Klage gegen spickmich.de vom BGH abgewiesen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 23. Juni 2009 (Az.:VI ZR 196/08) entschieden, dass die Benotung von Lehrern im Internetforum spickmich.de erlaubt ist. Das Recht der Nutzer des Portals auf freien Meinungsaustausch und Kommunikation überwiege das Recht der klagenden Lehrerin auf informationelle Selbstbestimmung. Des Weiteren beschränke sich die Bewertung nur auf die berufliche Tätigkeit der Lehrer, so das Gericht. Das BGH bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Köln und des Oberlandesgerichts Köln. Dennoch betonte der BGH, dass es sich hierbei um eine Einzellfallentscheidung handele. Das Urteil sei nicht grundsätzlich auf andere Bewertungsportale übertragbar.

Geklagt hatte eine Lehrerin aus NRW (wir berichteten), da sie bei spickmich.de bewertet worden war. Die mit den Schulnoten 1 bis 6 abzugebenden Bewertungen sind an vorgegebene Kriterien gebunden wie etwa „cool und witzig“, „beliebt“, „motiviert“, „menschlich“, „gelassen“ und „guter Unterricht“. Im Fach Deutsch wurde die Lehrerin mit der Note 4,3 bewertet. Darin sah sie eine Persönlichkeitsverletzung. Sie forderte vom Betreiber die Löschung ihrer persönlichen Daten wie Name, Schule und unterrichtete Fächer.

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