Angabe der Mehrwertsteuer bereits im Warenkorb?

Im Sinne der Transparenz musst die MwSt. bei Preisangaben in Onlineshops immer angegeben werden. Ist dazu auch ein Hinweis in den AGB ausreichend? Diese Frage musste das LG Bochum mit Urteil vom 3. Juli 2012 Az. 17 O 76/12 beantworten.

Im vorliegenden Fall geht es um einen eBay-Händler, der Handys und Handyzubehör anbot. Darunter war auch ein Bluetooth-Headset für 11,99 EUR zum Sofortkauf. Im Bestellvorgang war jedoch nicht ersichtlich, ob im Preis bereits die Mehrwertsteuer enthalten sei. Dies konnte man erst nach durchlesen der AGB feststellen. Dabei wurde erst unter Punkt 3.1 der AGB auf die MwSt. hingewiesen. Ein Mitbewerber mahnte den Händler ab. Der Mitbewerber war der Ansicht, dass die Angaben nicht den Anforderungen der Preisangabenverordnung (PAngV) entsprechen.

Das Landgericht Bochum (Urteil vom 03. Juli 2012, Az. 17 O 76/12) vertrat die gleiche Ansicht. Der eBay-Händler habe gegen die Preisangabenverordnung verstoßen. Nach § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV muss diese Angabe dem Angebot eindeutig zuzuordnen sein sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar gemacht sein. Diesen Voraussetzungen ist der Händler nicht nachgekommen, so das Gericht.

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