienst anzubieten, zu dem sie sich gesondert anmelden müssen und der auch mit Kosten und finanziellen Risiken verbunden ist. Pro Transaktion berechnet Paypal zusätzlich eine Gebühr von 3,9% des Umsatzes sowie 0,35 € Grundgebühr. Dazu kommen noch die Gebühren für den Handel auf Ebay, die je nach Umsatz variieren. Die ganzen Gebühren kommen dabei der Firma Ebay zu Gute. Paypal verspricht zwar eine schnelle und sichere Zahlungsabwicklung, dies ist aber, wie man oft in verschiedenen Berichten der Medien lesen kann, nicht immer der Fall. Die vermeintlich sichere Zahlungsmethode für den Verkäufer ist mit erheblichen Risiken verbunden. Dieses Risiko wird dem Verkäufer durch Ebay aufgezwungen.
„Aber Paypal bietet doch einen Käufer- und Verküferschutz, was soll da groß passieren?“ Haben Sie einen Blick in die Nutzungsbedingungen von Paypal geworfen? Nein? Sicherlich nicht. Wer hat schon Lust sich so einen dicken AGB Wälzer durchzulesen. Aber einen Blick ist es allemal Wert. Die Verkäuferschutzrichtlinie ist Bestandteil der Paypal AGB. Unter Punkt 1.4 ist zu lesen:
„Der Verkäuferschutz von PayPal ist eine kostenlose Kulanzleistung.“
„Rundum abgesichert“? Wohl kaum. Das Wort Kulanz bezeichnet ein freiwilliges Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern. Ein Rechtsanspruch auf den „Verkäuferschutz“ besteht somit nicht. Auch der „Käuferschutz“ wird stark eingeschränkt. In der Werbung verspricht Paypal:
„Gesucht, gefunden und gleich bezahlt – mit PayPal. Und jetzt lässt das ersehnte Paket ewig auf sich warten. Oder der Inhalt entspricht ganz und gar nicht der Beschreibung. Das ist ärgerlich, aber nicht unlösbar: Denn genau dafür haben wir den PayPal-Käuferschutz eingerichtet. Wir erstatten Ihnen den vollen Kaufpreis (ganz gleich, wie hoch er war) und die Versandkosten.“
In der „PayPal-Käuferschutzrichtlinie“ liest sich das dann so:
„Der PayPal-Käuferschutz gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab. […] Diese Entscheidung und damit auch die Entscheidung über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ist endgültig und der Rechtsweg ausgeschlossen. […] PayPal behält sich das Recht vor, jederzeit im eigenen Ermessen und ohne Angabe von Gründen den PayPal-Käuferschutz zu ändern oder zu streichen. Offene Forderungen zum Zeitpunkt der Streichung werden weiterbearbeitet, bis eine endgültige Entscheidung vorliegt. “
Die vollmundige Versprechnung wird in der AGB eingeschränkt und teilweise ganz zurückgenommen. Wenn es darauf ankommt, wird der Kunde im Stich gelassen. Paypal behält sich sogar vor Zahlungen, die „als potentiell risikoreich angesehen werden“ einer Prüfung zu unterziehen. In der Praxis bedeutet das: Zufällige Einfrierung des Guthabens.
Nutzungsbedingungen 4.3:„Bei auftretenden Zahlungsausfällen ist PayPal berechtigt, bis zur Klärung Ihres Anspruches auf Verkäuferschutz Ihren Zugriff auf Ihr Guthaben einzuschränken.“
Die negativen Berichte über Paypal häufen sich. Der häufigste Grund: Verdacht der Geldwäsche. Das Konto wird meist nach Einreichung von Belegen wie beispielsweise Stromrechnungen wieder entsperrt. Oft sogar erst nach Monaten. Gegen die Kontosperrung kann man sich kaum wehren, da es kaum deutschsprachiger Ansprechpartner gibt. Paypal selbst hat seinen Sitz in Luxemburg. Wer gegen Paypal klagen will, der muss es in London tun. Es gilt englisches Recht. Man kann sich auch bei einem Ombudsmann beschweren. Allerdings nur in englisch. Der Zahlungsempfänger sieht sich in erster Linie mit Nachteile konfrontiert.
Doch wie können sich Verkäufer am besten helfen? Tipp: Man sollte alle Zahlungseingänge bei Paypal sofort auf das eigene Bankkonto weiterleiten. Größere Geldbeträge sollten nicht auf dem Paypal Konto verbleiben. So wird man von grundlosen Sperrung weniger hart getroffen. Wie viel Zeit zwischen Sperrung und Wiedereröffnung vergeht, ist oft unterschiedlich. Im schlimmsten Fall kann sich das für Händler existenzbedrohend auswirken.
450.- Euro, verteilt auf 4 Jahre habe ich durch Betrug bei Ebay verloren. Betrüger feiern Hochkonkunktur bei Ebay. In den Medien wurden zahlreich Betrugsfälle angesprochen. Ebay selbst, sagt: Das war nur Werbung für das Unternehmen. Nichts hat sich seit den Medienberichten verändert. Das läge auch nicht am Interesse des Unternehmens. Zwei mal ein Päcken mit der Deutschen Post zum Käufer gesendet. Der Käufer behauptet: „Ich habe nichts bekommen.“ Pech, wer sein Päckchen für 3,90 Euro anstelle von 6,90 Euro mit Versicherung losschickt. Für Hartz IV Empfänger können diese drei Euro Unterschied, entscheidend sein. Laut Kripobericht laufen 1500 Betrugsfälle am Tag über den Schreibtisch. Ebay kümmert das alles nicht.: „Wir sind nur die Plattform“, heißt es.
Besonders beliebt, ist der Betrugsversuch von hochverschuldeten Personen. Diese bieten verschiedene Wertgegenstände an, die sie nicht besitzen. Der Käufer zahlt und sieht weder den Gegenstand noch das Geld jemals wieder. Wo nichts ist, (durch Schulden) dort kann auch per Gerichtsbeschluß nichts geholt werden. Der ermittlende Polizeibeamte meint: „Ob Sie selbst arm sind oder nicht, das kümmert diese Betrüger nicht. Die wollen nur das Geld. Die verdienen sich damit ein kleines Zubrot „. Zitat Ende. Sehr merkwürdig sind die Geschäftsaktivitäten von Ebay hinsichtlich des Käuferschutzes. Bei Paypal Ja !, bei Ebay Nein !. Ein Beweis, daß Ebay nicht daran interessiert ist den Käufer zu schützen, sondern nur daß er sich bei Paypal anmeldet, zur Gewinnmaximierung. Den Käuferschutz kann bei Paypal auch jemand in Anspruch nehmen, der ein vollständig unversehrten Artikel erhalten hat. Den Beweis, für den Mangel der Ware, muß der Käufer erst vor Gericht erbringen. Und eine Gerichtsverhandlung scheuen die Meisten.
Es kommt noch besser. Paypals Rechtsanwälte, forden die Kaufpreiserstattung, nebst Gebühren für den Betrüger „kostenlos“ ein.
Abschließend lässt sich sagen: Wenn dieses unseriöse Unternehmen Konkurs erleiden, würde, ist eine gute „Tat“ vollbracht worden. Leider gibts es keine Alternativen zu Ebay, meist wegen der hohen Investitionskosten.
Und wer sein Konto bei Ebay auflösen will, der überlegt sich dieses vorher zehn mal. Sehr seltene und kostbare Güter werden schließlich nur bei Ebay angeboten. Auch wird bei Ebay „Massenware“ konkurenzlos günstig angeboten. Also gibt es auch dort keine Alternativen.
In meinem Fall läßt der Ärger nicht lange auf sich warten. Einen Artikel im Wert von 350.- Euro für 270.- Euro eingestellt. 20 Tage gewartet. Keine Käufer, aber 10.- Euro Gebühren bezahlt. Per Email wird mir mitgeteilt, daß das kostenfreie Wiedereinstellen von Artikeln, seit 2008 für Festpreisangebote nicht mehr möglich ist. :(((
Die gezahlte Provision können Sie sich doch wieder holen. Gehen Sie unter „Verkaufte Artikel“. Dort können Sie ganz rechts auswählen: „Nicht bezahlter Artikel/Abbruch der Transaktion“. Der Rest ist selbsterklärend. Wenn Sie sich mit dem Käufer nicht einigen können, schließen Sie den Fall und eBay erstattet Ihnen die Verkaufsprovision. Der Käufer wird noch zusätzlich verwarnt.
[…] Quelle: Akte-Abmahnung […]
Ich stelle mir gerade vor was los wäre wenn die etablierten Bezahldienste („Banken“) meinten sich in die Geschäfte ihrer Kundschaft einmischen zu müssen.
#k.
Ich möchte mich wehren gegen die 2. Limitierung meines Kontos in 3 Jahren. Umsatzverlust ca 400 EUR / Tag. Wo kann dieser Ombudsmann kontaktiert werden ? Englisch no problem 4 me.
Die Deutsche Ladungsfähige Anschrift von PayPal lautet:
PayPal Deutschland GmbH
14532 Kleinmachnow
Brandenburg
Bundesrepublik Deutschland
Telefonnummer: (0900) 1463229
Telefaxnummer: (030) 80195365
Handelsregister: Potsdam Stadt HRB 17106 P Branche: Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten …
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