Rechtschutzversicherung kündigen: Manchmal nicht so einfach

Eine Rechtschutzversicherung ist prinzipiell eine Gute Sache. Sie schützt im Idealfall vor hohen Verfahrenskosten, wenn man in einem Rechtsstreit unterliegt. Aber selbst wenn man obsiegt, so ist keinesfalls gesagt, dass die Gegenseite auch die Kosten tatsächlich erstattet.

Wird der Schutz nicht mehr benötigt, kann ein solcher Vertrag einfach gekündigt werden. Oft entsteht aber der Eindruck, dass Versicherungsunternehmen es dem Versicherungsnehmer nicht immer einfach machen. Wie im folgenden Beispiel die Allianz.

Ein Leser hat mehrere Versicherungen bei der Allianz. Da er seine Rechtschutzversicherung nicht mehr benötigte, kündigte er im Juli 2013 zum 20.12.2013. Das Schreiben wurde bei einem Allianz Vertreter persönlich abgegeben. Zusätzlich ging die Kündigung per Post direkt an die Allianz raus. Da der Leser keine Kündigungsbestätigung bekam, fragte er beim Versicherungsvertreter nach. Die Kündigung wurde an die Allianz weitergeleitet.

Ein weiterer Anruf bei der Allianz ergab, dass die Kündigung bearbeitet werden. Lange Zeit passierte nichts. Bis die Allianz im November 2013 den Beitrag für das nächste Jahr einforderte. Die Allianz behauptete, keine Kündigung erhalten zu haben. Und natürlich war die telefonisch Bestätigung des Mitarbeiters offensichtlich ein Irrtum. Der Leser schrieb die Allianz mehrfach an und schilderte sein Anliegen. Er weigerte sich zu zahlen und es folgten Mahnungen für das Beitragsjahr 2014. Sein Frust wurde immer größer. Schließlich kündigte er alle Versicherungen bei der Allianz.

Wir haben die Allianz diesbezüglich kontaktiert. Leider konnte nicht geklärt werden, was genau schief gelaufen war. Allerdings erklärte sich die Allianz glücklicherweise bereit, den Vertrag zum 20.12.2013 zu beenden.

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