Lehrerbewertung im Internet zulässig

Mit dem Urteil vom 22.08.2007 stellte das LG Köln fest, dass die Bewertung eines Lehreres auf Basis eines Schulnotensystems keinen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt. Solange die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten wird, stellt dies ein Werturteil dar und ist zulässig.
Urteil des LG Köln vom 22.08.2007, AZ 28 O 333/07

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