Verkauf von gebrauchter Software – Klärung noch nicht in Sicht

Wann darf eine gebrauchte Software verkauft werden? Diese Frage ist trotz vieler Urteile weiterhin unklar. Am Mittwoch wies der BGH eine Klage von Oracle gegen UsedSoft an das OLG München zurück. Die Richter entschieden, dass das Münchner OLG den Fall neu verhandeln und Details eines konkreten Ablaufs eines Verkaufs klären muss.

Der Rechtsstreit beschäftigt seit 2006 die Gerichte. Die Firma UsedSoft kauft überschüssige Lizenzen von Unternehmen oder aus Insolvenzen und vertreibt diese weiter. Die Kunden können die Software dann direkt von der Oracle-Website herunterladen. Oracle klagte gegen dieses Vorgehen und bekam vom OLG München recht. Dagegen ging UsedSoft in Revision. Der BGH legte den Fall zur Prüfung dem EuGH vor. Der EuGH entschied, dass gebrauchte Softwarelizenzen unter bestimmten Umständen weiter verkauft werden dürfen. Der OLG muss nun entscheiden, ob sich UsedSoft an die Vorgaben des EuGH gehalten hat und die Lizenzen deshalb weiterverkaufen darf.

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