Beteiligung von Parteien an Privatsendern

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem gestrigen Urteil entschieden, dass ein absolutes Verbot für Parteien, sich an privaten Rundfunksendern zu beteiligen Verfassungswidrig ist. Die entsprechende Vorschrift des hessischen Privatrundfunkgesetzes verstößt somit gegen das Grundgesetz. In dem verhandelten Fall ging es um die zur SPD gehörende Deutsche Druckerei und Verlagsgesellschaft (DDVG), die ihre Beteiligungen am hessischen Sender FFH aufgeben musste. Der hessische Landtag hat nun bis zum 30. Juni 2009 Zeit, die Vorschrift neu zu regeln. BVerfGG Urteil vom 12.03.2008, Az.:2 BvF 4/03

Be Sociable, Share!

Autor:
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: News

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren