Landesdatenschutzbeauftragter verhängt Bußgeld gegen MeinProf.de

Alexander Dix, der Berliner Datenschutzbeauftragte, hat ein Bußgeld in Höhe von 2000€ (2×1000€) gegen die Betreiber des Professoren-Bewertungsportals Meinprof.de erlassen. Auf meinprof.de können Studenten online ihre Professoren bewerten. Dazu steht eine List bereit, auf der alle Professoren gelistet sind. Dies sei jedoch unzulässig, meint der Berliner Datenschutzbeauftragte. Nach § 33 Abs. 1 BDSG (BDSG: Bundesdatenschutzgesetz) müssen die Professoren über die Speicherung sowie die Bewertung informiert werden. Des Weiteren muss Meinprof.de sicherstellen, dass die Daten nur von Studenten mit einen „berechtigten Interesse“ abgerufen werden können. Ein „berechtigtes Interesse“ liege z.B. dann vor, wenn die Stundenten den Vortrag der Dozenten besucht haben.

Ganz anders sah es das LG Berlin vor einem Jahr. Das Gericht hat entschieden, dass die Veröffentlichung zulässig sei, weil die Daten aus „öffentlich zugänglicher Quelle“ nach § 28 Abs. Nr.3 BDSG stammen. Die Betreiber haben angekündigt sich zu wehren, notfalls auch vor Gericht.

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