Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

Wenn auf einer Website mit der Top-Level Domain „uk“ Waren mit Euro-Preisen angeboten und dabei Urheberrechts Dritter verletzt, so ist der Gerichtsstand in Deutschland, wenn eine elektronische Korrespondenz in deutscher Sprache angeboten wird. Das gilt für den Fall, wenn das schädigende Ereignis nicht in Deutschland eingetreten ist. OLG Köln, Entscheidung 30. Oktober 2007

Be Sociable, Share!

Autor:
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Haftung für Inhalte

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren