Ehemaliger Dienstleister von Amazon erwirkt einstweilige Verfügung gegen den HR

Die ARD-Doku „Ausgeliefert! Leiharbeit bei Amazon“ berichtete über die skandalösen Arbeitsbedingungen bei Amazon Deutschland. Nun wehrt sich gegen die Vorwürfe ein ehemaliges Patnerunternehmen. Dieses wurde in der Dokumentation stark kritisiert. Der Dienstleister erwirkte vor dem LG Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Hessischen Rundfunk. Die Darstellung sei überzogen, so das Argument.

In der Dokumentation warf der Hessische Rundfunkt Amazon vor, seine Mitarbeiter in „heruntergekommenen“ Unterkünften unterzubringen und sie im Kellerrestaurant „abzufüttern wie die Schweine“. Für die Unterkünfte war jedoch nicht Amazon, sondern das von Amazon Beautragte Zeitarbeitsunternehmen zuständig. Nach Veröffentlichung des Beitrag wurde der Vertrag zwischen Amazon und der Zeitarbeitsfirma nicht mehr verlängert. Die Zeitarbeitsfirma vertritt die Auffassung, dass die Unterkünfte nicht zu beanstanden waren. Vielmehr sollen die gezeigten Materialien manipuliert gewesen sein. Die Berichterstattung sei eine Schmähkritik. Um eine weitere Veröffentlichung zu unterbinden, beantrage das Unternehmen vor dem LG Hamburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Der Hessische Rundfunk beruft sich darauf, dass die Aussage von der Meinungsfreiheit geschützt sei. Des Weiteren bestreitet der HR den Vorwurf, dass die Verfasserin nie bei Amazon beschäftigt gewesen sein soll. Der Name sei aus Gründen des Informantenschutzes absichtlich abgeändert worden.

Das Landgericht Hamburg erließ die einstweilige Verfügugung. Die Dokumentation darf somit nur noch ohne die betreffende Passage gezeigt werden. Der Hessische Rundfunk kann gegen die Verfügung aber Rechtmittel einlegen.

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