Die Fallstricke der Neuen Paypal AGB

Am Montag hat Paypal seine Kunden darüber informiert, dass zum 14.10.2009 die AGB „aufgrund von Produkt- und Gesetzesänderungen“ aktualisiert wird. Klingt harmlos, ist es aber nicht. Trotz des „Paypal-Zwangs“ war bisher kein eBay Händler verpflichtet eine Paypal Zahlung anzunehmen. Man tat dies oft zähneknirschend aus Kulanz gegenüber dem Kunden. Anscheinend gab es jedoch viele Händler, die die Lücke in der bisherigen AGB ausgenutzt haben, um die Annahme der Zahlung zu verweigern. In den noch aktuellen Nutzungsbedingungen findet sich unter Punkt 3.7 (in der neuen AGB unter 3.8) folgender Eintrag:

„Wenn Sie E-Geld senden, ist der Empfänger nicht verpflichtet, diese Zahlung anzunehmen.“

Das lies den Verkäufern immerhin eine Wahl, auch wenn dieser Umstand sehr vielen unbekannt war. In der neuen Paypal AGB, die ab 14.10.2009 gilt, ist nun unter Punkt 4.2a folgendes  zu lesen.

„Wenn PayPal als Zahlungsmethode in Ihrem eBay-Angebot genannt ist, müssen Sie PayPal-Zahlungen akzeptieren“.

Über diese Änderung könnte man ja noch hinwegsehen. Doch das waren noch nicht alle Änderungen. Paypal wirbt damit, dass Zahlungen praktisch sofort beim Verkäufer sind. Auf der Hauptseite lesen wir:

„[…]Außerdem kommen Ihre Einkäufe früher bei Ihnen an, weil die Zahlung schnell beim Verkäufer ist.[…]“

Davon ist in der neuen AGB nichts mehr zu lesen. Punkt 3.1 der Nutzungsbedingungen:

„Wenn Sie eine Zahlung mit PayPal senden, erteilen Sie uns damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen nach Maßgabe dieser Vereinbarung gilt eine Frist von drei Geschäftstagen als vereinbart.[…] Wir sind nur dann verpflichtet, den Zahlungsauftrag innerhalb von drei Geschäftstagen nach dessen Eingang auszuführen, wenn: es sich um eine Zahlung zwischen PayPal-Konten handelt, die in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) registriert sind,[…]“

Mit einer Online Banküberweisung kommt das Geld am nächsten Tag an. Wo ist dann der Vorteil von Paypal? Es ist jedenfalls nicht die Geschwindigkeit der Zahlungsabwicklung. Des Weiteren bietet Paypal eine „Reservefunktion“ an. Das Guthaben, dass auf dem „Reservekonto“ landet, steht dem Nutzer nicht zur Verfügung. Das ist beispielsweise bei „PayPal-Zahlungen, bei denen die Zahlungsquelle eine Lastschrift mit Sicherheitsprüfung ist“. Eine Frist, wann das Geld spätestens freigegeben wird, ist nicht genannt.

„Punkt 3.7: Sie stimmen für diesen Fall zu, dass PayPal zunächst den von Ihrer Bank erhaltenen Betrag auf Ihr Reservekonto bucht. Dort bleibt das E-Geld so lange, bis unserer Einschätzung nach kein Risiko mehr besteht, dass die Zahlung von Ihrer Bank wegen Kontounterdeckung zurückgebucht wird.“

Um sich vor Zahlungsausfallrisiken zu schützen, kann Paypal aus dem Guthaben des Paypal Kontos eine Reserve bilden.

„Als Bank sind wir dazu verpflichtet, uns gegen Zahlungsausfallrisiken zu schützen. Im Rahmen dessen können wir aus Ihrem Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto eine Reserve bilden. Das geschieht dann, wenn wir aufgrund uns zur Verfügung stehender Informationen berechtigterweise zu der Einschätzung kommen, dass im Zusammenhang mit Ihrem PayPal-Konto ein erhöhtes Ausfallrisiko für uns besteht. Das bedeutet: Ein bestimmter Teil Ihres Guthabens oder Ihrer eingehenden Zahlungen wird auf Ihr Reservekonto gebucht und erscheint als „nicht verfügbar“ in Ihrer Kontoübersicht. Über dieses Guthaben können Sie nicht unmittelbar verfügen.“

Eine Bank, die von meinem Guthaben eine Reserve bildet, so dass mir das Geld nicht zur Verfügung steht? Davon habe ich in Deutschland noch nicht gehört. Es versteht sich eigentlich von selbst, dass Paypal für das „Reservekonto“ keine Zinsen zahlt. Natürlich kann Paypal nicht willkürlich irgendwelche Bedingungen für das „Reservekonto“ festlegen… Oder doch?

„Die Bedingungen richten sich danach, was wir für notwendig erachten, um die mit Ihrem PayPal-Konto verbundenen Risiken zu minimieren.“

Wer gegen die Willkür etwas unternehmen will, dem wird gleich mitgeteilt, was Paypal von Kunden hält, die meinen irgendwelche Rechte zu haben:

„Wenn Sie mit der Bildung einer Reserve nicht einverstanden sind, können Sie Ihr PayPal-Konto schließen. Wenn Ihr PayPal-Konto, gleich aus welchem Grund, geschlossen wird, können wir eine Reserve für 180 Tage lang einbehalten.“

Der Kunde ist verpflichtet das „Risikomanagement“ von Paypal nach Kräften zu unterstützen. So muss man auf Anforderung und auf eigene Kosten „zusätzliche Informationen über die finanzielle Situation und den Betrieb Ihres Gewerbes oder Unternehmens zur Verfügung [stellen]“.

Punkt 10.7: „Sie sind verpflichtet, uns auf Anfrage auf Ihre Kosten zusätzliche Informationen über die finanzielle Situation und den Betrieb Ihres Gewerbes oder Unternehmens zur Verfügung zu stellen, wie zum Beispiel Jahresabschlüsse (testiert oder in sonstiger Form geprüft), Aufstellungen anderer Zahlungsdienstleister, Registerauszüge oder Ausweiskopien.“

Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnise schert sich Paypal anscheinend nicht.

Erhebung von Gebühren für die Akzeptanz von PayPal doch zulässig?
Eine positive Änderung gibt es aber. Bisher war es nicht gestattet, Zuschläge oder Gebühren für PayPal-Zahlungen oder die Akzeptanz von PayPal als Zahlungsverfahren zu erheben. (Punkt 4.6). Anscheinend hat doch ein Umdenken bei Paypal stattgefunden. Unter dem unscheinbaren Titel „4.5 Keine abwertende Darstellung von PayPal als Zahlungsmethode“ findet sich folgender entscheidender Satz:

„Sofern Sie für die Nutzung von PayPal Ihren Kunden einen Aufschlag berechnen, dürfen Sie das nur im rechtlich zulässigen Rahmen und müssen Ihre Kunden darüber entsprechend selbst informieren, da dies anderenfalls (straf-) rechtliche Konsequenzen haben könnte.“

Leider ist Paypal nur in diesem Punkt dem Kunden entgegengekommen. Die restlichen Änderungen sind eher zu dessen Nachteil. Es darf jedoch bezweifelt werden, ob die neue AGB überhaupt in dieser Form gültig ist. Viel machen kann ein eBay Händler jedenfalls nicht. Es ist kompliziert und zeitaufwändig ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg und Gerichtstand in Großbritannien zu verklagen.

Problemen mit Paypal
Bei Problemen mit Paypal, die sich nicht über den Kundenservice lösen lassen, kann man sich an folgende Institutionen wenden:

1. CC-Net (Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren): http://www.ecc-net.info/ECCnet/adr-eccnet_germany.html
2. Ombudsmann für Finanzfragen (UK Financial Ombudsman Service) http://www.financial-ombudsman.org.uk
3. CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) 110 Route d’Arlon, L-2991 Luxemburg.

Leider liest sich kaum einer die AGB durch, bevor er sie akzeptiert. So kommt es im Fall des Falles oft zu bösen Überraschungen.

Be Sociable, Share!

Autor:
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: E-Commerce

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren