Wegen Vergewaltigung Verurteilter zieht vor das BVerfG – Ein DNA-Test an Verwandten überführte ihn

Im Juli 2010 wurde in Dörpen im Emsland eine Frau vergewaltigt. Einige Monate später wurde ein junger Mann als Täter überführt und vom Landgericht Osnabrück im Jahr 2011 zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Polizei stieß auf ihn durch einen Massengentest. Zwar nahm der junge Mann daran nicht teil, allerdings seine Verwandten. Bei diesen wurde eine genetische Ähnlichkeit mit dem Täterprofil festgestellt. Per Gerichtsbeschluss erwirkten die Ermittler einen Gentest bei dem zu dem Zeitpunkt noch Minderjährigen.

Gegen das Urteil des LG Osnabrück haben die Verteidiger des jungen Mannes Verfassungsbeschwerde beim BVerfG eingereicht. Der BGH hat sich bereits ebenfalls mit dem Fall befasst und in einer Grundsatzentscheidung bestimmt, dass dieser Verwandtschaftsabgleich der Ermittler unzulässig war. Allerdings blieb die Verurteilung in Kraft. Das BGH ging davon aus, dass der die Ermittler nicht davon ausgehen konnten, dass der ABgleich mit Beinahe-Treffern gegen das Gesetz verstößt. Damals war der Umgang mit solchen Treffern noch unklar. Wenn jedoch das BGH feststellt, dass das Vorgehen der Ermittler rechtswidrig war, so muss diese Einschätzung auch für den jungen Mann gelten, so die Argumentation der Anwälte.

Wann sich jedoch das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall befasse, ist derzeit unklar.

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