Die gute alte Jugendherberge, eine Marke?

Mit Beschluss vom 26.01.2009 (Az:25 W (pat) 8/06) hat das Bundespatentgericht (BPAtG) entschieden, dass die Marke „Jugendherberge“ für die Bereiche Verpflegung, und Veranstaltung von Reisen nicht „unterscheidungskräftig“ ist. Die Marke wurde deshalb gelöscht. Nach Ansicht der Richter, verbinde man mit dem Begriff eine „einfach ausgestattete Unterkunftsstätte für Jugendliche“. Auch sei die Wortkombination durchaus gebräuchlich für Unterkunfts- oder Übernachtungsstätten.

Geklagt hatte ein Hotel- und Hostelunternehmen und beantragte die Löschung der Marke „Jugendherberge“. Markeninhaber war das Deutsche Jugendherbergswerk. Das Urteil ist hier zu finden: BPAtG Beschluss vom 26.01.2009 (Az:25 W (pat) 8/06)


Be Sociable, Share!

Autor:
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Urheberrecht

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren