Kirchhof-Gutachten zum Thema Rundfunkgebühren

Das Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Prof. Dr. Paul Kirchhof zur Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist veröffentlich worden. Darin empfiehlt Kirchof die Abkehr von der gerätebasierten Gebührenerhebung und empfiehlt die Einführung einer Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Er spricht von einem „Rundfunkbeitrag“. In dem Gutachten ist zu u.a. zu lesen:

Das Empfangsgerät ist ein ungeeigneter Anknüpfungspunkt, um die Nutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tatbestandlich zu erfassen und die Nutzungsintensität sachgerecht zu unterscheiden […] Der bisherige geräteabhängige Rundfunkbeitrag genügt diesen Anforderungen nicht […] Die verfassungsrechtlich gebotene Reform gilt deshalb nicht dem Beitrag, der von den Haushaltungen und Gewerbebetrieben geschuldet wird, sondern dessen Ausgestaltung in dem formalen Tatbestand des Empfangsgerätes.

Der Rundfunkbeitrag soll markt- und staatsunabhängig erhoben werden. Auch ein zukünftig genereller Verzicht auf Werbung und Sponsoring bei Eigenproduktionen ist im Gespräch. In einem anderem Gutachten vom letzten Jahr hat Professor Armin Dittmann ebenfalls festgestellt, dass die Haushaltsabgabe verfassungsmäßig wäre. Die Rundfunkkommission der Länder muss das Gutachten auswerten und für die Ministerpräsidentenkonferenz am 9. Juni 2010 einen Vorschlag für die Ausgestaltung eines neuen Gebührenmodells erarbeiten.

Kirchhof-Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (PDF).

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