Der Staatsschutz im Kinderzimmer

Ein 14 Jähriger Schüler wurde verdächtigt, einen beleidigenden Kommentar auf der Facebookseite des Strafrechtsprofessors Holm Putzke hinterlassen zu haben. Der bayerischce Staatsschutz durchsuchte daraufhin dessen Zimmer. Den Beamten der Münchner Staatsschutz-Abteilung ging es dabei vorangig um den Laptop des Sohnes. Die Familie wehrte sich gegegn die Durchsuchung und bekam Recht. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, wurde die Durchsuchung vom LG München I für rechtswidrig erklärt.

Der Passauer Rechtswissenschaftler Putzke hatte sich 2012 während der Debatte um die medizinisch nicht-indizierte Zirkumzision als Gegner der Beschneidung ausgeprochen. Er forderte, dass religiös motivierte Beschneidungen bei minderjährigen Jungen strafrechtlich zu ahnden seien. Daraufhin bekam er mehrere Drohbriefe und beleidigende E-Mails, so die Süddeutsche Zeitung. Auf seiner Facebookseite wurde er als „kleines dreckiges Vorhaut Schwänzchen“ bezeichnet. Er erstattete daraufhin Strafanzeige.

Auf Nachfrage der Süddeutschen Zeitung erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft München I, Peter Preuß, dass der Staatsschutz zuständig sei, da die Beschneidungsdiskussion eine politische Debatte gewesen sei. Bei den Ermittlungen stieß man auf den 14-Jährigen als vermeintlichen Urheber der unter einem Pseudonym versandten Nachricht.

Allerdings habe selbst die Polizei Zweifel an der Täterschaft des Schülers gehabt: Der Duktus wie auch der Inhalt des Facebookeintrags lasse eher auf einen Erwachsenen als auf ein Kind schließen. Da jedoch schon gewichtige Bedenken an der Täterschaft des Jugendlichen bestanden, fehlte es am erforderlichen Anfangsverdacht für eine Durchsuchung, so das LG.

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