Vorsicht vor möglicher Abzocke bei kostenlosen Einträgen in Internetbranchenverzeichnisse!

Wo kostenlos draufsteht, ist nicht immer kostenlos drin. Ein Gewerbetreibenden bekam vom Betreiber eines Internetbranchenverzeichnisses, ohne mit ihm in Geschäftsbeziehungen gestanden zu haben, ein Formular, mit dem die Eintragung der Firma in das Verzeichnis beantragt werden konnte. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf dem Formular ganz unten und kleingedruckt zu finden waren, war der Hinweis versteckt, dass der Eintrag 1076,75 EUR + Mehrwertsteuer pro Jahr kosten würde.

Der Gewerbetreibende füllte das Formular aus und sandte es zurück. Kurz danach bekam er die Rechnung: 1249,03 EUR waren zu zahlen. Als der Gewerbetreibende sich weigerte die Rechnung zu bezahlen, erhob der Betreiber des Branchenverzeichnisses Klage vor dem AG München.

Die Klage wurde jedoch abgewiesen. Es sei nämlich keine wirksame Vereinbarung zustande gekommen, da der Preis im kleingedruckten so versteckt versteckt gewesen sei, dass man ihn leicht überlesen konnte. Die Klausel sei deshalb überraschen und somit unwirksam.

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