Call-in-shows: Jetzt werden Bußgelder verhängt

Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Gewinnspielsatzung haben Landesmedienanstalten Bußgelder gegen Call-in-Shows wegen Täuschung der Zuschauer verhängt. Als Erste traf es „Sat.1“ und „Das Vierte“. Die Landesmedienanstalt hat dabei u.a. die mangelhafte Zuschauerinformationen über das Teilnahmeentgelt, Teilnahmebedingungen und den Ausschluss Minderjähriger bemängelt. Beanstandet wurden auch irreführende Aussagen hinsichtlich der Bedeutung der Anzahl der Gewinnleitungen und zum Schwierigkeitsgrad des Rätsels. Gegen 9Live laufen bei der Bayerischen Landeszentrale für Medien mindestens sieben Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen ähnlicher Vertöße.

Die Einstellung der Landesmedienanstalt scheint sich geändert zu haben. Noch vor einigen Monaten hieß es man müsse aufpassen, nicht zu viel zu regulieren. Das klingt nun ganz anders:

„Die Landesmedienanstalten machen ihre Ankündigung wahr, die Regelungen der Gewinnspielsatz konsequent anzuwenden. Es ist nicht hinnehmbar, wenn Verbraucher und Nutzer im Rahmen von Gewinnspielsendungen getäuscht und an der Nase herumgeführt werden. Das werden die Landesmedienanstalten unterbinden”

Gegen Sat.1 wurde wegen der Sendung „Quiznight“ in vier Fällen Bußgelder in Höhe insgesamt 40.000 EUR verhängt. Dabei wurde bereits berücksichtigt, dass es sich hierbei um einen „Wiederholungstäter“ handelt. Es wird zwar durchgegriffen, die Strafen sind jedoch ein Witz im Vergleich zu den Einnahmen, die die Sender durch Gewinnspiele erzielen.

Quelle:Pressemitteilung 16/2009 der ZAK

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