Neuer Internetanschluss Freischaltung zwischen 8 und 16 Uhr Zeitfenster nicht zumutbar

Der Klassiker: Man bestellt einen neuen Internetanschluss oder zieht mit seinen Anschluss um. Das Telekommunikationsunternehmen teilt mit, der Techniker kommt am Tag X zwischen 08:00 und 16:00 Uhr. Man ist also gezwungen jemanden zu fragen, ob er in der Wohnung in der Zeit die Stellung hält oder einen Urlaubstag opfern. Das AG Bremen musste die Fragen beantworten, ob ein Kunde acht Stunden auf den Techniker warten muss.

Im vorliegenden Fall schlug das Unternehmen als Termin 8 – 16 Uhr an einem Werktag vor. Der Kunde war damit nicht einverstanden, da ein Zeitraum von acht Stunden unangemessen sei. Das Unternehmen verlangte Schadensersatz, da der Kunde sich ich im sogenannten Annahmeverzug befinde.

Das AG Bremen entschied zugunsten des Kunden. Es sei dem Kunden nicht zumutbar einen ganzen Arbeitstag auf den Techniker zu warten. Die Frage, welcher Zeitraum angemessen ist, ließ das Gericht offen.

Das ganze Urteil kann man hier nachlesen: AG Bremen Az. 9 C 481/12 vom 14. 03.2013

Be Sociable, Share!
Tags »

Autor:
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: News

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren